Arbeitsgruppe 7 Schutz der Menschen- und Persönlichkeitsrechte

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 Präsentation transkript:

Arbeitsgruppe 7 Schutz der Menschen- und Persönlichkeitsrechte Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgruppe 7 Schutz der Menschen- und Persönlichkeitsrechte Leitung: Anke Gaudes

Titel der Folie      Die Arbeitsgruppe „Schutz der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Behinderung“ im Thüringer Justizministerium hat sich mit den nachfolgenden Artikeln der Konvention befasst: Art. 10 Recht auf Leben Art. 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen Art. 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht Art. 13 Zugang zur Justiz Art. 14 Freiheit und Sicherheit der Person Art. 15 Freiheit von Folter Art. 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch Art. 17 Schutz der Unversehrtheit der Person Art. 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit Art. 22 Achtung der Privatsphäre Art. 23 Achtung der Wohnung und der Familie Leitung: Anke Gaudes Leitung: Eva Morgenroth

Titel der Folie Die Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern der folgenden Einrichtungen, Institutionen und Organisationen:   LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. Landesverband „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ in Thüringen e.V. Jenaer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (JZSL) Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Thüringen e.V. Landgericht Mühlhausen Thüringer Sozialministerium Landesstelle Gewaltprävention Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leitung: Anke Gaudes Leitung: Eva Morgenroth

Titel der Folie Die Arbeitsgruppe hat im August 2010 ihre Arbeit aufgenommen und im Dezember 2010 die Liste mit den Vorschlägen zur Umsetzung der Konvention dem Thüringer Sozialministerium übermittelt.    Die folgenden Artikel der Konvention   Art. 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht Art. 13 Zugang zur Justiz Art. 14 Freiheit und Sicherheit der Person Art. 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch Art. 17 Schutz der Unversehrtheit der Person bildeten die zentralen Grundlagen bei der Definition der Ziele. Leitung: Anke Gaudes Leitung: Eva Morgenroth

Titel der Folie Die Ziele lassen sich wie folgt zusammen fassen:   Ziel: Anerkennung von Rechten und besonderen Interessen (Unterstützungsbedarf) Ziel: Gleichberechtigung und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Ziel: Umfassende Barrierefreiheit Ziel: Schutz von Menschen mit Behinderung Leitung: Anke Gaudes Leitung: Eva Morgenroth

Titel der Folie Die für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen/Instrumente sind:   Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, auch Umsetzung bereits bestehender Regelungen Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung durch Aus- bzw. Fortbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei Baumaßnahmen, Einführung neuer Software, Antragsformularen, Informationsmaterialien o. ä. 4. Schaffung von Schutzräumen, Einführung von Qualitäts- bzw. Mindeststandards und Kontrollverfahren Ein Großteil der Maßnahmen sind fortlaufend sowie einige einmalig umzusetzen und ggf. in bestimmten Zeitabständen zu evaluieren. Nähere Information zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe „Schutz der Persönlichkeitsrechte“ finden Sie auf der Webseite des Thüringer Sozialministeriums. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Leitung: Anke Gaudes Leitung: Eva Morgenroth