Stellv. Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V Die Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern Thomas Deiters Stellv. Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V 21. November 2009
Rückblick Zusammenführung der Entscheidungs- und Kostenverantwortung in der überörtlichen Sozialhilfe Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz und anderen Sozialvorschriften (GVOBl. M-V 2001 S. 612 ff.) Finanzieller Ausgleich des Landes über Finanz-zuweisungen (an die Landkreise und kreisfreien Städte) und Kostenerstattungen (an den Kommunalen Sozialverband) 21. November 2009
21. November 2009 Quelle: KSV M-V Schaubild verdeutlicht Beziehungsgeflecht ganz gut LPV: Leistungs- und Prüfungsververeinbarungen 21. November 2009 Quelle: KSV M-V
Aktuelles Sozialhilfefinanzierungsgesetz Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 Finanzzuweisungen für zwei Jahre (§ 1 Abs. 2) 2008: 243.665.558 € 2009: 253.693.835 € Verteilung (§ 2) 60 % Anteile der örtl. Sozialhilfeträger an Gesamtausgaben 10 % Einwohneranteile 10 % Anteile an Einwohnern über 65 Jahre 20 % Anteile an der Zahl der Leistungsbezieher (stat., teilstat., amb.) – neu! 21. November 2009
Aufgabenzuordnung hat sich aus Sicht des Städte- und Gemeindetages im Grundsatz bewährt! unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Geeignetheit der Hilfe bestimmt die Entscheidungen über die Hilfegewährung Finanzielle Erwägungen und Zuständigkeitsfragen spielen keine Rolle Sozialhilfefinanzierungsgesetz bietet Anreize für einen zielgerichteten und bewussten Umgang mit den finanziellen Mitteln 21. November 2009
Aber… Finanzzuweisungen in der Summe nicht immer ausreichend Im Jahr 2008: – 2,3 Mio. €! Verhandlungen prospektiv – richtig, aber bei Unterdeckung Basis für die Fortschreibungsjahre zu niedrig Rechtsänderungen müssen bei jeder Fortschreibung detailliert beziffert und nachgewiesen werden Entwicklung der Fallzahlen und –kosten schwierig zu prognostizieren, häufig strittig In M-V besondere Situation aufgrund demografischer Entwicklung und Erwerbsbiografien: hoher Anteil Eingliederungshilfe und Grundsicherung für Ältere Letzter Punkt: siehe folgendes Schaubild 21. November 2009
Quelle: Statistisches Bundesamt 21. November 2009 Quelle: Statistisches Bundesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt 21. November 2009 Quelle: Statistisches Bundesamt
Verteilung seit Beginn der Neuordnung umstritten und nicht gerecht Optimaler Verteilerschlüssel nicht möglich (vgl. Studie HS Wismar) Einwohnerbezug noch sachgerecht? Einbeziehung des ambulanten Bereichs mit neuem Leistungsbezieherschlüssel (20 %) unzureichend – wird dem Anliegen den Ambulantisierungsgrad angemessen zu berücksichtigen, nicht gerecht (vgl. Koalitionsvertrag, Ziffer 236) Einbeziehung des niedrigschwelligen Bereichs in die Verteilung fehlt trotz jahrelanger Forderung des StGT noch immer! Argumente pro niedrigschwellig folgen noch 21. November 2009
Entwicklung der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung bzw Entwicklung der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung bzw. psychischer Erkrankung am Beispiel einer Mitgliedsstadt Das ist HST, die möchten aber nicht genannt werden, weil der Ausschussvors. ein Problem mit Datenveröff. Hat. An diesem Bsp. sieht man m. E. gut die gegenläuf. Entw. Stat. und amb. (amb. Hat sich von 2004 bis 2009 verdoppelt – das muss honoriert werden!) 21. November 2009
Argumente des Städte- und Gemeindetages für die Einbeziehung der niedrigschwelligen Angebote Wesentliche Grundlage zur Vermeidung von kostenträchtigen Sozialhilfeleistungen, insbesondere stat. Hilfen Gesetzliche Aufgaben in § 14 SGB XII (Prävention) und § 53 Abs. 3 SGB XII (Verhütung, Beseitigung oder Milderung einer Behinderung als besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe) nur Einbeziehung von Angeboten mit unmittelbarem Bezug, z. B. Begegnungsstätten / Beratungsstellen für behinderte oder psychisch kranke Menschen, Betreuungsvereine, Selbsthilfegruppen Nichtberücksichtigung konträr zur Absicht des Landes, Pflegestützpunkte einzurichten und eine kommunale Mitfinanzierung einzufordern Einigkeit mit Fachebene LK, kreisang. Angebote müssen einbezogen werden, Können Städte künftig noch niedrigschwellige Angebote für das Umland aufrecht erhalten??? 21. November 2009
Altfallproblematik noch nicht geklärt Betrifft Altfälle innerhalb M-V (§ 2 Abs. 2) Folge: teilweise enorme Kostenverschiebungen Keine abschließende Beurteilung der Verteilung möglich Einige Gebietskörperschaften wollen Ansprüche gerichtlich durchsetzen Verfahren nur von Landkreisen, Altfälle außerhalb M-V mittlerweile grds. unstrittig (trotzdem meines Wissen noch vereinzelt Verfahren, aber das ist bei uns kein Thema), Zustimmungserfordernis wurde mit letzter Novelle auch rückwirkend gestrichen 21. November 2009
Datenbasis Problem: betriebswirtschaftliche Begleitung wird jährlich neu vergeben (z. Zt. Firma con_sens), dadurch keine Kontinuität gegeben Ministerium für Soziales und Gesundheit ist „Herr der Daten“ Aber: Sozialämter haben sich mit der Landesregierung unter der Beteiligung der Firma consens auf einheitliche Buchungsstatistik verständigt Hinweis auf KUBUS vorher, KLV haben Auftrag vergeben, Länderfristigkeit der Auftragsvergabe gefordert, aber consens macht gute Arbeit! Aber keine Langfristigkeit, zu geringer Beratungsumfang, mehr oder weniger nur Daten sammeln 21. November 2009
Aktueller Sachstand zur Fortschreibung ab 2010 Es liegt noch kein Gesetzentwurf vor! Angebot des Landes an die Kommunen über die Höhe der Zuweisungsbeträge – keine Zustimmung möglich, noch weitere Abstimmung erforderlich Voraussichtlich Fortschreibung für zwei Jahre (Forderung der kommunalen Landesverbände) Verteilerschlüssel nicht bekannt, aber weiterhin Forderung StGT: Einbeziehung der niedrigschwelligen Angebote Angebot des Landes: + 11 Mio. in 2010 und 2011, abzügl. jeweils ca. 1 Mio. für Rechtsänderungen, im Landeshaushalt + 10 Mio. €, eine Stadt abgelehnt! 21. November 2009
Zukunft des KSV-Beirates Landesregierung sieht nicht mehr die Notwendigkeit des KSV-Beirates Vorschlag findet durch StGT keine Unterstützung Zusammensetzung und Aufgaben auf den Prüfstand stellen, aber weiterhin wichtige Bedeutung des Beirates bei der Begleitung der Auswirkungen des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes sowie der Fortentwicklung des Berichtes Schreiben StGT vom 10.11.2009, auch an Beiratsmitglieder z. K. gegeben, Bericht in § 6 Abs. 1 des Gesetzes geregelt 21. November 2009
Ausblick Einst revolutionäres Gesetz wird von Regelungen anderer Länder überholt § 97 III SGB XII: Aufhebung der Trennung zwischen ambulant, teilstationär, stationär als Hindernis für eine personenbezogene Hilfeleistung Gesetzgeber muss endlich gesamtheitliche Betrachtung im verankern – wird immer wieder vertagt Kommunen grundsätzlich dazu bereit, wenn die Finanzierung gesichert ist 21. November 2009
21. November 2009 Vorschlag KSV M-V Voraussetzung: Finanzierung Kommunen muss gesichert sein, FAG noch realistisch? 21. November 2009 Vorschlag KSV M-V
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen und Ansprechpartner auf unserer Homepage unter www.stgt-mv.de 21. November 2009