Wegfall der C – Besoldung zum 01. Januar 2005

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 Präsentation transkript:

Wegfall der C – Besoldung zum 01. Januar 2005 Umsetzung im Staatshaushaltsplan 2005 02/2005 Dezernat 5, Rüdiger Kling

Dezernat 5, Rüdiger Kling Professuren Staatshaushaltsplan C4 193 C3 106 Bisher: W 3 299 Neu: 02/2005 Dezernat 5, Rüdiger Kling

Hochschuldozenten Oberassistenten Staatshaushaltsplan C 2 71 Bisher: W 2 7 A 15 1 A14 63 Neu: 02/2005 Dezernat 5, Rüdiger Kling

Wissenschaftliche Assistenten Staatshaushaltsplan C 1 275,5 Bisher: W 1 96 A 14 11 A13 168,5 Neu: 02/2005 Dezernat 5, Rüdiger Kling

Umsetzung im Staatshaushaltsplan Regelung durch Planvermerk , dass Die umgewandelten Stellen weiterhin mit den bisherigen Inhabern in der bisherigen Bes.Gr. besetzt werden dürfen. Eine umfassende und anderweitige Besetzung der neuen W-Stellen mit Beamten und Angestellten vergleichbarer oder niedrigerer Besoldungs- und Vergütungsgruppen möglich ist. Die neuen A13-Stellen nur auf Zeit besetzt werden dürfen. 02/2005 Dezernat 5, Rüdiger Kling

Dezernat 5, Rüdiger Kling Stellenkategorien W 1 = Juniorprofessur § 51 Landeshochschulgesetz 96 Stellen Aufgabe: Qualifizierung für die Berufung zum Professor durch selbständige Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung Persönliche Voraussetzungen: - allg. dienstrechtliche Voraussetzungen - abgeschlossenes Hochschulstudium - pädagogische Eignung (Lehrerfahrung) - herausragende Qualität einer Promotion als bes. Befähigung zur wiss. Arbeit - max. 6 Jahre Promotions- und Beschäftigungsphase als wiss. Mitarbeiter (Soll- Bestimmung) Dienstrechtliche Stellung: - bis zu 4 Jahre Beamter auf Zeit - Verlängerung durch Rektorat auf 6 Jahre nach erfolgreicher Evaluation, andernfalls um bis zu einem Jahr (Kann-Vorschrift) - Angestelltenverhältnis möglich Juniorprofessor kann nach vollständigem Ablauf des Beamtenverhältnisses apl. Prof. werden. 02/2005 Dezernat 5, Rüdiger Kling

Verfahren für Juniorprofessur In der Regel intern. Ausschreibung Auswahlkommission Bildung einer Auswahlkommission durch Vorstand (=Rektorat) nach Vorschlag durch Fakultät mit mind. einer hochschulexternen sachverständigen Person und einer fachkundigen Frau Fakultätsrat wird angehört Rektorat beruft den Juniorprofessor (Hausberufung in begründeten Einzelfällen möglich) 02/2005 Dezernat 5, Rüdiger Kling

Dezernat 5, Rüdiger Kling Stellenkategorien W 2 = Professor auf Zeit § 50 Landeshochschulgesetz 7 Stellen Juniorprofessur „de Luxe“ oder Überbrückung nicht wegberufener Juniorprofessuren 02/2005 Dezernat 5, Rüdiger Kling

Dezernat 5, Rüdiger Kling Stellenkategorien A 13 = Akademischer Rat auf Zeit § 52 Abs. 4 Landeshochschulgesetz A13: 168,5 Stellen Aufgabe: - selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung - Gelegenheit zu eigener Weiterbildung Voraussetzung: qualifizierte Promotion Dienstrechtliche Stellung: - 3 Jahre Beamter auf Zeit - Verlängerung durch Rektorat um weitere 3 Jahre 02/2005 Dezernat 5, Rüdiger Kling