SOP Sondersituationen

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SOP Sondersituationen SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

SOP Sondersituationen - Grundsätze - Sondersituationen wie „hilflose Personen“, „Behandlungsverweigerung“ oder vermeintliche oder tatsächliche „ungerechtfertigte“ Einsätze stellen den Rettungs- dienst zunehmend vor Probleme. Dies betrifft die Frage von Zuständigkeiten, die rechtlichen Grundlagen sowie die Dokumentation. Sowohl aus medizinischen als auch rechtlichen Erwägungen heraus ist eine nachvollziehbare Handlungsweise notwendig. Die nachfolgenden Grundsätze und Algorithmen (SOP, standard operating procedures) sollen dem Rettungsfachpersonal daher als konkreter Handlungsrahmen dienen. SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

Vorgehen bei „hilflosen Personen“ - Grundsätze - Der Rettungsdienst ist grundsätzlich zur Hilfeleistung verpflichtet (Garantenstellung). Auch bei unauffälligen Vitalparametern kann eine Eigen- oder Fremdgefährdung bestehen (z. B. fehlende Straßenverkehrsfähigkeit, Gefahr der Auskühlung, Sturzrisiko etc.). Eine Eigen- oder Fremdgefährdung ist umgehend der Integrierten Leitstelle zu melden. Über diese ist die Polizei, ggf. das Ordnungsamt, zu verständigen. Wenn möglich bzw. ohne Gefährdung zumutbar, ist der Betroffene bis zum Eintreffen an die Polizei bzw. das Ordnungsamt zu überwachen. Hilflose Personen in Wohnungen: Können - eigentlich zuständige- Institutionen oder Personen nicht zeitnah Hilfe leisten, ist im Zweifel ein Transport durchzuführen. Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren. SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

Vorgehen bei „Transportwunsch“ - Grundsätze - Einem Transport-Begehren ist grundsätzlich Folge zu leisten, insbesondere, wenn der Patient oder Angehörige darauf verweisen, dass der Hausarzt oder Kassenärztliche Bereitschaftsdienst nicht erreichbar waren oder sich der Zustand nicht gebessert hat. Ausgenommen sind mutwillige Fehlalarmierungen oder offensichtlich absolute Bagatellen, bei denen keine medizin. Maßnahmen erforderlich sind. Bestehen begründete Anhaltspunkte, dass die Fahrt medizinisch nicht indiziert ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Krankenkasse ggf. die Kosten nicht übernimmt. Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren. SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

Vorgehen bei „Transportverweigerung“ - Grundsätze - Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute vitale Bedrohung (Bsp: Akutes Koronarsyndrom, schwerer Asthmaanfall) die Behandlung bzw. den Transport, ist entsprechend dem Indikationskatalog der Notarzt nachzufordern. Dies ist dem Patient mitzuteilen. Der Patient ist bis zum Eintreffen des Notarztes zu überwachen, es sei denn, die Besatzung wird der Wohnung verwiesen oder gefährdet. Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute Erkrankung, aber ohne Hinweis auf eine vitale Bedrohung, die Behandlung bzw. den Transport, ist dies gegen Unterschrift zu dokumentieren. Die Erklärung hat den Hinweis zu beinhalten, dass nach Auffassung der Besatzung ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. Dies beinhaltet ebenfalls die explizite Aufklärung, dass es sich bei der RTW Besatzung nicht um Notärzte handelt. Hinweis: Ergänzende, handschriftliche Notizen auf dem „Verweigerungsformular“ (Rückseite DIVI-Protok.) erleichtern einen eventuell später notwendig werdenden Nachweis einer individuellen Aufklärung. Situationsabhängig ist, ggf. über die Integrierte Leitstelle, Kontakt mit dem Hausarzt oder dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst herzustellen. Zumindest ist dem Patient die Rufnummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes zu hinterlassen. Die Rechtsprechung fordert, auch Angehörige über eine vermutliche Vitalgefährdung aufzuklären, um so ggf. doch noch eine Einwilligung in eine Behandlung zu erwirken. SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

Algorithmus Hilflose Person: - Außerhalb von Wohnungen - Check: Sicher orientiert ? Sicher gehfähig ? Geschützt vor Witterung ? Unverletzt ? Beschwerdefrei ? Unauffälliges Verhalten ? Stabile Vitalfunktionen* Ja Nein Ja Rückmeldung an ILS, Einsatzende Check: Notarzt alarmiert ? Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. Bewusstlose Person, Krampfanfall Nein Überwachung, Basismaßnahmen Unkooperativ, dabei mutmaßlich nicht geschäftsfähig kooperativ Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern Übergabe an Notarzt * Medizin. Indikation: Verletzungen, insbes. Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich Allgemeine Hinfälligkeit Intoxikation Unterkühlung, Überwärmung Dehydratation Psychisch erheblich auffällig Medizinische Indikation * Keine medizinische Indikation Übergabe an Ordnungsamt / Polizei; falls erforderlich: Transport an geeignete Einrichtung (z. B. Heim) Transport in Klinik, ggf. Praxis; ggf. mit Polizei/Ordnungsamt SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007

Algorithmus Hilflose Person: - Innerhalb von Wohnungen - Check: Zustand der Hilflosigkeit beendet ? Sicher orientiert ? Sicher gehfähig ? Unverletzt ? Beschwerde- und symptomfrei ? Unauffälliges Verhalten ? Stabile Vitalfunktionen* Ja Ja Nein Rückmeldung an ILS, Einsatzende Check: Notarzt alarmiert ? Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. Bewusstlose Person, Krampfanfall Nein Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern Unkooperativ dabei mutmaßlich nicht geschäftsfähig Überwachung, Basismaßnahmen kooperativ Übergabe an Notarzt Akute gesundheitl. Gefährdung* Soziale Krise ** ohne Notwendigkeit akuter medizin. Hilfe Akute Erkrankung, ohne Gefährdung * Indikation zur Klinikeinweisung: Erhebliche Verletzung, z. B. Frakturverd. Fortbestehende Hilflosigkeit Intoxikation Massive Unterkühlung Erhebliche Dehydratation Gastrointestinale Blutung Massive Unterernährung / Auszehrung Psychisch erheblich auffällig andere erhebliche gesundheitl. Gefährd. Situationsabhängig: Info an Familie, Pflegedienst, Sozialstation, ggf. Ordnungsamt oder Gesundheitsamt Transport in Klinik Anforderung Hausarzt oder KBD ** z. B. Vereinsamung Verelendung Verwahrlosung SOP Sondersituationen Version 1.1 Dr. Th. Luiz, ÄLRD KL 12. 06. 2007