12.07.201255. Lakof in Bad Boll 55. LaKof in Bad Boll (Thema W2-Besoldung und Teilzeitarbeit) Vom 12.07. bis 13.07.2012.

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 Präsentation transkript:

Lakof in Bad Boll 55. LaKof in Bad Boll (Thema W2-Besoldung und Teilzeitarbeit) Vom bis

LaKof in Bad BollSeite 2 Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen Wie viel Leistungszulage steht einer/einem Professor/Professorin in Teilzeit zu? Landesbesoldungsgestz Baden-Württemberg (LBesGBW) vom »§1 Geltungsbereich (2): Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: Grundgehalt Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, Familienzuschlag, Zulagen, …. »§8 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung (1): Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Besoldung im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

LaKof in Bad BollSeite 3 Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen Landesbeamtengesetz (LBG) vom 9. November 2010 »§ 75 Benachteiligungsverbot (1): Teilzeitbeschäftigung darf das beruf- liche Fortkommen nicht beeinträchtigen; eine unterschiedliche Behand- lung von Beamtinnen und Beamten mit ermäßigter Arbeitszeit gegen- über Beamtinnen und Beamten mit regelmäßiger Arbeitszeit ist nur zu- lässig, wenn zwingende sachliche Gründe dies rechtfertigen. Satz 1 gilt für Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Telearbeit und Urlaub von längerer Dauer entsprechend.

LaKof in Bad BollSeite 4 Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen Fallbeispiel: »Professorin arbeitet auf einer 50% Stelle »Zielvereinbarung für 100 %-Stelle lautet: 4 Veröffentlichungen in 3 Jahren Zielvereinbarung für 50%-Stelle lautet: 2 Veröffentlichungen in 3 Jahren »Bei voller Erfüllung der 100 %- Stellen Zielvereinbarung würden nach Ablauf der 3-Jahresfrist 300 EUR Leistungszulage pro Monat gewährt. Wie viel Leistungszulage muss der Professorin nach Ende der 3-Jahresfrist bewilligt werden?

LaKof in Bad BollSeite 5 Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen 1. Szenario: Professorin wird nur 150 EUR Leistungszulage bewilligt, weil nur 2 Veröffentlichungen anstatt 4 in Beurteilungszeitraum Professorin erhält, wenn Sie weiterhin 50 % arbeitet 75 EUR pro Monat (aufgrund von §8 LBesGBW) Professorin erhält 150 EUR, wenn Sie weiterhin 100 % arbeitet 2. Szenario: Professorin wird 300 EUR Leistungszulage bewilligt »Professorin erhält, wenn Sie weiterhin 50 % arbeitet 150 EUR pro Monat »Professorin erhält 300 EUR, wenn Sie anschließend 100 % arbeitet

LaKof in Bad BollSeite 6 Teilzeit-Professuren und Leistungszulagen Aus Sicht der bei der LaKof Sitzung anwesenden Gleichstellungsbe- auftragten, stellt das 1. Szenario eine Benachteiligung von in Teilzeit arbeitenden Professoren und Professorinnen dar. Aus diesem Grund sind aller der Meinung, dass nach dem 2.Szenario vorgegangen werden muss. Die anwesenden Gleichstellungsbeauftragten wurden aber an ihrer Hochschule noch nicht mit einem derartigen Fall konfrontiert. Die LaKof möchte sich dazu auch die Meinung eines Professors, der sich mit öffentlichem Dienstrecht befasst, einholen. Unklar ist wie mit den Leistungszulagen verfahren werden soll, wenn während einer 3 Jahresevaluationsperiode aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen überhaupt nicht gearbeitet wurde.