Inklusion und Ressourcen

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 Präsentation transkript:

Inklusion und Ressourcen AG 2 Leistungsansprüche – Erfahrungen mit und von Krankenkassen Edelinde Eusterholz Verband der Ersatzkassen (vdek), Berlin

UN-Behindertenrechtskonvention Gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit Deutschland hat als einer der ersten Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit wurden wichtige Weichen für eine inklusive Gesellschaft gestellt. Inklusion ist die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip – Orientierung für die praktische Umsetzung.

UN-Behindertenrechtskonvention Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Dieser enthält Ziele und Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre. Aufruf zur Erstellung eigener Aktionspläne zur Umsetzung der Un-Behindertenrechtskonvention BAR  Maßnahmen der Rehabilitationsträger zur Umsetzung der UN-Konvention

UN-Behindertenrechtskonvention BAR-Maßnahmen fokussieren drei Handlungsfelder Bewusstseinsbildung Barrierefreiheit Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch  kontinuierliche Umsetzung und ggf. Erweiterung

UN-Behindertenrechtskonvention BAR-Maßnahmen – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung Ziel  Bewusstsein schaffen für die Anforderungen und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention. Rehabilitationsträger informieren über und sensibilisieren für die Verwirklichung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention. Bewusstsein ist die Grundvoraussetzung für Veränderung. Zielgruppen  z. B. Ärzte und Ärztinnen, Betriebe/Arbeitgeber, Leistungserbringer

UN-Behindertenrechtskonvention BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung Auftakt  BAR-Workshop „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – Was können wir tun?“ Fortsetzung  Regelmäßige Fachgespräche zu rehabilitationsrechtlichen und –politischen Fragen  Finanzielle Unterstützung des Diskussionsforums „Reha-Recht“  Trägerübergreifende Fortbildungsseminare

UN-Behindertenrechtskonvention BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit  Anforderungen an die Barrierefreiheit von Rehabilitations- einrichtungen und –diensten in Rahmenempfehlungen der Rehabilitationsträger festgeschrieben  Überprüfung der Barrierefreiheit der Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen der QS-Verfahren  BAR-Arbeitsgruppe „Barrierefreie Umweltgestaltung“  Formulierung von veröffentlichten Dokumenten in angemessener Sprache  Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und weitere BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in leichter Sprache

UN-Behindertenrechtskonvention BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit  Barrierefreie Internetauftritte (Darstellung von Texten in ausreichend großer Schrift bzw. Bedienelemente zur Schriftvergrößerung, Vorlesefunktion etc.)  Barrierefreie Online-Formulare (skalierbar, beliebig vergrößerbar, sich selbst vervollständigende Formulare, bei denen Begriffe zur Auswahl stehen, mit hoher Fehlertoleranz  Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und weiteres BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in leichter Sprache  Möglichkeit der Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern

UN-Behindertenrechtskonvention BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch  Lernen voneinander bei der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention, insbesondere auf europäischer Ebene  Kontakte zum Weltverband „Rehabilitation International“ (RI), zum Forum der europäischen Sozialversicherung „European Social Insurance Platform“ (ESIP) und zum „European Disability Forum“ (EDF) sind Netzwerkpartner.  „Best Practice Modelle“ - Übertragbarkeit prüfen

UN-Behindertenrechtskonvention Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern  Beteiligung an der Initiative RehaFutur des BMAS  Förderung des betrieblichen Eingliederungsmanagements Gemeinsames Projekt Ersatzkassen/DRV Bund „TOUR de BEM“  Umsetzung Patientenrechtegesetz  Bedarfsfeststellung auf Grundlage der ICF (alle Ebenen, die für die Betroffenen relevant sind, können abgebildet werden, Einflussfaktoren lassen sich transparent darstellen)

UN-Behindertenrechtskonvention Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern  Anpassung der Heilmittelrichtlinien an die Nomenklatur der ICF, langfristige Heilmittelverordnung für Versicherte mit dauerhaften, schwerwiegenden Behinderungen, Heilmittelerbringung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr auch in tagesstrukturierenden Fördereinrichtungen und Regelschulen (Inklusionsschulen)  Qualitätssicherung der Servicestellen  Überarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen auf Ebene der BAR unter Berücksichtigung der UN-Konvention/Inklusion

UN-Behindertenrechtskonvention Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern  Unterstützung des Persönlichen Budgets  Leistungsfinder: vdek-Pfleglotse und vdek-Arztlotse  Vereinbarungen zur barrierefreien Leistungserbringung mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern (z. B. Heilmittel- erbringern – Empfehlungen nach § 126 SGB V)  Ausbau wohnortnaher ambulanter und mobiler Rehabilitation  Berücksichtigung des Leitgedankens der Inklusion bei den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusse (G-BA)