Für eine „Grüne Grundsicherung“

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Für eine „Neue Grüne Grundsicherung“
 Präsentation transkript:

Für eine „Grüne Grundsicherung“ Referat von Manuel Emmler Future Weekend, 21.10.2006

Warum eine Grüne Grundsicherung? Es gibt zu wenig Arbeitsplätze 2005 kamen im Durchschnitt 5 Mio. Arbeitslose auf 400.000 gemeldete offene Stellen. Die Löhne in unteren Einkommensgruppen sind z.T. nicht Existenz sichernd Gering Qualifizierte im Dienstleistungsbereich sind besonders schwer betroffen. Die Bürokratie bevormundet Menschen Es gibt zu viele Bedürftigkeitsprüfungen und intransparente Auflagen im Sozialsystem. Das Steuerrecht ist zu kompliziert

Aus dem grünen Grundsatzprogramm: „…Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung, die tatsächliche Armut verhindert“ „Die Grundsicherung ist steuerfinanziert“. „Sie zu bekommen ist ein Recht und kein Almosen“

Säulen der Grünen Grundsicherung: 1) Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichend 2) Auf individueller Basis 3) Bedingungslos 4) Kein Zwang zur Arbeit

1) Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichend Orientierung am soziokulturellen Existenzminimum 500.- Erwerbsfähige, 400.- Kinder, 500 – 700.- Rentner/innen + Krankenversicherung Ergänzt durch bedarfsgeprüfte Leistungen Wohngeld, Leistungen in besonderen Lebenslagen usw. Zugang zu Öffentlichen Gütern: Bildung, Kinderbetreuung Recht auf Mobilität

2) Individueller Rechtsanspruch Die Bedarfsgemeinschaft und das Ehegattensplitting widerspricht dem Grünen Menschenbild, das von Selbstbestimmung, Autonomie und Bürgerrechten geprägt ist. Geschlechtergerechtigkeit: Materielle Abhängigkeit von PartnerInnen reduzieren

3) Kein Zwang zur Arbeit Die Mehrzahl der Arbeitslosen ist arbeitswillig. Mit der Abschaffung des Arbeitszwangs erkennen wir an, dass Vollbeschäftigung mittelfristig nicht erreichbar ist Finanzielle Würdigung von bürgerschaftlichem Engagement Freiheit als Chance begreifen!

4) Bedingungslos „Die Grüne Grundsicherung ist ein Bürgerrecht, kein Almosen“ Steuererklärungen von Privatpersonen gehören der Vergangenheit an Fließender Übergang von Transfereinkommen in Beschäftigung

Grundsicherung und Sozialversicherung I Krankenversicherung Alle BürgerInnen sind krankenversichert Steuerfinanzierung der Krankenversicherung Rentenversicherung Ab einem Stichtag können keine Ansprüche mehr in der Rentenversicherung erworben werden Alle erworbenen Ansprüche werden ausgezahlt

Grundsicherung und Sozialversicherung II Arbeitslosenversicherung ALG II (Hartz IV) wird abgeschafft ALG I wird abgeschafft (evtl. optional) Vermittlung und Betreuung bleibt bestehen Unfallversicherung bleibt

Finanzierung Grundsicherungsabgabe von 25% Einkommensteuer von 25% Abschaffung des Grundfreibetrags und aller Privilegien in der Einkommensteuer Ein Teil der bedarfsgeprüften Leistungen, wie das ALG II, Bafög, Kindergeld usw. entfallen

Effekte: Positive Verteilungswirkungen für untere und mittlere Einkommensgruppen Alleinstehende liegen leicht unter dem ALG II, sofern sie kein Wohngeld beantragen Eltern mit Kinder liegen leicht über ALG II-Niveau Steigende Arbeitsanreize, da Zuverdienste nicht so hoch wie heute besteuert werden Ein gesellschaftliches Klima der Sicherheit entsteht und schafft Anreize zur Selbstständigkeit

Komplementär erforderlich: Mindestlöhne Investitionen in die soziale Infrastruktur Eine gute Arbeitsmarktpolitik, die ggf. einen dauerhaften Arbeitsmarkt für Problemgruppen schafft. Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Schwarzarbeit Europäische Harmonisierung der Unternehmenssteuern

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! WEITERE INFOS: www.grundsicherung.org