Sichere Handhabung von Lasern Fachveranstaltung Laserchemie Dr. Ekkard Brewig /TÜV Rheinland, Köln Einführung: Nutzen - Schaden Gesetzlichen Grundlagen Gefahrenklassen Maßnahmen, Pflichten Schädigungsmechanismen Sicheres Verhalten Dr. Ekkard Brewig 27.02.2007
Laserklassen und ihre Bedeutung Teil 1: Laser mit geringer Bestrahlung Laser-Klasse Eigenschaften Erläuterung 1 µW-Bereich, Grenze abhängig von Wellenlänge ungefährlich für Auge und Haut 1M µW-Bereich/Pupille, Grenze abhängig von Wellenlänge; Gesamtleistung < 0.5 W ungefährlich für die Haut, Gefahr für das Auge durch optische Instrumente 2 1 mW; 0.25 s, 400-700 nm ungefährlich für die Haut, Auge: sicher durch Lidschlag oder Abwendung 2M 1 mW/Pupille, 0.25s, 400-700 nm Gesamtleistung < 0.5 W Dr. Ekkard Brewig 27.02.2007
Laserklassen und ihre Bedeutung Teil 2: Leistungsstarke Laser Laser-Klasse Eigenschaften Erläuterung 3R 5xKlasse 2; 0.25 s, 400-700 nm 5xKlasse 1; 100s, wenn unsichtbar ungefährlich für die Haut, gefährlich für das Auge 3B > 3R, max 0.5 W bedingt gefährlich für die Haut, gefährlich für das Auge 4 > 3B gefährlich für Auge und Haut, Brandgefahr Dr. Ekkard Brewig 27.02.2007
Verschiedene Strahlungsquellen Dr. Ekkard Brewig 27.02.2007
Zusammenfassung pathologischer Effekte in Verbindung mit übermäßiger Lichteinwirkung Spektralbereich Auge Haut Ultraviolett C (180 nm bis 280 nm) Photokeratitis (Hornhautentzündung) Erythem (Sonnenbrand) Beschleunigte Prozesse der Alterung der Haut Verstärkte Pigmentierung Ultraviolett B (280 nm bis 315 nm) Ultraviolett A (315 nm bis 400 nm) Photochemischer Katarakt (grauer Star, Trübung) Pigmentdunkelung, Lichtempfindliche Reaktionen Hautverbrennung Sichtbar (400 nm bis 780 nm) Photochemische und thermische Schädigung der Netzhaut Infrarot A (780 nm bis 1 400 nm) Katarakt, Verbrennung der Netzhaut Infrarot B (1,4 μm bis 3,0 μm) Wässrige Ausbuchtung, Katarakt, Verbrennung der Hornhaut Infrarot C (3,0 μm bis 1 mm) Nur Verbrennung der Hornhaut Dr. Ekkard Brewig 27.02.2007
Maßnahmen der Benutzer (Auszug, nur leistungsstarke Laser) Maßnahme Laserklasse: 3R 3B 4 Laserschutzbeauftragter nur bei unsichtbarer Emission erforderlich Fernbedienbare Verriegelung an Raum- und Türstromkreise anschließen Schlüsselschalter abziehen, wenn außer Betrieb Strahlabschwächer vermeidet unbeabsichtigte Bestrahlung, wenn in Betrieb Strahlanzeige zeigt an, wenn Laser mit unsichtbarer Strahlung in Betrieb zeigt an, wenn Laser in Betrieb Laser – Warnschilder erforderlich gemäß Norm [1], Kapitel 5 Strahlwege sichern Strahlung am Ende des zweckdienlichen Weges abfangen Spiegelnde Reflexion Unbeabsichtigte Reflexionen sind zu vermeiden Augenschutz erforderlich, wenn konstruktive und organisatorische Maßnahmen nicht praktikabel und die MZB überschritten Schutzkleidung in einigen Fällen erforderlich nach besonderen Erfordernissen Ausbildung erforderlich bei Bedienungs- und Wartungspersonal Dr. Ekkard Brewig 27.02.2007