Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

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 Präsentation transkript:

Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Fortbildung 28.2.2009 Referent: Hanif Hidarnejad Asylverfahren in Deutschland Grundkenntnisse über das Deutsche Asylverfahren Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

Ablauf/Gliederung Einführung 2. Grundbegriffe und Definitionen 1.1 Flucht/ Flucht-Ursachen 1.2 Migrationsgruppierungen und -formen in Deutschland 2. Grundbegriffe und Definitionen 2.1 Wichtigste Begriffe 2.2 Wichtigste Gesetze/ rechtliche Grundlagen 2.3 Zuständige Behörden und Institutionen 2.4 Asyl-Verfahren 2.5 Familienasyl 2.6 Familienzusammenführung/ Familiennachzug Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

Flucht 1.1 Flucht/Fluchtursachen Repression Krieg Armut Wirtschaftlichen Interessen; Mangel an Grundfreiheiten; Außenunterstützung korrupter Eliten aus Aufrechterhaltung krasser sozialer Unterschiede Menschrechtsverletzungen; ethnischer und soziokultureller Gegebenheiten); (u.a. Grenzziehungen ungeachtet Stellvertreterkriege; Waffenexporte u.a. Koloniales Erde Repression Gewalt Krieg Flucht Ungerechtigkeit Begrenzte Resourcen Bevölkerungs- druck Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern (Klimaerwärmung); falsche Entwicklungsprogramme; Überbeanspruchung natürlicher Grundlagen; unangemessene Ausbeutung von Rohstoffen Wachsende Auslandsverschuldung; Zerstörung traditioneller Lebensformen verfehlte Entwicklungspolitik; Misswirtschaft; Armut Umweltzerstörung Wolfgang Schoop Quelle: Misereor-Werkheft „Flüchtlinge – Prüfstein weltweiter Solidarität“ 1994, Misereor Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbll. Achen. S. 4 Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

angeworbene Arbeitnehmer Spätaus-siedlerInnen 1.2.Migrantengruppierungen in Deutschland MigrantInnen angeworbene Arbeitnehmer Spätaus-siedlerInnen Flüchtlinge Sonstige EU-Angehörige Asyl-bewerberInnen Nicht-EU- Angehörige Kontingent de facto Asyl-berechtigte Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

1.2 Migrationsformen Migration setzt sich aus verschiedenen Formen von Zuzug und Fortzug zusammen: Auswanderung und Rückkehr deutscher Staatsbürger EU-Binnenmigration Ehegatten- und Familienzusammenführung aus und in Drittstaaten Asylzuwanderung und Rückführung in das Herkunftsland Spätaussiedler Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen UdSSR und Weiterwanderung (USA, Israel) Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen sowie Rückkehr Spezialformen zeitlich begrenzter Zuwanderung (z.B. Green Card-Inhaber, Studenten) Zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten (z.B. Werkvertrags-, Gast- und Saisonarbeitnehmer) Quelle: www.bafl.de (Bundesamt für die Anerkennung ausländische Flüchtlinge Dezember 2003) Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

2.1 Wichtige Begriffe Ermessen/ Ermessenentscheidung Migranten Flüchtlinge Asyl Duldung/ Geduldete Asylsuchend Abschiebung/Abschiebehaft Mitwirkungspflicht Asylbewerber Ausweisung Asylverfahren Anerkannte Flüchtlinge Asylberechtigt Aufenthaltsstatus Rückkehr/ Freiwillige Rückkehr Dubliner Übereinkommen Sicherer Drittstaat Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

2.2 Wichtigste Gesetze/rechtliche Grundlagen Grundgesetz (GG) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Asylverfahrensgesetz (AsylverfG) Asylbewerberleistungsgesetz ( AsylblG) Verordnungen/ Dienstanweisungen/ Erlässe/ Richtlinien Innenministerium des Landes NRW!!! Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

2.3 Zuständige Behörden und Institutionen Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Erste Aufnahmeeinrichtung (Erstes Übergangsheim) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ausländerbehörden Sozialamt Gesundheitsamt Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Unna Massen Verwaltungsgericht (VG) Oberverwaltungsgericht (OVG) Härtefallkommission Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

2.4 Asyl-Verfahren Quelle:http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2005/Ablauf__des__deutschen__Asylverfahrens__Id__24867__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Ablauf_des_deutschen_Asylverfahrens_Id_24867_de.pdf Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017

2.4 Asyl-Verfahren (Fortsetzung) Quelle:http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2005/Ablauf__des__deutschen__Asylverfahrens__Id__24867__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Ablauf_des_deutschen_Asylverfahrens_Id_24867_de.pdf Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017

2.4 Asyl-Verfahren http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2005/Ablauf__des__deutschen__Asylverfahrens Id__24867__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Ablauf_des_deutschen_Asylverfahrens_Id_24867_de.pdf Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017

2.4 Asyl-Verfahren Beispiel: Familie Ahmed kommt aus Syrien 1. Schritt ZAB > Aufnahme/ Fingerabdruck/ Fotografieren/ Regionale Verteilung 2. Schritt Erstes Übergangsheim > Unterbringung/ Essen/persönliche hygienische Sachen/ Gesundheitscheck, Gesundheitsversorgung/ wöchentliches Taschengeld/ Besuche 3. Schritt BAMF- Anhörung > Einzelentscheidender/ Dolmetscher/ Frauenbeauftragte/ Rechtsbeistand, Begleitperson/ Anhörungsfragenkatalog/ Anhörungsprotokoll/ Bescheid  Die psychologische Atmosphäre der Anhörung ist von großer Bedeutung! 4.Schritt Zuweisung > zu dauerhaftem Flüchtlingsheim Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

2.4 Asyl-Verfahren (Fortsetzung) 5. Schritt Bescheid des BAMF 5a) Anerkennung als Asylberechtigte (Artikel 16a GG) oder nach § 60-1 AufenthG (Flüchtlingsschutz) oder nach § 60 2-7 AufenthG (Abschiebeverbot, Abschiebehindernis) 5b) Ablehnungsbescheid ungeachtet, unbegründet (eine Woche Klagefrist) oder offensichtlich unbegründet (zwei Wochen Klagefrist) 5c) Falls negativer Bescheid > Gerichtsverfahren, Verhandlungen > VG > OVG: wenn Zulassung der Berufung abgelehnt wird, dann: Abgeschlossenes Asylverfahren und > Aussetzung der Abschiebung > Duldung 6. Schritt Folgeantrag > neue Antrag wegen neue Beweismittel, Exil politische Aktivitäten , subsidiären Schutz, Ziellandsbezogenes Abschiebehindernis (BAMF), Inlandsbezogenes Abschiebehindernis (Ausländeramt) Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

2.4 Asyl-Verfahren (Fortsetzung) 7. Schritt Härtefallkommission > Abschiebehindernis mit überzeugenden Argumentationen zum Lebensmittelpunkt in Deutschland Am Ende : Was wartet auf ein abgeblendete Asylbewerber/in? Abwarten und Abwarten mit folgenden psychischen psychosozialen Auswirkungen:  Psychischer Druck für das Unterschreiben der freiwilligen(!) Rückkehr  Finanzieller Druck, Anklage bei Staatsanwaltschaft, Bußgeld  Gefängnis, Rückkehr, Selbstmordversuch, Selbstmord, persönliche und/ oder familiäre Krise, Gewalt in Familie, Trennung und Scheidung, psychische Belastungen für Kinder, Weiterwanderung, Zwangsheirat, Untertauchen und Abrutschen in Kriminalität Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

2.5 Familienasyl § 26 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Voraussetzungen: - Ihr/Ihre Ehepartner_in ist schon anerkannte(r) Asylberechtigte(r) und - Ihre Ehe bestand schon im Herkunftsland und - Ihre Ehe besteht noch zum Zeitpunkt des Asylantrages.  Der Antrag auf Familienasyl muss vor oder gleichzeitig mit dem/der asylberechtigten Ehepartner_in oder wenn die Familienangehörigen nachgereist sind, unverzüglich nach der Einreise gestellt werden. Wenn Ihr/Ihre Ehepartnerin als asylberechtigt anerkannt wurde, können Sie und Ihre minderjährigen (unter 16 Jahre), ledigen Kinder Familienasyl bekommen, auch wenn Ihnen keine Verfolgung droht. Fertigstellen!!! Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

2.6 Familienzusammenführung/ Familiennachzug Das Aufenthaltsgesetz regelt auch den Nachzug von Ehegatten und Kindern aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Voraussetzung: für den Ehegatte und Familiennachzug zu einem Ausländer > §§ 27,29,30,32 des Aufenthaltsgesetzes - der bereits hier lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, - ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht, - der Lebensunterhalt des Familienangehörigen aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen Mitteln gesichert ist. Fertigmachen!!! Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017

Danke für eure Aufmerksamkeit! Power Point: Sarah Pfeiffer Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. 25.03.2017 25.03.2017