Musiktauschbörsen – illegales Filesharing im Internet

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 Präsentation transkript:

Musiktauschbörsen – illegales Filesharing im Internet Recht in der Schuldnerberatung Réka Lödi 21. / 22.05.2008

Verboten ist… Nach dem Gesetz über das Urheberrecht ist u.a. das Verwerten, Vervielfältigen und öffentlich Zugänglichmachen von den durch dieses Gesetz geschützten Werken, wie z.B. Musiktiteln, Filmen, oder Bildern ohne Schöpfer, d.h. Urheber i.S.d. Gesetzes zu sein, verboten. Bei widerrechtlicher Verletzung des Urheberrechts oder anderer nach dem Gesetz normierter Rechte, kann vom Verletzten Beseitigung der Beeinträchtigung Unterlassung bei Wiederholungsgefahr Schadensersatz bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Verletzers verlangt werden, § 97 Abs. 1 UrhG. Musiktauschbörsen

Erlaubt ist… Das Aufzeichnen aus dem Internetradio, die sog. Privatkopie geschützt durch § 53 Gesetz über das Urherberrecht (UrhG) Das Brennen auf eigene Rohlinge Erstellen von Musikmix-CDs sowie das Umwandeln in MP3-Files Musiktauschbörsen

Vorgehensweise der Verletzten / vermeintlich verletzten Abmahnung verbunden mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung Kopplung mit pauschaler Schadenersatzforderung + Anwaltskosten + Vertragsstrafe Einstweilige Verfügung Glaubhaft gemacht werden muss  Verletzung von Überwachungspflichten  Die Nutzung durch den Beklagten Klage Achtung Massenabmahnungen! offensichtliche Anhaltspunkte Einzelfallprüfung Musiktauschbörsen

Anhaltspunkte die für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung sprechen könnten: - es ist beispielsweise aus Internetforen bekannt, dass eine Vielzahl von Abmahnungen des gleichen Abmahners innerhalb von kurzer Zeit ausgesprochen wurden - der Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsrechnung des beauftragten Anwaltes ist überzogen hoch oder der Gebührenrahmen der gesetzlichen Gebühren liegt oberhalb des Durchschnittes (üblich ist hier eine 1,3 Gebühr) - dem Schreiben ist keine Originalvollmacht beigefügt - eine Tätigkeit des Abmahners beispielsweise im Internet lässt sich nicht recherchieren - das anwaltliche Abmahnschreiben enthält kein fortlaufendes Aktenzeichen, was darauf hindeutet, dass für diesen Vorgang keine  eigene Akte angelegt worden ist - der behauptete Verstoß ist nur  gering oder gar nicht vorhanden - die Beschreibung des Sachverhaltes ist offensichtlich so allgemein gefasst, dass sie auf eine Vielzahl von Fällen passt und sich nicht individuell mit dem abgemahnten Vorwurf auseinander setzt - die Vertragsstrafe ist vollkommen überzogen - nach einer Abmahnung durch  einen Verein erfolgt noch eine weitere Abmahnung durch einen den Verein vertretenden Rechtsanwalt - es wird in erster Linie auf Zahlung der Kosten gedrängt Musiktauschbörsen

Fazit für die SB Stelle Auf Fristen achten Einzelfallbezug prüfen Sachverhalt klären, Beweisbarkeit ermitteln RA www.tauschnix.de Musiktauschbörsen