BME Fachforum Öffentliche Beschaffung Stolpersteine bei der E-Vergabe > Die Sicht der Bieter Referent: Dipl.-Volkswirt. Volker Romeike ABST SH e.V. www.abst-sh.de Mail: info@abst-sh.de Sprecher der Auftragsberatungsstellen in Deutschland www.abst.de 11.November 2010 Romeike ABST SH
Etwas Werbung Gemeinsame Serviceeinrichtung der IHK und HWK (z.T. Ingenieurkammern) Bieterdatei für Ausschreibungen (52.000 Unternehmen) Kostenfrei für Unternehmen: Information, Beratung und Unterstützung bei Bearbeitung des Öffentlichen Marktes (11.000 Beratungen) Vergabestellen: Beratung und Coaching bei Ausschreibungen (6.000 Beratungen) Serviceangebote: Ausschreibungsrecherche / Angebotsbearbeitung Seminare (160 Seminare / 3.200 Teilnehmer) >>> www.abst.de Kostenloser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell >>> info@abst-sh.de VOL-Präqualifikation: Bundesweite Datenbank unter www.pq-vol.de E-Procurement: REPROC –medienbruchfreie elektronische Beschaffung – Verbundpartner des BME Bundesweites Netzwerk: www.abst.de 11.November 2010 Romeike ABST SH
Veröffentlichung EU-Ebene: www.ted.europa.de (Pflicht) Bundesebene: www.bund.de (“können auch”) Landesebene: Staatsanzeiger/Amtsblätter/Internetportale Fachzeitungen Kommunalebene: Fachzeitungen/Internetportale Tageszeitungen Private Ausschreibungsportale Zersplitterung der Publikationslandschaft: Recherchekosten Unternehmen 2 Mrd. Euro 11.November 2010 Romeike ABST SH
E - Vergabeplattformen keine wirklich zentralisierte E-Vergabeplattform Zersplitterung der E-Vergabeplattformen auf regionaler und kommunaler Ebene verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen Installation mehrerer Systeme führt meist zu Problemen 11.November 2010 Romeike ABST SH
Definition der E-Vergabe E-Vergabe bezeichnet die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie zur elektronischen Unterstützung und Integration des Beschaffungsprozesses. Synonyme: Electronic tendering E-Procurement E-commerce im Vergabewesen 11.November 2010 Romeike ABST SH
Stand/Varianten der E-Vergabe Elektronische Veröffentlichung von Ausschreibungs-bekanntmachungen Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen Angebotsabgabe elektronisch bzw. teilweise elektronisch Elektronische Abwicklung des gesamten Ausschreibungs- prozesses Elektronische Katalogverfahren Dynamische elektronische Beschaffungen 11.November 2010 Romeike ABST SH
Ziel der E-Vergabe Elektronische, medienbruchfreie Abwicklung des gesamten Vergabeprozesses Erzielung eines effektiven, transparenten und wirtschaftlichen Einkaufs. Verwaltungs- modernisierung Kostenersparnis Transparenz 11.November 2010 Romeike ABST SH
Vorteile für Vergabestellen Integration in andere EDV-Systeme (z.B. Haushalt) Optimierung/Straffung Organisationsstruktur Standardisierung der Formulare, Dokumente etc. Verkürzung interner Bearbeitungszeiten Kostenreduzierung Versand Unterlagen Erleichterung Prüfung und Wertung Angebote Erhöhung Transparenz und Rechtssicherheit Statistische Auswertungen möglich Zeit- und Kostenersparnis (aber erst nach Umstellungsaufwand und Organisationsänderung) 11.November 2010 Romeike ABST SH
Vorteile für Unternehmen Vereinfachter Zugang zu Ausschreibungen Gezielte Suche nach Ausschreibungen Unmittelbare Einsichtnahme in die Verdingungsunterlagen Schnellere Bearbeitung, Übermittlung der Angebote Verringerung Zustellrisiko Empfangsbestätigung nach Angebotsabgabe Verkürzung der Zustellzeit Zeit- und Kostenersparnis abhängig von Nutzungsmöglichkeit und Anwendungszahl 11.November 2010 Romeike ABST SH
Rechtliche Umsetzung u.a. Grundsätze der Informationsübermittlung: §§ 11/11a VOB/A, §§ 11/13 EG VOL/A Auftraggeber geben in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen an, auf welchem Weg die Informationsübermittlung erfolgt. Es sind auch Kombinationen möglich. (Mantelbogenverfahren) Das für die elektronische Übermittlung gewählte Netz muss allgemein verfügbar sein und darf Zugang der Bewerber und Bieter zum Vergabeverfahren nicht beschränken. Die dafür zu verwendenten Programme und ihre technischen Merkmale müssen allgemein zugänglich, kompatibel mit allgemeiner IuK Technik diskriminierungsfrei sein. 11.November 2010 Romeike ABST SH
Rechtliche Umsetzung u.a. Form und Inhalt der Angebote: §§ 13, 13a VOB/A, §§ 13, 13 EG VOL/A elektronisch übermittelte Angebote müssen mittels einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet sein Achtung: für freihändige Vergaben nach VOL/A reicht eine einfache elektronische Signatur Achtung: VOB/A national lässt immer schriftliche Angebote zu Auftraggeber haben Datenintegrität und Vertraulichkeit der Angebote zu gewährleisten Verschlüsselung muss bis zur Eröffnung des ersten Angebotserhalten bleiben 11.November 2010 Romeike ABST SH
Digitale Signatur Schema (einfache) elektronische Signatur fortgeschrittene elektr. Signatur qualifizierte elektr. Signatur qualifizierte elektr. Signatur mit Anbieterakkreditierung Signaturschlüsselinhaber ist natürliche Person 11.November 2010 Romeike ABST SH
Technische Voraussetzungen Kartenlesegerät => für eine „sichere PIN-Eingabe“ mit Zifferntastatur (ca. 90,- €) + Signaturkarte (Beschaffung ca. 2 Wochen) (ca. 100,- €, 2 Jahre) oder Signaturzertifikat (Beschaffung ca. 3 Tage, mit Firmenangabe ca. 2 Wochen) (ca.70,- €, 2 Jahre) Vollversion Acrobat (Professional) 11.November 2010 Romeike ABST SH
Diensteanbieter und Kartenleser qualifizierte elektronische Signaturkarten erhältlich bei diversen Zertifizierungsdiensteanbietern: TeleSec Signtrust DATEV S-TrustCenter D-Trust => DE-CODA TC Trust Center ... Fortgeschrittene elektronische Signatur dateibasiert S-Trust Für diese Signatur wird kein Lesegerät benötigt. 11.November 2010 Romeike ABST SH
Stolperstein E-Vergabe Mangelnde Kompatibilität der jeweiligen Plattformen > eVergabe-Adapter? > Projekt X-Vergabe? „Amortisation“ der Investitionskosten und Umstellungsaufwände „Flickenteppich“ E-Vergabe auf und innerhalb der förderalen Ebenen > „TED-Plattform im nationalen Bereich (Bund, Länder, Städte, Kommunen) Keine standardisierten elektronischen Dokumente: z.B. Vergabehandbuch VOL 11.November 2010 Romeike ABST SH
Stolperstein E-Vergabe Fehlende Breitbandanbindung (nicht nur im ländlichen Raum) Insbesondere „kleinere“ Unternehmen bedienen (wirtschaftlich) nur lokale/regionale Märkte „Pflicht zur EVergabe“ führt nicht zu höherer Akzeptanz bei den Bietern > Wettbewerbsverengungen zu befürchten Informieren und Kommunizieren 11.November 2010 Romeike ABST SH
Einführung E-Vergabe im Unternehmen Wo finden Sie Ausschreibungen, an denen Sie sich beteiligen wollen? Welche Plattform(en) ist für Sie wichtig? Welche Signatur können oder müssen Sie nutzen? (fortgeschrittene oder qualifizierte) Was fordert der öffentliche Auftraggeber? Welche Hardware müssen Sie beschaffen? (Signaturkarte, Lesegerät) Welche Hardware passt zu Ihrem Betriebssystem? Benötigen Sie weitere Software oder können Sie diese von der Vergabeplattform runter laden? 11.November 2010 Romeike ABST SH
Vorschlag zur Diskussion Ab 01.01.201X werden alle öffentlichen Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, elektronische Angebote der Bieter anzunehmen. 11.November 2010 Romeike ABST SH
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit ! Zu Chancen und Risiken am öffentlichen Markt fragen sie ihre Auftragsberatungsstelle: www.abst.de 11.November 2010 Romeike ABST SH