Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihr Themenjahr 2013 für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.

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 Präsentation transkript:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihr Themenjahr 2013 für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt seit 2006 und setzt vier EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Es schützt vor Benachteiligungen wegen 1) Rassismus / ethnischer Herkunft 2) Geschlecht 3) Religion / Weltanschauung 4) Behinderung 5) Alter 6) sexueller Identität

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Besteht seit 2006 auf Grundlage des AGG. Aufgaben: Beratung Forschung Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung

Anwendungsbereich des AGG Das Gesetz wirkt vor allem in zwei Bereichen: Beschäftigung und Beruf Im Zivilrecht, bei sogenannten „Alltagsgeschäften“ Teilweise Anwendbarkeit im Bereich Sozialschutz und Bildung

Themenjahre der ADS Idee: Die einzelnen Diskriminierungsmerkmale sollen nachvollziehbar werden. Ab 2012 wird jedes Kalenderjahr einem Diskriminierungsmerkmal des AGG gewidmet. (Öffentlichkeitsarbeit, z.T. auch Forschung) Die Besonderheiten eines jeden Merkmals sollen hervorgehoben und die Lebenssituationen Betroffener nachvollziehbar gemacht werden. Keine Wertung in der Reihenfolge: Diskriminierungsmerkmale in alphabetischer Reihenfolge. Horizontaler Ansatz d.h. jedes Merkmal wird gleichermaßen betrachtet.

„Im besten Alter. Immer.“ Themenjahr 2012 „Im besten Alter. Immer.“ Höhepunkte: Deutschlandweite Aktionswoche mit der Unterstützung prominenter Botschafterinnen und Botschafter (z.B. Uschi Glas, Sven Kuntze, Peter Maffay) wissenschaftliche Fachtagung Good Practice Award für kleine und mittelständische Unternehmen für vorbildlichen im Umgang mit Altersvielfalt Expertenkommission gibt Vorschläge und Handlungsempfehlungen zum Abbau von Altersdiskriminierung (Vorsitz Dr. Henning Scherf)

Beispiel: Plakatkampagnen

Themenjahr 2013 „Selbstbestimmt dabei. Immer.“ Gemeinsames Themenjahr der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Beratung zum Diskriminierungsmerkmal Behinderung Ca. 25% aller Beratungsanfragen erfolgen zu dem Diskriminierungsmerkmal Behinderung Fall zur Diskriminierung aufgrund einer Behinderung im Zivilrecht Fall zur Diskriminierung aufgrund einer Behinderung im Arbeitsleben

Ziele: Aufmerksamkeit herstellen: Für Menschen mit Behinderungen, die mitunter nicht wissen, dass Ungleichbehandlungen diskriminierend sein können und dass man sich dagegen wehren kann. Für Menschen ohne Behinderungen, die oftmals nicht wissen, wo es Barrieren gibt, die andere ausgrenzen. Für multiple Diskriminierung.

Ziele: Das AGG und Recht auf Schutz vor Diskriminierung wegen einer Behinderung bekannt machen sowie Handlungsmöglichkeiten im Fall einer Diskriminierung aufzeigen. Forschungslücken zum Thema schließen. Wirtschaft zum positiven Umgang mit Menschen mit Behinderungen ermutigen, gute Beispiele vorstellen Vernetzung mit Akteurinnen und Akteuren aus der Arbeit für Menschen mit Behinderungen.

Botschafterinnen und Botschafter

Wissenschaftlicher Koordinator Prof. Dr. Ernst von Kardorff wissenschaftlichen Begleitung des Themenjahres Bündelung der Ergebnisse der drei Studien zum Themenjahr Ableitung von Handlungsempfehlungen für die Politik

Ablauf Themenjahr 2013 Januar Pressekonferenz zur Eröffnung des Themenjahres in Berlin März/April Beteiligung am „Inklusiven Filmfestival“ der Aktion Mensch in Bonn und Cottbus 3./4. Juni Workshops an 2 Schulen zum Thema Antidiskriminierung mit Schwerpunkt Behinderung in Berlin und Niedersachsen 13. Juni Fachtagung „Selbstbestimmt dabei. Immer. – Inklusion in Alltag und Arbeitsleben“

Ablauf Themenjahr 2013 24./25. August Tag der offenen Tür der Bundesregierung mit besonderen Aktionen, um auf die Situation von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. 1.- 8. September Aktionswoche mit Veranstaltungen von Partnerorganisationen vor Ort in jedem Bundesland. Oktober Präsentation der Handlungsempfehlungen des wissenschaftlichen Koordinators. November Vergabe eines Good Practice Awards in Zusammenarbeit mit dem Unternehmensforum.

Bericht an den Bundestag Veröffentlichung im Sommer 2013, basiert u.a. auf drei Studien „Diskriminierung im schulischen und vorschulischen Bereich. Eine Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der Merkmale des AGG“ „Untersuchungen von bildungsrelevanten Regelungen mit diskriminierender Wirkung sowie Schutzlücken in Bezug auf Diskriminierung im Bildungssektor.“ „Identifizierung und Erstellung eines systematischen Überblickes zu ausgewählten bewährten Verfahren im Bildungsbereich und Arbeitsleben“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Antidiskriminierungsstelle des Bundes Glinkastraße 24 10117 Berlin Zentrale: 03018 555-1855 Beratung: 03018 555-1865 Mail: nikola.binder@ads.bund.de www.antidiskriminierungsstelle.de