Dienstbesprechung Staatliches Schulamt Tübingen 27.April 2010 Kinder mit besonderem Förderbedarf - eine Herausforderung (nicht nur) für die Grundschule Dienstbesprechung Staatliches Schulamt Tübingen 27.April 2010 Udo Paulus
Ausgangslage in der Grundschule Klassen (erscheinen) deutlich heterogener Vielzahl der Kinder hat individuellen Förderbedarf LRS, Dyskalkulie, ADHS, Hochbegabung, Autismus, Verhaltensoriginalität Zunahme von Mehrfachbeeinträchtigung
Ursachenforschung Höhere Professionalität und Sensibilität der Lehrkräfte Gesellschaftliche Veränderungen Geänderte Elternrolle (überbehütete Kinder / vernachlässigte Kinder) Geändertes Bildungssystem
Anforderungen an die Schule Kompetenzen und Wissen vermitteln Soziale Defizite ausgleichen Außerschulische Hilfen organisieren Schule Besonders Begabte fordern Eltern einbeziehen Soziales Lernen Förderung bei Teilleistungsschwächen
Rechtliche Rahmenbedingungen Schulgesetz (vgl. Diskussion Aufhebung der Sonderschulpflicht UN – Konvention - Inklusion Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“
Förderbedarfsklärung der Grundschule mit eigenen Mitteln Einbeziehung der Eltern Die / der Klassenlehrer beobachtet aufgrund Lernstandsbeobachtungen und -diagnosen Schwierigkeiten im Lernen und erkennt / vermutet einen besonderen Förderbedarf Innere Differenzierung / klasseninternes Förderkonzept erstellen Wenn dies nicht ausreicht: Meldung an die Schulleitung; gestuftes pädagogisches Verfahren Klärung des Förderbedarfs mit den Eltern und den beteiligten Lehrkräften (evtl. Einbeziehung des Beratungslehrers durch die Eltern) Die Klassenkonferenz beschließt im Einvernehmen mit der Schulleitung die besonderen Fördermaßnahmen Schulische Maßnahmen (Förderkonzept): Klassenbezogen (innere Differenzierung, Förderkurse) Klassenübergreifend (Förderkurse) In besonderen Förderklassen (mit Zustimmung des Schulträgers) Einzelunterricht (in Ausnahmefällen) Nachteilsausgleich Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten in Mathematik Begleitende Maßnahmen: Nachhilfe Außerschulische Partner Beratungsstellen Dokumentationspflicht und Überprüfung der Wirksamkeit!
Umsetzung in der Schule Förderpläne Nachteilsausgleich Nachteilsausgleich LRS Schulübergreifende Programme Außerschulische Förderung Sonderpädagogische Hilfen
Nachteilsausgleich 1. ohne Notenrelevanz Anspruch auf Nachteilsausgleich, wenn die vorliegende Beeinträchtigung eine Differenzierung im Rahmen des schulartgemäßen Niveaus erforderlich macht Nur in begründeten Ausnahmefällen Keine Reduzierung des Schwierigkeitsgrades Einzelfallentscheidung Kein Vermerk im Zeugnis
Nachteilsausgleich: Beispiele Rahmenbedingungen Arbeitszeit Teilweise Befreiung in Fächern / Aussetzung der Noten Didaktisch –methodische Hilfen Modifizierte Aufgabenstellungen Technische Hilfen Besondere Lehr- und Lernmaterialien Persönliche Hilfen / Einzelförderung Individuelle Anpassung der Gewichtung der schriftlichen. Mündlichen und praktischen Leistungen
Nachteilsausgleich LRS Grundlage VV vom 22.08.2008 Nur für Lese- und / oder Rechtschreibschwäche Bis Klasse 6 (Kl. 7 als Ausnahme) Voraussetzung: Schüler Noten dauerhaft (idR: halbes Jahr) geringer als ausreichend Möglichkeiten: Gewichtung, Umfang und Art der Arbeiten, schriftliche Erläuterung der Note, keine Bewertung in anderen Fächern Voraussetzung Klassenkonferenz Vermerk im Zeugnis Information der weiterführenden Schule mit Elternzustimmung möglich
Und was macht das Schulamt? LRS – Stützpunkte / Recheninseln Kontakte zum Jugendamt und Therapeuten ASKO Sonderpädagogischer Dienst Außenklassen Inklusionsschulen Gezielter Ressourceneinsatz
Außerschulische Partner Schulbegleiter Integrationshelfer Jugendamt (LRS / Dyskalkulie – Förderung) Therapeuten Kinder- und Jugendpsychiatrie Gesundheitsamt
Perspektiven Heterogenität und Unterrichtsform Eingliedern oder abschieben ? Hilfennetzwerk pflegen