Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen „Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures“ Abkürzung: CLP-V Übergangsfristen für Stoffe bis zum 01.12.2010 für Gemische bis zum 01.06.2015 + je 2 Jahre Abverkauf
Ziele des GHS Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr Weitere Verbesserung von Arbeits-sicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit Harmonisierung mit dem Transport- recht für gefährliche Güter
Gefahrenpiktogramme GHS01 Explodierende Bombe z.B. Explosive Stoffe Flamme z.B. Entzündbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Aerosole, Gase Pyrophore Stoffe Organische Peroxide GHS03 Flamme über einem Kreis Oxidierende Feststoffe Oxidierende Flüssigkeit Oxidierende Gase GHS04 Gasflasche Gase unter Druck
Gefahrenpiktogramme GHS05 Ätzwirkung Hautätzend, Kat. 1 Schwere Augenschädigung, Kat.1 Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1 GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Akute Toxizität, Kat. 1 - 3 GHS08 Gesundheitsgefahr z.B. Karzinogenität, Kat. 1A/B, 2 Aspirationsgefahr Atemwegssensibili-sierend Spezifische Zielorgantoxizität GHS07 Ausrufezeichen z.B. Akute Toxizität, Kat. 4 Hautreizend, Kat. 2 GHS09 Umwelt Gewässergefährdend
Neuerungen auf einen Blick neue Piktogramme Neues Symbol für u.a. CMR-Stoffe und atemwegs- sensibilisierende Stoffe Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe zukünftig 28 Gefahrenklassen Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen Totenkopf nur für akut giftige Stoffe neue Kriterien zur Einstufung bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale
Neuerungen auf einen Blick R-Sätze H-Sätze hazard statements Gefahrenhinweise S-Sätze P-Sätze precautionary statements Sicherheitshinweise -------------- Signalwörter Piktogramme werden mit einem von zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“ Gefährlichkeitsmerkmale Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Gefahrenklasse und -kategorie Art der physikalischen Gefahr Gefahr für die menschliche Gesundheit oder Gefahr für die Umwelt z. B. Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1) Sensibilisierung der Atemwege oder Haut (3.4) Entzündbare Flüssigkeiten (2.6) Korrosiv gegenüber Metallen (2.16) Gefahrenkategorie: untergliedert die Gefahrenklassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr z. B. in der Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1) Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4
Entzündbare Flüssigkeiten Beispieletikett
Neue Etiketten: Kennzeichnungselemente Name und Produktidentifikatoren Piktogramme H-Sätze, Anzahl durch CLP-V vorgegeben Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffent-lichkeit zugänglich gemacht wird P-Sätze, maximal 6 Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten Signalwort
Kriterienverschiebungen bei der Einstufung können zu Umstufungen führen LC50 (inhalativ) mg/l/ 4 h EU (Gase und Dämpfe) GHS (Dämpfe) 20 20 Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332) Achtung 10 10 Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331) Gesundheits- schädlich 2 Gefahr 2 Kategorie 2 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) Giftig Gefahr 0,5 0,5 Kategorie 1 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) Sehr giftig Gefahr
Mögliche Umstufungen mit GHS giftig gesundheitsschädlich reizend entzündlich nicht eingestuft lebensgefährlich giftig verursacht schwere Verätzungen leicht entzündbar entzündbar Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3 H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen heute ohne Gefahrensymbol R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Achtung
Auswirkungen von Umstufungen auf den Arbeitsschutz Lagerung – keine speziellen Anfor- derungen zukünftig Getrenntlagerung, unter Verschluss, Mengenbegrenzung? Schnittstelle CLP-V / GefStoffV, Technisches Regelwerk zukünftig geschlossene Apparatur notwendig? Technische Lüftung ausreichend Zunächst keine Auswirkungen, da sich die Maßnahmen nach GefStoffV und TRGS auf die bisherige Einstufung (bis 2015 im Sicherheitsdatenblatt) beziehen – siehe Bekanntmachung IIIb3-35122 und BekGS 408 des BMAS unter www.baua.de
Neuer Weg der Technischen Regeln Sicherheitsdatenblatt Einstufung nach RL 67/548/EWG Xn, Gesundheitsschädlich bei Verschlucken Einstufung nach CLP-V Akute Toxizität, Kat. 3, H301 Lagerung – neue TRGS 510 Entfällt ab 01.06.2015 Bis 01.06.2015: Wahlmöglichkeit Kapitel 8: Lagerung akut toxischer Stoffe gilt für R23 bis R28 Kapitel 8: Lagerung akut toxischer Stoffe gilt für H300, H301, H310, H311, H330
Betriebsanweisung (bisher): Gefahrensymbol sinnvoll (Wiedererkennbarkeit, optische Verstärkung) R-Sätze im Wortlaut oder Inhalt in für Beschäftigte verständlicher Form Weitere Gefahren für Mensch und Umwelt nicht vergessen! leichtentzündliche Zubereitung – Ausschnitt einer Betriebsanweisung
Betriebsanweisung GHS Keine sofortige Umstellung vorgeschrieben, aber: Unterweisung zu GHS Prinzipiell soll das Symbol auf die Betriebsanweisung, das auf dem Etikett zu sehen ist Übergangszeit: parallel zweite Version mit GHS-Piktogrammen Spezielle Unterweisung z.B. bei Änderung von „Gesundheitsschädlich“ auf „Giftig“ leichtentzündbares Gemisch – Ausschnitt einer neuen Betriebsanweisung
Plakate geben Hilfestellung Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“ in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
Plakate geben Hilfestellung Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“ in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
Der GHS-Konverter der BG RCI unter www.gischem.de
Der GHS-Konverter der BG RCI Vorschlag der Einstufung mit Hinweisen auf mögliche Kriterienverschiebungen
Ausgabe als Word- oder PDF-Datei
Der GHS - Gemischrechner www.gemischrechner.de Software-Modul im Gefahrstoffinformationssystem GisChem komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung kein „1-Klick-Ergebnis“-Rechner, aber einfach zu bedienen und für Einsteiger und Experten geeignet Berechnung mit der „konventionellen Methode“ verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung
In 4 Schritten zum Ergebnis Anmeldung durchführen Stoffe anlegen Gemisch berechnen Ausgabedokumente herunterladen www.gemischrechner.de
Weitere Hilfen sind: Der GHS-Flyer der BG RCI unter www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop Informationen zu GHS und Gefahrguttransport unter www.bgrci.de > Prävention > Fachwissen > Gefahrstoffe Seminare der BG RCI unter www.bgrci.de > Prävention > Seminare Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeits- schutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de oder www.reach-clp-helpdesk.de Die Broschüre des Umweltbundesamtes unter www.uba.de
Weitere Unterweisungshilfen sind: Die GHS-Zuordnungsübung der BG RCI unter www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop Das GHS-Skatspiel der BG RCI
Disclaimer Diese Präsentation vereinfacht und soll einen ersten Überblick zu GHS geben. Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. © BG RCI 2008-2013 Die Präsentation darf innerbetrieblich sowie im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben frei verwendet, ergänzt oder geändert werden. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung oder eine Veröffentlichung von Teilen der Präsentation oder auch der gesamten Datei ist nur mit Genehmigung der BG RCI erlaubt. Eine Verlinkung auf die entsprechende Internetquelle im Downloadcenter der BG RCI oder Gefahrstoffinformationssystem GisChem oder eine unveränderte Übernahme einer einzelnen Seite dieser Präsentation mit Quellenangabe ist jedoch in jedem Fall genehmigungsfrei zulässig.