Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Nachtrag zum Vortrag vom Vorbereitung zur Datensicherung
Gebrauchsmuster, Patente, Marken
Michow & Partner Rechtsanwälte, Hamburg 2012
Intensivkurs Wissensmanagement WS 2008/09 Einführung
Der Wissensbegriff – seine Hinterfragung und Abgrenzung
Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 Weitere Veröffentlichungssprachen Zusätzliche internationale Recherchen (SIS – Supplementary.
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2012
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2010 Änderungen der Ansprüche Ergänzende internationale Recherche Festsetzung der Gebühren in.
Rechtliche Aspekte der Veröffentlichungen in Manuscripta Mediaevalia
Lizenzvertrag Lizenz = Vertragliche Erlaubnis, Monopolrechte, Wissen oder Produktionsmittel eines anderen zu nutzen Mittel des Technologietransfers Regelung:
Journalistisches Arbeiten für das Radio.
Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
Patentrezepte Informationsveranstaltung des
Die erzwingbare Betriebsvereinbarung
Das rote Schiff Adjektiv-Endungen
SOFTWARE Was ist eine Lizenz? Wozu dienen Lizenzen?
Daten- und Persönlichkeitsschutz u. a
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Vorgriffsstundenrückgabe
1+1 = 2,5 Gruppenarbeit im demografischen Kontext
Übersicht I. Netzzugang 1. Anschlusspflicht
Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2011 Dr. H. Laederach
Automatische Registrierung pr ä sentiert von 3D Digital Corp und3D-SHAPE.
Das neue Gewährleistungsrecht
Der Erfindungsberechtigte Copyright, 1996 © Dale Carnegie & Associates, Inc. Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
Anspruchsmerkmale und technische Äquivalente
Patentregister F ü r nationale Patente und Europ ä ische Patente mit Benennung Schweiz F ü r Europ ä ische Patentanmeldungen H. Laederach; HS 2008 ©
Das deutsche Gebrauchsmuster
Patentrechtliche Besonderheiten
Patentrecht Einführung Kurzrepetition Teil WS
Nichtigkeit des Patents Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
Neuheit Patent- und Lizenzvertragsrecht II FS 2010 Dr. H. Laederach.
Erfinderische Tätigkeit
Ergänzende Schutzzertifikate
Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
Informationen zu SEPA Was ist SEPA?
...und alle heißen Leo Der täuschende Zuruf. Hab ihn! Lass ihn! LEO!
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Wie entsteht eine Richtlinie?
Bericht für die Generalversammlung des Auslandsösterreicher-Weltbundes
Frauscher GmbH. © Frauscher GmbH – alle Rechte vorbehalten. Reproduktion jeglicher Art, auch auszugsweise, sowie.
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Pflichtübung aus Europarecht 16. April 2014
G E B R A U C H S – M U S T E R R E C H T. Was ist ein Gebrauchsmuster ? § 1 Abs 1 GMG Als Gebrauchsmuster werden auf Antrag Erfindungen geschützt, die.
Patentrecht - (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“)
Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht
2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht § 11 Wesentliche Regelungen des Kartellverfahrensrechts der VO 1/2003 im Überblick I. Die Zuständigkeit.
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
Registrar-Tag Dr. Barbara Schloßbauer Mag. Bernhard Erler Rolle des Registrars Ein Erfahrungsbericht aus der Rechtsabteilung Datum:
Vorüberlegung zum Prüfungsaufbau: Zulässigkeit Begründetheit Ergebnis
WS 2012 Univ.-Prof. Dr. Friedrich RüfflerFolie 141 Patentrecht - Allgemeines  Zweck: Innovationsförderung  Rechtsquellen  Nationales Patentgesetz 
2. Teil: Europäisches Kartellrecht
Patentrecht für Ingenieure
Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2015
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Das internationale Patentsystem Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2015.
Patent, Muster- und Markenschutz
Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein
Drei Möglichkeiten mit mehreren Tatbestandsverwirklungen zu verfahren 1.Alle Tatbestandsverwirklichungen sind getrennt zu beurteilen. Aus den Einzelstrafen.
Gestaltungsspielräume im Urheberrecht Bernd Juraschko, Justiziar und Leiter Wissenschaftliche Services DHBW Lörrach
September Folie: 1 Bürokratieabbau und Konzentration im Bereich Widerspruchsverfahren Günter Kozlowski Staatssekretär im Ministerium für Bauen und.
Erklärungen und Aufgaben.  Festgelegt durch Vereinbarung der Vertragsparteien  Mahngeschäft ▪ Lieferfrist vage vereinbart ▪ bis Ende Dezember ▪ in drei.
The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2016.
Das Insolvenzplanverfahren §§ InsO. Motive Das Insolvenzplanverfahren SchuldnerschutzGläubigerschutz österreichisches Reorganisations- verfahren.
 Präsentation transkript:

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Rechtsgrundlagen: 1.Die dritte Änderung des chinesischen Patentgesetzes ist am 01.10.2009 in Kraft getreten. 2.Neue Durchführungsverordnung zum chinesischen Patentgesetz, in Kraft getreten am 01.02.2010. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Rechtsgrundlagen: 3. Neue Prüfungsrichtlinien, in Kraft getreten am 01.02.2010. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 1. Absoluter Neuheitsbegriff Früher: zu berücksichtigende Offenbarungen in (schriftlichen) Publikationen weltweit, aber Offenbarungen auf andere Art und Weise, z.B. Benutzung, nur in China www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 1. Absoluter Neuheitsbegriff Jetzt: Offenbarung auf irgend eine Art und Weise irgendwo in der Welt , Art. 22 PatG n.F. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Früher: Erstanmeldungspflicht als CN Patent/Gebrauchsmuster, wenn die Erfindung in China gemacht wurde, allerdings beschränkt auf chinesische natürliche oder juristische Personen bzw. sonstige chinesische Rechtssubjekte www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Jetzt: a) Erstanmeldungspflicht entfällt, stattdessen die Geheimhaltungsprüfung, bevor die Erfindung im Ausland angemeldet werden darf, Art. 20 PatG. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Jetzt: b) betrifft allerdings jede natürliche oder juristische Person, also insb. auch ausländische Unternehmen  Auswirkung auf Technology transfer aus China www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Drei Optionen: a) direkt eine sog. „foreign filing license“ beantragen, oder b) ein CN Patent oder CN Gebrauchsmuster anmelden, und gleichzeitig oder danach eine „foreign filing license“ beantragen, oder www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Drei Optionen: c) eine PCT-Anmeldung beim SIPO (CN Patentamt) als Anmeldeamt (sog. „receiving office“) machen, die PCT-Anmeldung gilt automatisch als Antrag für eine „foreign filing license“. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: a) und b) Das SIPO hat vier Monate Zeit, um eine vorläufige Prüfung vorzunehmen: aa) eine foreign filing license innerhalb von vier Monaten ab Antragseingang erlassen  Anmeldung im Ausland erlaubt, oder www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: bb) kein ausdrücklicher Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Antragseingang  Anmeldung im Ausland ebenfalls erlaubt, oder www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: cc) eine vorläufige Entscheidung innerhalb von vier Monaten ab Antragseingang erlassen, dass die Erfindung möglicherweise geheimgehalten werden müßte  abwarten: www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: aaa) Zustimmung oder kein ausdrücklicher Bescheid innerhalb von 6 Monaten ab Antragseingang  Anmeldung im Ausland erlaubt, oder www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: bbb) Entscheidung innerhalb von 6 Monaten ab Antragseingang, dass die Erfindung geheim zu halten ist  Anmeldung im Ausland nicht erlaubt. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: c) PCT-Anmeldung aa) Die Erfindung soll geheimgehalten werden: innerhalb von 3 Monaten ab Abmeldetag den Anmelder benachrichtigen und die internationale Phase stoppen, oder www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: c) PCT-Anmeldung bb) Die Erfindung ist nicht geheimhaltungsbedürftig: die PCT-Anmeldung wird ganz normal weiter bearbeitet. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Pro und Kontra der drei Optionen a) Patentbeschreibung nur in Chinesisch, sowohl Prioritätsdatum als auch Anmeldedatum wird hinausgezögert. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Pro und Kontra der drei Optionen b) Patentbeschreibung nur in Chinesisch, aber zumindest das Prioritätsdatum wird gesichert (durch die CN-Anmeldung). www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Pro und Kontra der drei Optionen c) PCT-Anmeldung: Patentbeschreibung kann auch in Englisch sein. Da aber das SIPO das sog. „receiving office“ (Anmeldeamt) ist, ist SIPO automatisch auch die internationale Recherchebehörde (ISA) und die internationale vorläufige Prüfungsbehörde (IPEA). www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Konsequenz des Verstoßes gegen die Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung: Es darf für diese Erfindung kein CN Patent oder CN Gebrauchsmuster mehr erteilt werden/bei späterer Entdeckung Nichtigkeit. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 3. Wegfall der sog. „Auslandskonzession“ für Vertreter/Vertreterzusammenschlüsse Früher: Chinesische Anmelder, die ein Schutzrecht im Ausland anmelden möchten, mussten bestimmte, mit einer besonderen Erlaubnis ausgestattete Vertreterkanzleien beauftragen. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 3. Wegfall der sog. „Auslandskonzession“ für Vertreter/Vertreterzusammenschlüsse Jetzt: Chinesische Anmelder, die ein Schutzrecht im Ausland anmelden möchten, dürfen jede chinesische Kanzlei, oder sogar direkt eine Kanzlei im Anmeldeland beauftragen. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 4. Ausdrückliche Regelungen über Rechte von Mitinhabern, Art. 15 PatG: a) Vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang, b) ansonsten: jeder Mitinhaber darf das Patent selbst benutzen oder einfache Lizenz an Dritte erteilen; die Lizenzgebühr steht allen Mitinhabern gemeinsam zu. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 5. Finanzielle Belohnung für Arbeitnehmer-Erfinder: Früher: Sowohl das alte als auch das neue PatG regelt die Belohnungspflicht des Arbeitgebers nur im Grundsatz. Die gesetzlichen Mindestbelohnungen in der alten DurchführungsVO betrafen unmittelbar nur staatliche Unternehmen und Einrichtungen. Entsprechende Anwendung für andere Unternehmen und Einrichtungen war nur eine Kann-Bestimmung  Rechtsunsicherheit und -unklarheit. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 5. Finanzielle Belohnung für Arbeitnehmer-Erfinder: Jetzt: Es wird klar gestellt, dass die gesetzlichen Mindestbelohnungen in der DurchführungsVO für alle Unternehmen und Einrichtungen gelten. ABER: Nach wie vor gilt, dass vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorrang haben. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 6. Ein Schutzrecht für eine Erfindung Früher: Anmelder konnte sowohl gleichzeitig als auch nacheinander für eine Erfindung sowohl ein Patent als auch ein Gebrauchsmuster anmelden. Beim Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen auch für das zweite Schutzrecht (i.d.R. Patent) hatte Anmelder ein Wahlrecht (allerdings keine ausdrückliche Regelung im PatG). www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 6. Ein Schutzrecht für eine Erfindung Jetzt: Anmelder muss am gleichen Tag für die Erfindung ein Patent und ein Gebrauchsmuster anmelden und ausdrücklich in beiden Anmeldungen angeben, dass für diese Erfindung jeweils auch ein Patent/Gebrauchsmuster angemeldet ist. Nur unter diesen Voraussetzungen hat er später das Wahlrecht. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 7. Herkunft genetischer Ressourcen Bei Erfindungen, die auf genetischen Ressourcen beruhen, muss deren Herkunft angegeben werden, oder die Gründe dargelegt werden, warum die Herkunft nicht angegeben werden kann, Art. 26 par. 5 PatG. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 8. Gesetzlicher Schadensersatz bei Rechtsverletzung bis zu 1 Million Yuan Das ist keine Deckelung für Schadensersatz, sondern es gilt nur subsidiär. Wenn die anderen gängigen Schadensberechnungsmethoden (tatsächlicher Schaden, Verletzergewinn, fiktive Lizenzgebühr) nicht funktionieren, kann das Gericht je nach Umständen des Einzelfalls Schadensersatz bis zu 1 Million Yuan bestimmen, Art. 65 par. 2 PatG. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 9. Erweiterung der Möglichkeit der Zwangslizenz Wenn der Patentinhaber nach drei Jahren seit Patenterteilung ohne vernünftige Gründe das Patent nicht oder nicht ausreichend benutzt, oder www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 9. Erweiterung der Möglichkeit der Zwangslizenz Wenn die Art und Weise der Benutzung des Patents durch den Patentinhaber ein Monopol darstellt und die Zwangslizenz die nachteiligen Wirkungen dieses Monopolverhaltens für den Wettbewerb mindern oder beseitigen kann. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Die neuesten Änderungen im Überblick: 9. Erweiterung der Möglichkeit der Zwangslizenz In beiden Fällen muss der potenzielle Lizenznehmer beweisen, dass er dem Patentinhaber angemessene Gegenleistung für eine Lizenz angeboten und eine Lizenz jedoch innerhalb angemessener Zeit nicht bekommen hat. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Aspekte aus dem Recht der Technology transfer: Nach Art. 8 PatG, der nicht geändert worden ist, kann bei gemeinsamer oder beauftragter Forschungs- und Entwicklungstätigkeit vertraglich geregelt werden, wer von den Beteiligten das Recht auf die Erfindung hat  „Recht zur Anmeldung“. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Aspekte aus dem Recht der Technology transfer: Art. 10 par. 2 PatG a.F.: Wer das „Recht an der Anmeldung“ (Zuerkennung eines Anmeldetags, Zuteilung einer Anmeldenummer) und das Recht an dem Patent an ausländische Rechtssubjekte überträgt, muss die Genehmigung der zuständigen Behörden einholen. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Aspekte aus dem Recht der Technology transfer: Art. 10 par. 2 PatG n.F.: Die Übertragung des „Rechts an der Anmeldung“ (Zuerkennung eines Anmeldetags, Zuteilung einer Anmeldenummer) und des Rechts an dem Patent an ausländische Rechtssubjekte unterliegt den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. AußenhandelsG und VO über Technologieimport und -export)  keine Änderung in der Sache. www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Aspekte aus dem Recht der Technology transfer: Früher: Wenn man von Anfang an vertraglich vereinbart, dass bereits das Recht auf die Erfindung bzw. das Recht zur Anmeldung (also noch vor der Anmeldung) dem ausländischen Unternehmen/Auftraggeber zusteht, kann man sowohl Art. 10 als auch 20 PatG umgehen (war zwar bereits nach der alten Rechtslage strittig, jedoch häufige Praxis). www.tergau.com

Neueste Änderungen im chinesischen PatG Aspekte aus dem Recht der Technology transfer: Jetzt: Nach der Gesetzesänderung kann zumindest der neue Art. 20 PatG nicht mehr auf diesem Weg umgangen werden, so dass zumindest über die Geheimhaltungsprüfung eine Exportkontrolle erfolgt. www.tergau.com

Thank you! TERGAU & POHL Patent Attorneys Yanyun Zhang Attorney at Law (Germany) yanyun.zhang@tergau.com TERGAU & POHL Patent Attorneys www.tergau.com