Rechtssicherheit in den USA Frank Schuckmann Partner Dinsmore & Shohl, LLP frank.schuckmann@dinslaw.com Tel: 001-513-977-8200 Ext. 4297
Wirtschaftsrecht Uniform Commercial Code (fast) einheitliches Handelsgesetz der Einzelstaaten Bereiche: Warenverkauf Leasing Sicherungsrecht übergebbare Handelspapiere - Schecks Bank Depositen, etc. UN Convention on International Sale of Goods Ablehnung
Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht (Bundesstaaten) Unterschiede Anmeldung / Eintragung Geschäftsführung Berichtswesen
Bundesrecht Wettbewerbsrecht / Kartellrecht Preisabsprache mit Konkurenz Preisbinding für Wiederverkäufer Produkt Anknüpfung
Steuerrecht Bund, Staat, Stadt, Landkreis (County), Schulbezirk – separate Steuern Einkommensteuer Konzessionsteuer / Vermögensteuer In Ohio durch CAT ersetzt (2006 – 2011) Sales Tax (Ohio Staat: 5.5%, Landkreis: bis 2%) Steuerberater
Gesellschaftsgründung Staatsrecht Gesellschaftsformen Corporation S-Corporation (Steuerrecht – Bundesebene) C-Corporation Limited Liability Company Partnership Limited Partnership Limited Liability Partnership
Gesellschaftsgründung Geschäftsführung (Corporate) Nur minimale oder keine Kapitaleinlage Kosten Gründung / Vertragsverhältnisse Formalitäten – Minimal (Ohio) kaum Angabepflicht (Secretary of State) Geschäftsführung und Gesellschafter können geheimgehalten werden Joint Venture
Anmeldepflicht beim Staat “Doing Business” Staatsrecht – nicht einheitlich Fehlende Anmeldung Probleme bei einer Zivilklage Säumnisurteil Strafen (Zivil und Strafrechtlich)
Produkthaftung Ist es wirklich ein Problem? Ja Schutz durch: Anwält der Ankläger auf Erfolgshonorarbasis (33% plus) Kosten der Verteidigung Aber… der McDonalds Kaffee Prozess – Mythos Schutz durch: Produkthaftunsversicherung Angeschlossene Unternehmen
Verträge Generell Vertragsfreiheit Rechtswahl Aber gewisse Gesetze können nicht umgangen werden z.B.: Arbeitsrecht Gerichtsstand – Verbindung mit dem Staat? Schlichtung
Verträge Wiederverkäufer / Handelsvertreter wenige Beschränkungen Kündigung generell nicht gesetzlich geregelt mit oder ohne guten Grund Erfolgsabhängig Konkurrenzverbot erlaubt keine vorgeschriebene Zahlung nach Kündigung Exklusivvertrag kann mit Verkaufsvolumen verbunden werden und ohne Vertragskündigung enden
Verträge Kaufsvertrag / Geschäftsbedingungen Einschränkung von: Schadensersatzansprüchen z. B.: Produktwert / Kaufpreis Garantiezeit (z. B.: 90 Tage) Ausschluss von gewissen Schadensersatzansprüchen Strafzuschlag (Punitive Damages) indirekte Schäden Verjährungsfrist Sicherungsrecht ohne Eigentumsvorbehalt
Vertäge Less ≠ More
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