Biologische Arbeitsstoffe

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 Präsentation transkript:

Biologische Arbeitsstoffe Unterweisungsmodul Biologische Arbeitsstoffe

Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Definition „Biologischer Arbeitsstoff“ Risikogruppe Tätigkeit - nicht gezielt versus gezielt Infektionspotenzial Übertragungswege Infektionsschutz … © LZK BW 11/2013

CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“ © LZK BW 11/2013

CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“ © LZK BW 11/2013

Arbeitsmedizinische Vorsorge – Nachschlagewerk! © LZK BW 11/2013

Biologische Arbeitsstoffe Quelle: BGW © LZK BW 11/2013

Rechtliche Grundlagen Biostoffverordnung (BioStoffV) Risikogruppen für biologische Arbeitsstoffe Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen Unterweisung Arbeitsmedizinische Vorsorge … © LZK BW 11/2013

Biologische Arbeitsstoffe – Definition? Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen oder sensibilisierende bzw. toxische Wirkungen hervorrufen können. Mögliche Infektionserreger in der Zahnheilkunde: - Bakterien - Pilze - Viren - Einzeller / Parasiten - Prionen Die biologischen Arbeitsstoffe werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in 4 Risikogruppen eingeteilt. © LZK BW 11/2013

Biologische Arbeitsstoffe – Risikogruppe? Folgende Krankheitserreger sind in der Zahnheilkunde sowohl für Patienten als auch für das Personal von Bedeutung: - Hepatitis-B-Viren (HBV)  RG 3**  **: Keine Luftweg-Übertragung - Hepatitis-C-Viren (HCV)  RG 3** - HIV  RG 3** Überwiegend durch direkten oder indirekten Kontakt übertragene Erreger wie: - Herpes-simplex-Viren  RG 2 - Staphylokokken  RG 2 Überwiegend durch Tröpfchen übertragene Erreger wie: - Mycobakterium tuberculosis  RG 3 © LZK BW 11/2013

Nicht gezielte Tätigkeiten Biologische Arbeitsstoffe – Tätigkeit? Die Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis sind als nicht gezielte Tätigkeiten der Risikogruppe 2 eingestuft. Hierzu gehört auch die Behandlung von HIV- oder HBV-infizierten Patienten. Es sei denn, es wird mit starkem Verspritzen gerechnet. Aus der Risikogruppe leitet sich die Schutzstufe mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen ab. Nicht gezielte Tätigkeiten Zahnarztpraxis Gezielte Tätigkeit Krankenhauslabor © LZK BW 11/2013

Biologische Arbeitsstoffe – Risiken? Durch Blut übertragene Erreger und ihr Ansteckungspotenzial: Hepatitis-B-Viren (HBV) 10 x ansteckender als Hepatitis-C-Viren (HCV) 10 x ansteckender als HI-Viren (HIV/AIDS) © LZK BW 11/2013

Biologische Arbeitsstoffe – Übertragungswege? Direkter Kontakt mit Blut, Speichel oder anderen potenziell infektiösen Sekreten. Spritzer von Blut, Speichel, Sekreten aus Nase und Rachen auf intakte oder verletzte Haut oder Schleimhaut. Indirekte Übertragung, z. B. über kontaminierte Instrumente, zahntechnische Materialien, Werkstücke oder Hände. Aerosolbildung mit kontaminiertem Wasser aus den Behandlungseinheiten bzw. aus dem Patientenmund. © LZK BW 11/2013

Biologische Arbeitsstoffe – Übertragungswege? © LZK BW 11/2013

Biologische Arbeitsstoffe – Risiken? Nadeldeviation bei Recapping Problem: Nadelstichverletzung Recapping The "One-Hand" Technique © LZK BW 11/2013

Arbeitsunfall – Nadelstichverletzung? © LZK BW 11/2013

Biologische Arbeitsstoffe – Betriebsanweisung? Arbeitsbereichs- und stoffbezogen Infektionswege Schutzmaßnahmen Verhalten bei Unfällen Erste Hilfe Unterweisung (Dokumentation) © LZK BW 11/2013

Infektionsschutz © LZK BW 11/2013

Infektionspräventive Maßnahmen am Patienten und des Behandlungsteams © LZK BW 11/2013

Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Biologische Arbeitsstoffe“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 11/2013