Kreiswahlleiter/stellv. Kreiswahlleiter Europawahl:

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 Präsentation transkript:

Europawahl, Stadtratswahl, Wahl der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 25. Mai 2014

Kreiswahlleiter/stellv. Kreiswahlleiter Europawahl: Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, stellv. Wahlleiter: Herr Harald Schröder, Wahlleiter/stellv. Wahlleiter Kommunalwahlen: stellv. Wahlleiter: Herr Manfred Kaniß, am Wahltag erreichbar über die Wahlzentrale unter Tel. Nr. 0365/ 838-1180

Tel. Nr. 0365/ 838-1180 Erreichbarkeit der Wahlzentrale am Samstag vor der Wahl von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie am Wahlsonntag ab 7:15 Uhr unter Tel. Nr. 0365/ 838-1180

Ausgabe der Wahlunterlagen an die Wahlvorsteher Samstag, 24.05.2014, von 13:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rathaussaal, Kornmarkt 12, 07545 Gera Wichtig: Zum Parken auf dem Kornmarkt Parkerlaubnis nutzen (Übergabe der Parkerlaubnis in der Wahlschulung bzw. Übersendung)!

stellv. Wahlvorsteher/in + drei bis sieben Beisitzer/innen holt (i.d.R.) die Wahlunterlagen leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes (wie Arbeitsein- und -aufteilung ) bestellt erforderlichenfalls die Schrift- führerin/den Schriftführer aus den Beisitzerinnen/Beisitzern bestellt die stellv. Schriftführerin/den stellv. Schriftführer aus den Beisitzer- innen/Beisitzern Schriftführer/in: führt das Wählerverzeichnis prüft Wahlberechtigung vermerkt Stimmabgabe zählt Stimmabgabevermerke fertigt Niederschrift Beisitzer/in: unterstützt Wahlvorsteher/in unterstützt Schriftführer/in bei der Prüfung der Wahlberechtigung gibt Stimmzettel aus beobachtet Wahlkabine gibt Wahlurne frei ordnet Andrang im Wahlraum

arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine Der Wahlvorstand arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) achtet darauf, dass während der Wahlzeit in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor dem Zugang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift o. Bild sowie jede Unterschriftensammlung unterbleibt (im Umkreis von 20 m) überprüft die Wahlkabinen auf unerlaubte Wahlpropaganda und hat Neutralität zu wahren hat zur Durchsetzung der Wahlgrundsätze das Hausrecht im Wahlraum entscheidet über alle Fragen bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Ergebnisses

verhandelt, berät, entscheidet in öffentlicher Sitzung, Der Wahlvorstand verhandelt, berät, entscheidet in öffentlicher Sitzung, zählt die Stimmen öffentlich aus und stellt Wahlergebnis öffentlich fest entscheidet über Gültigkeit der Stimmen entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit ist Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers ausschlaggebend

Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands ist gegeben:   während der Wahlhandlung (8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern, bei der Ermittlung u. Feststellung des Wahlergebnisses, bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern, darunter: - die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher, - die Schriftführerin/der Schriftführer bzw. deren Stellvertreter

Zusammentritt und Maßnahmen des Wahlvorstands   Zusammentritt aller Mitglieder am Wahlsonntag um 7:30 Uhr im Wahllokal, sofern kein Schichtdienst vereinbart ist! Beachte: Veranlassung des Schichtdienstes durch Wahlvorsteher/ Wahlvorsteherin; ggf. auch Kontaktaufnahme zu den Objektverantwortlichen zur Organisationsabsprache Beispiel für die Aufteilung: 1. Schicht: 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr und ab 17:45 Uhr bis zum Ende der Auszählung 2. Schicht: 12:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung

Zusammentritt und Maßnahmen des Wahlvorstands Vollständigkeit des Wahlvorstands überprüfen, ggf. Schriftführerin/Schriftführer bestellen Vorbereitung des Wahlraumes (vgl. im Koffer beigefügte Hinweise) Vorhandensein von Wahlurne und Sichtblenden prüfen, aufstellen und Wahlurne versiegeln Auslegen des Wählerverzeichnisses und der Gebrauchsmaterialien Kofferinhalt prüfen (vgl. Packzettel im Wahlkoffer)

Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands Überprüfen der Zugänglichkeit des Objekts, der Toiletten, der Funktionsfähigkeit von Licht, Heizung, Prüfung der Nutzbarkeit von Festnetz und Fax (falls Nutzungsmöglichkeit), Überprüfen der telefonischen Erreichbarkeit Achtung: Das Öffnen der Wahlurne ist bis zum Abschluss der Wahlhandlung untersagt! Die Wahlkabinen müssen so aufgestellt sein, dass kein Dritter die Wahlhandlung beobachten kann!

Wahlhandlung Beginn der Wahl: 8:00 Uhr   Eröffnung der Wahlhandlung mit der Verpflichtung des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen durch die/den Wahlvorsteher/in Übernahme der zugeteilten Aufgaben durch die Mitglieder des Wahlvorstands

Die Vornahme der Wahl Tür 5. 1. Wahlurne Stimmzettel-ausgabe (1 Beisitzer) 4. 2. Prüfung der Wahlberechtigung (Beisitzer + Schriftführer mit Wählerverzeichnis) 3. Wahlkabine

Nachweis der Wahlberechtigung in der Regel durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung (kein Muss!) und Vorlage eines Ausweises Bitte beachten: Wahlbenachrichtigung ist für die aktuellen Wahlen keine Karte, sondern ein doppelseitiges Schreiben Prüfung durch Schriftführer/in, ob Wähler/in im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob Vermerke vorhanden sind

Wahlberechtigung Prüfung der Berechtigung zur Stimmabgabe anhand Wählerverzeichnis: Person eingetragen + kein Vermerk „W“ oder „Wahlschein“: Eintragung eines Stimmabgabevermerks im Wählerverzeichnis, die Person darf den Stimmzettel in die Wahlurne werfen Person nicht im Wählerverzeichnis eingetragen: Prüfung und ggf. Klärung über Wahlzentrale (Tel. 0365 838-1180) Person eingetragen + Vermerk„W“ bzw. „Wahlschein“: keine Wahl möglich, Zurückweisung der Wähler, ggf. Klärung über Wahlzentrale (Tel. 0365/ 838-1180) Person eingetragen + Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt: keine Wahl möglich, Zurückweisung der Wähler, Klärung bei Zweifeln der Richtigkeit des Stimmabgabevermerks durch den Wahlvorstand

Weitere Gründe für Zurückweisung von Wählern, 1. Kennzeichnen oder Falten des Stimmzettels außerhalb der Kabine 2. Falten des Stimmzettels so, dass die Stimmabgabe erkennbar ist, bzw. der Stimmzettel ist mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen 3. für den Wahlvorstand erkennbare Abgabe mehrerer oder nicht amtlich hergestellter Stimmzettel bzw. mit dem Stimmzettel soll ein weiterer Gegenstand in die Wahlurne geworfen werden Auf Verlangen ist in diesen 3 Fällen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen!

Stimmabgabe erfolgt auf amtlichem Stimmzettel verschriebene oder versehentlich unbrauchbar gemachte Stimmzettel können vor Einwurf in die Wahlurne ersetzt werden (= Übergabe eines neuen Stimmzettels und Vernichtung des alten Stimmzettels durch den Wahlvorstand) bei Bedarf: Stimmabgabe unter Zuhilfenahme Dritter (z. B. bei körperlicher Beeinträchtigung) Die Stimmabgabe ist ein persönliches Recht! Es ist keine Stellvertretung möglich!

Wahl mit Wahlschein im Wahllokal bei Kommunalwahlen: nein, ist nicht möglich bei Europawahl: ja, ist möglich Es gilt: Keine Annahme von Wahlbriefen! Hinweis auf Einwurfmöglichkeit in den Briefkasten im Rathaus (Haupteingang) bis 18:00 Uhr. Bei der Europawahl ebenfalls keine Annahme; Wähler/in muss Wahlbrief öffnen, Wahlschein abgeben, erhält neuen Stimmzettel (Stimmzettel aus Wahlbrief wird vernichtet) und kann dann wie jede/r andere Wähler/in wählen

Abschluss des Wahlgeschäfts Ende der Wahl: 18:00 Uhr Sperren des Zutritts zum Wahlraum - anwesende Wähler/innen können noch ihre Stimmabgabe vornehmen Wahlvorsteher/in erklärt die Wahlhandlung für geschlossen dann: öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Reihenfolge der Auszählung erst: Europawahl nachfolgend: Wahl des Ortsteilbürgermeisters nachfolgend: Stadtratswahl Bitte beachten: Die Wahl der Ortsteilräte ist nicht auszuzählen.

Auszählung der Stimmen öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wie folgt: - Öffnen der Wahlurne - Zählen der Stimmzettel und Bilden von Stapeln für die Auszählung - zeitgleich: Auszählen der Stimmvermerke zzgl. ggf. eingenommene Wahlscheine im Wählerverzeichnis

Auszählung der Stimmen der Europawahl

Stapelbildung zur Auszählung wie folgt: Auszählung der Stimmen der Europawahl Stapel 1: offensichtlich ungültige Stimmabgaben Stapel 2: Stimmzettel, über die der Wahlvorstand ggf. entscheiden muss Stapel 3: gültige Stimmabgaben Bewerber 1 Stapel 4: gültige Stimmabgaben Bewerber 2 usw.

Wahlergebnis Europawahl Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel) Eintragung unter ZS 1 eindeutige Stimmen (gültig/ungültig) Eintragung unter ZS 2 der Stimmen (gültig/ungültig), über die der Wahlvorstand beschlossen hat – Vermerk darüber auf Stimmzettel und Beifügung der Stimmzettel zur Wahlniederschrift

Auszählung der Stimmen der Stadtratswahl

Hinweise zur Stimmabgabe Sie können einem Bewerber bis zu 3 Stimmen durch Ankreuzen der hinter dem Bewerber vorgesehenen Kreise geben.

Hinweise zur Stimmabgabe Sie können Ihre 3 Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören.

1 X X 2 3 X

2 X 3 X 1 X

Hinweise zur Stimmabgabe Sie können Ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass Sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlages jeweils eine Stimme).

X 1 2 3

Bitte beachten: Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, so ist die Stimmabgabe insgesamt ungültig.

X X X X X

Hinweise zur Stimmabgabe … oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig innerhalb Ihrer Stimmenzahl ( 3 Stimmen ) einzelnen Bewerbern Stimmen geben; im letzteren Fall entfallen die noch verbleiben- den Stimmen auf die Bewerber des gekennzeichneten Wahlvor- schlages in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wahlvorschlag.

X 2 3 1 X

X 3 1 X 2 X

X 2 X 1 X 3 X

Hinweise zur Stimmabgabe Wichtig: Kennzeichnen Sie niemals mehrere Wahlvorschläge, weil Ihre Stimmabgabe dann nicht zweifelsfrei erkennbar und ungültig sein kann !

X X

X X ? X ? 2 3 1

Stapelbildung zur Auszählung wie folgt: Auszählung der Stimmen der Stadtratswahl Stapel 1: offensichtlich ungültige Stimmabgaben Stapel 2: Stimmzettel, über die der Wahlvorstand ggf. entscheiden muss Stapel 3 - 11: gültige Stimmabgaben bei Kennzeichnung des Wahlvorschlags (bei 9 Wahlvorschlägen) Stapel 12: gültige verschieden verteilte Stimmabgaben (= Ermittlung anhand Zählliste)

Führen der Zähllisten bei der Stadtratswahl Es ist ein Listenführer zu bestimmen, der die Zähllisten führt. Die Zählliste ist durch Wahlvorsteher und Listenführer zu unterzeichnen. Bitte beachten: Bei Vergabe von weniger als 3 Stimmen oder bei Vornahme von Bewerberstreichungen sind die abgegebenen Stimmen gültig. Bei Kennzeichnung von Wahlvorschlag sowie Einzelbewerber gilt: Einzelbewerber gehen vor, nur verbleibende Stimmen gehen auf Bewerber des Wahlvorschlags in Reihenfolge. Führen der Zähllisten bei der Stadtratswahl

Wahlergebnis Stadtratswahl, wie Europawahl: Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel) Eintragung der ermittelten Stimmen gemäß Vorgabe in die Wahlniederschrift

Auszählung der Stimmen der Ortsteilbürgermeisterwahl

Keine Wahl mit Wahlschein im Wahllokal Der Wahlbrief = verschlossener Wahlbriefumschlag (gelb), darin: Wahlschein Eidesstattliche Versicherung muss unterschrieben sein Stimmzettel in gesondertem verschlossenem Stimmzettelumschlag (gelb) Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

Ermittlung + Feststellung des Wahlergebnisses Wahlurne öffnen, Stimmzettelumschläge herausnehmen, Wahlvorsteher überzeugt sich davon, dass Wahlurne leer ist Stimmzettelumschläge öffnen, Stimmzettel herausnehmen und zählen, Wahlscheine zählen. Leere Stimmzettelumschläge mit Vermerk über fehlende Stimmzettel versehen, fortlaufend nummerieren und der Wahlniederschrift beifügen.

Ermittlung + Feststellung des Wahlergebnisses Es gilt: Differenzen sind in der Wahlniederschrift zu erklären! und: Die Zahl der Wähler ist in die Wahlniederschrift unter Punkt 4, Buchstabe B einzutragen. Anzahl Stimmzettel + Vermerke fehlende Stimmzettel = Anzahl Wahlscheine zzgl. Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis Anzahl Stimmzettel = Anzahl Wähler

Ermittlung + Feststellung des Ergebnisses Stimmzettel nach folgenden Stapeln sortieren: Stimmzettel ohne Kennzeichnung oder mit offensichtlich ungültigen Stimmabgaben Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (anschließend Beschluss des Wahlvorstands, falls Uneinigkeit besteht; Verfahren s. Punkt 3.3.3 der Wahlniederschrift) Stimmzettel mit offensichtlich gültigen Stimmabgaben Ermittlung Anzahl ungültige und gültige Stimmabgaben Gültige Stimmabgaben getrennt nach den Wahlvorschlägen sortieren und zählen.

Wahlergebnis Ortsteilbürgermeisterwahl Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel) Ungültige Stimmen unter C eintragen, gültige unter D Gültige Stimmen auf die Bewerber aufgeteilt in der Liste vermerken

Auszählung der Stimmen Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel) Auszug aus der Wahlniederschrift

und zur Wahlniederschrift Weitere allgemeine Hinweise zur Auszählung und zur Wahlniederschrift

Auszählung der Stimmen Bei Zahlenunterschied zwischen ermittelter Zahl der Stimmzettel und ermittelter Vermerke im Wählerverzeichnis zzgl, ggf. eingenommener Wahlscheine gilt: Zahl der Stimmzettel = Zahl der Wähler (B)

Auszählung der Stimmen Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit äußerem Merkmal versehen ist, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder keine Kennzeichnung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Es gilt: leerer Stimmzettel = ungültige Stimme  

Nach Ermittlung des Ergebnisses Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: Bei telefonischer Weiterleitung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt wurden sind! Nach Ermittlung des Ergebnisses Sofort die Schnellmeldung telefonisch (oder wenn möglich per Fax) durchgeben! Tel.Nr. und Fax-Nr. sind auf dem Hinweisblatt zur Schnellmeldung! Zeit und Ansprechpartner (bei telefonischer Meldung) auf der Schnellmeldung vermerken! Schnellmeldung unterschreiben und im Rathaus persönlich abgeben!

Abschluss des Wahlgeschäfts Nach Ausfüllen der Schnellmeldung und telefonischer Meldung (bzw. per Fax) fertiges Ausfüllen der Wahlniederschrift mit Unterschriften aller Mitglieder des Wahlvorstands Packen der Unterlagen (siehe dazu: letzte Seite der Wahlniederschrift) Aufräumen des Wahllokals, Schilder abhängen, Wahlutensilien im Wahlkoffer verstauen Abgabe der Unterlagen im Rathaus der Stadt Gera: Koffer am Nebeneingang Persönlich abzugebende Unterlagen im Rathaussaal (siehe auch Beschilderungen!)

Übergabe der Wahlunterlagen Persönliche Abgabe im Rathaussaal: Wahlniederschrift einschl. eventueller Anlagen wie Stimmzettel, über die der Wahlvorstand beschlossen hat Ordner Wählerverzeichnis (nicht nur Deckblatt) Original der Schnellmeldung Quittung Erfrischungsgeld Sonderunterlagen bei Sonderaufgaben (wie Erfassung der Wahlbeteiligung)

Bitte beachten: Abgabe des ganzen Wählerverzeichnisses (= Ordner) nicht nur des Deckblattes zusammen mit der Wahlniederschrift und weiteren Unterlagen Was zu tun ist, steht alles in der Wahlniederschrift! Insbesondere die letzte Seite beachten mit den Hinweisen zu der Rückgabe der Unterlagen!!

FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!      GUTES GELINGEN AM WAHLTAG!