© Autorenteam Buchtele/Wallisch Grundlagen Buch führen © Autorenteam Buchtele/Wallisch
© Autorenteam Buchtele/Wallisch Grundlagen Wozu Bücher führen? Aufzeichnung von Geschäftsfällen Durchsetzen gegen Konkurrenten Erfüllung gesetzlicher Pflicht Interessenten Eigentümer Arbeitnehmer Kunden, Lieferanten Finanzamt Buch führen © Autorenteam Buchtele/Wallisch
© Autorenteam Buchtele/Wallisch Grundlagen Teilbereiche des Rechnungswesens Buchführung Aufzeichnung aller Geschäftsfälle Kostenrechnung Preisberechnung mit Zahlen aus der Buchführung Statistik Auswertung von Zahlen aus der Buchführung Planung Schätzung zukünftiger Ausgaben und Einnahmen Buch führen © Autorenteam Buchtele/Wallisch
© Autorenteam Buchtele/Wallisch Grundlagen Gesetzliche Regelungen enthalten in: UGB (Unternehmensgesetzbuch) BAO (Bundesabgabenordnung) EStG (Einkommensteuergesetz) RLG (Rechnungslegungsgesetz) UStG (Umsatzsteuergesetz) Buch führen © Autorenteam Buchtele/Wallisch
© Autorenteam Buchtele/Wallisch Grundlagen Formvorschriften Überblick der Unternehmenslage chronologische Ordnung der Eintragungen lebende Sprache keine Buchung ohne Beleg Aufbewahrungsfrist 7 Jahre Buch führen © Autorenteam Buchtele/Wallisch
© Autorenteam Buchtele/Wallisch Grundlagen Buchführungspflichten Alle Unternehmer haben Pflicht, Bücher zu führen. Kleine Unternehmen – Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Bis € 220.000 Umsatz genügt Pauschalierung. Bis € 700.000 Umsatz ist Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich. Große Unternehmen – GmbH, AG sowie große Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Doppelte Buchführung ist Pflicht. Jeder darf freiwillig doppelte Bücher führen (aufwendig). Buch führen © Autorenteam Buchtele/Wallisch