VFA-K Abschlussprüfung 2020

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VFA-K Abschlussprüfung 2020 Prüfungshinweise

1 2 3 4 5 6 7 Überblick und Ablauf Prüfungsinhalt Ergebnis der Abschlussprüfung Prüfungsvorbereitung Prüfungsverfahren und wichtige Verhaltensregeln Hilfsmittel Ansprechpartner 2 3 4 5 6 7

Überblick und Ablauf Prüfung der Zulassungs-voraussetzungen Zulassung zur Prüfung Schriftliche Prüfung Fach-praktische Prüfung Ergänzungs-prüfung Zeugnis-versand Im Folgenden erläutern wir kurz die einzelnen Prüfungselemente

Überblick und Ablauf Teilnahme an der Zwischenprüfung Prüfung der Zulassungs-voraussetzungen BBiG/PO-VFA-K Teilnahme an der Zwischenprüfung Führung des Berichtshefts Ablegung der Ausbildungszeit Anmeldung zur Abschlussprüfung Sollte bei jedem erfüllt sein. Berichtshefte werden im ca. Januar stichprobenartig angefordert; Berichtsheft muss nicht zur Prüfung mitgebracht werden Anmeldung zur Abschlussprüfung wurde bereits zu Beginn der Ausbildung durch den Ausbilder gemacht

Zulassung zur Prüfung Überblick und Ablauf Dieses Schreiben unbedingt zu allen Prüfungsteilen mitbringen!!! Zulassung zur Prüfung Ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung Erhalt im 6. VL

Bayernweit vier Prüfungsaufgaben gleichzeitig Überblick und Ablauf Schriftliche Prüfung Dienstag, 19. Mai 2020 und Mittwoch, 20. Mai 2020 Bayernweit vier Prüfungsaufgaben gleichzeitig Dienstag: 1. Aufgabe 08:30 bis 10:45 Uhr 2. Aufgabe 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 3. Aufgabe 08:30 bis 10:30 Uhr 4. Aufgabe 13:30 bis 15:00 Uhr Prüfungsorte => nächste Folie Am Tag danach – Christi Himmelfahrt - Feiertag

Überblick und Ablauf - Prüfungsorte Schriftliche Prüfung: 19. und 20. Mai 2020 München Regensburg Nürnberg Würzburg Bayreuth BS München BS Regensburg BS Nürnberg BS Würzburg BS Bamberg BS Starnberg BS Passau BS Fürth BS Aschaffenburg BS Bayreuth BS Augsburg BS Landshut BS Schweinfurt BS Kempten BS Traunstein BS Ingolstadt BS = Berufsschule Achtung – Aufteilung der TN aus Ingolstadt REGENSBURG: nicht direkt in Regensburg, sondern in Regenstauf Diese gilt nur bei schriftlicher Prüfung

Überblick und Ablauf Fachpraktische Prüfung Augsburg: 25.-29.05.2020 München: Achtung!!! Auch in den Ferien! Nur nicht am Brückentag Überblick und Ablauf Fachpraktische Prüfung München: 02.-19.06.2020 Nürnberg: 15.-29.06.2020 Regensburg: 22.-30.06.2020 Augsburg: 25.-29.05.2020 Prüfungszeit jeweils 45 Minuten Die Orte kommen auf der nächsten Folie Diese Zeiträume sind ohne Gewähr; Bitte beachten Sie diese für Ihre Urlaubsplanung in 2020 – KEINEN URLAUB in dem Zeitraum buchen

Überblick und Ablauf – Prüfungsorte: Fachpraktische Prüfung: Augsburg München Nürnberg Regensburg BS Augsburg BS München BS Nürnberg BS Regensburg BS Kempten BS Starnberg BS Fürth BS Passau   BS Traunstein BS Würzburg BS Landshut BS Aschaffenburg BS Ingolstadt BS Schweinfurt BS Bayreuth BS Bamberg 25.05. – 29.05.2020 02.06.-19.06.2020 15.06. - 29.06.2020 22.06. - 30.06.2020 ACHTUNG – andere Zuteilung als in der schriftlichen Prüfung ACHTUNG – auch innerhalb eines Prüfungsortes ggf. andere Örtlichkeit (Zulassung beachten – bei der fachpraktischen nicht automatisch da hin fahren wo schriftliche war…

Überblick und Ablauf Ergänzungsprüfung Termin: 28./29.07.2020 telefonische Information des Ausbildungsleiters eine Woche vorher immer im BZ München 15 Minuten mündliche Prüfung Nur Personen mit 2 mal Note 5 im schriftlichen Teil Ergänzungsprüfung ist die „zweite“ Chance, um zu bestehen.

Überblick und Ablauf Zeugnisversand August 2020 Information über Versand auf Homepage und Facebook Gleichzeitig Bescheide über Nichtbestehen Bitte nicht davor anrufen Wir beeilen uns! Zeugnisse und Bescheide über nicht Bestehen werden gleichzeitig bayernweit verschickt

Überblick und Ablauf - Nichtbestehen Alternativ: … Zeugnis versand Nicht bestehens bescheid Wiederholerlehrgang Wieder holungs prüfung Was ist wenn man nicht bestanden hat? Wiederholerlehrgang wird vom Arbeitgeber bezahlt; dort werden nur die Prüfungsfächer wiederholt und vertieft

Überblick und Ablauf Nichtbestehen: Ausbildung verlängert sich auf Verlangen des Azubis Berufsschulpflicht besteht weiter! Die Azubis müssen die Verlängerung wollen und das den Behörden kommunizieren – sonst ist es nicht gesagt, dass das Ausbildungsverhältnis von der Behörde verlängert wird. Bei Verlängerung erhalten Sie die Vergütung des 3. Ausbildungsjahres

Man muss nur die Fächer besuchen, an denen man Prüfung schreibt Überblick und Ablauf Wiederholerlehrgang 12.-30. Oktober 2020 3 Wochen Intensivkurs Man muss nur die Fächer besuchen, an denen man Prüfung schreibt

Überblick und Ablauf Wiederholerprüfung Schriftlich: 10. und 11. 11.2020 Fachpraktisch: 12.11.2020 Ergänzungsprüfung Januar 2021 Zeugnis: Februar 2021 Nur in München Von Prüfungsteilen ab Note 4 – kann man sich befreien lassen Wiederholung nur möglich, wenn man nicht bestanden hat; nicht zur Notenverbesserung Wenn man Teile wiederholt, zählt die Wiederholungsprüfung – auch wenn es schlechter ist

Prüfungsinhalt - schriftlich Aufgabe Verwaltungs-betriebswirtschafts-lehre (135 Minuten) 2. Aufgabe Personalwesen (120 Minuten) 3. Aufgabe Verwaltungsrecht und Verwaltungs-verfahren 4. Aufgabe Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten) Was gehört da wohl alles dazu? Berufsschulstoff ist auch prüfungsrelevant!! (gerade 4. Aufgabe VWL…)

Prüfungsinhalt - schriftlich Schwerpunkt wird am letzten Tag des Abschlusslehrgangs bekanntgegeben! Prüfungsinhalt - schriftlich Aufgabe Verwaltungs-betriebswirtschafts-lehre (135 Minuten) 2. Aufgabe Personalwesen (120 Minuten) 3. Aufgabe Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren 4. Aufgabe Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten) Kommunale Finanzwirtschaft Berufsausbildung im öffentlichen Dienst Allgemeines Verwaltungsrecht Staatsrecht Verwaltungsbetriebs-wirtschaftslehre Verwaltungsverfahren Bürgerliches Recht Rechnungswesen Kommunalrecht Sozialkunde VBW Leistungs- und Eingriffsverwaltung (Sozialrecht und Ösi) VH Berufsschulstoff ist auch prüfungsrelevant!! (gerade 4. Aufgabe VWL…, 1. Aufgabe VBWL) Alle anderen Fächer, VerwOrga, VerwTechnik, Rechtsanwendung, Berufsschulfächer sind auch wichtig!!! Zum Beispiel kann in jeder Aufgabe ein Aktenvermerk, Schreiben, Bescheid etc. abgefragt werden Auch in der Wiederholungsprüfung können alle drei Schwerpunkte drankommen 3. Aufgabe heißt: Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren nicht Ösi, Sozialrecht oder KommR 2017 sind viele daran gescheitert, dass kein reines ÖSi-Prüfungsschema notwendig war, sondern AVR (Zwangsmittel, Statthaftigkeit einer Klage) und das Auffinden einer richtigen Eingriffsbefugnis

Prüfungsinhalt - fachpraktisch § 19 Abs. 3 Satz 2 PO-VFA-K: „Der Prüfungsteilnehmer soll eine praktische Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen.“ Siehe handlungsorientiertes Projekt – 5. und 6. Vollehrgang

Prüfungsinhalt - fachpraktisch Gewichtung: aufgrund dessen immer ein guter Notenschnitt Allerdings gab es beispielsweise 2017, 2018 und 2019 (zwar sehr vereinzelt) auch die Note 6 => wer gar nichts weiß kann auch nichts bürgerorientiert rüberbringen und nur nett sein reicht nicht

Prüfungsinhalt - fachpraktisch Praxisfall Sozialrecht Öffentliche Sicherheit und Ordnung Kommunalrecht Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren Hier sieht man: auch wenn im schriftlichen Bereich nur ein Schwerpunkt abgefragt wird – die anderen muss man auch können! Und rechtzeitig lernen…

Prüfungsinhalt - fachpraktisch Zeitlicher Ablauf: Vorbereitungszeit (25 Minuten) Begrüßung in der Kommission Vorstellung des Ergebnisses Rollenspiel zwischen einem Mitglied der Prüfungskommission und Prüfling (20 Minuten) 45 Minuten Bei genehmigter Arbeitszeitverlängerung wird nur die Vorbereitungszeit verlängert – nicht das Prüfungsgespräch

Räumlicher Überblick: Prüfungsinhalt - fachpraktisch Räumlicher Überblick: Rollenspiel mit einem Prüfer Die anderen beiden Prüfer beobachten nur – stellen keine Fragen

Prüfungsinhalt - Ergänzungsprüfung Zugelassen wird auf Antrag, wer (§ 19 Abs. 4 PO-VFA-K): im schriftlichen Prüfungsbereich in zwei Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erreicht hat in den beiden anderen Fächern mit „mangelhaft“ bewertet wurde und in der fachpraktischen Prüfung mindestens die Note „mangelhaft“ hat Wer schon durchgefallen ist – wird nicht angerufen.

Prüfungsinhalt - Ergänzungsprüfung Beispiel: 1. Aufgabe: Note 4 2. Aufgabe: Note 5 3. Aufgabe: Note 5 4. Aufgabe: Note 2 fachpraktisch: Note 3 Ein „Fünfer-Fach“ auswählen Ergänzungsgespräch von 15 Minuten Bewertung: schriftliche Arbeit : Ergänzungsprüfung - 2:1 Man braucht mindestens die Note 3 => 4,33 (§ 24 Abs. 2 PO-VFA-K)

Ergebnis der Abschlussprüfung Alle Prüfungsbereiche haben das gleiche Gewicht (§ 26 Abs. 1 Satz 2 PO-VFA-K) Beispiel: 1. Aufgabe: Note 4 2. Aufgabe: Note 2 3. Aufgabe: Note 5 4. Aufgabe: Note 2 fachpraktisch: Note 3 16 16/5 = 3,20 (=befriedigend) Der Schnitt wird ins Verhältnis zu den anderen Teilnehmern gesetzt => Rangfolge

Bestehen der Prüfung (§ 26 Abs. 2 PO-VFA-K) Ergebnis der Abschlussprüfung Bestehen der Prüfung (§ 26 Abs. 2 PO-VFA-K) Die Prüfung ist bestanden, wenn in mindestens drei der schriftlichen Prüfungsbereichen die Note „ausreichend“ erreicht wird. Insgesamt muss der Schnitt mindestens 4,5 betragen Die Note „ungenügend“ (= 6) darf in keinem Prüfungsbereich erreicht werden.

Prüfungsvorbereitung Klausuren unter Echtbedingungen schreiben  sich nicht selber betrügen Alte Übungs- und Prüfungsaufgaben machen (nicht nur lesen!!) Ergänzend mit Lehrbriefen arbeiten Zeitschrift APF Freistellung nach § 12a TVAöD Stoffgliederungsplan VFA-K Eigene Klausuren und Prüfungsaufgaben („was habe ich bislang falsch gemacht??“) „Stoffgliederungsplan abhaken“ Heuer haben viele Personen die nicht bestanden haben nicht einmal ihre Prüfungen angeschaut…wie soll man es richtig machen, wenn man nicht weiß, was man falsch gemacht hat? § 12 TVAöD: jeder muss vor der Prüfung 5 Tage zum Lernen freigestellt werden Wenn während der Ausbildung schon Gelegenheit zum Lernen war, wird dies abgezogen aber 2 Tage müssen trotzdem bleiben Wo gelernt wird, bestimmt der Ausbilder – ggf. auch in der Behörde Bei Wiederholungsprüfung entsteht der Anspruch nicht nochmal

Prüfungsverfahren und wichtige Verhaltensregeln Zulassungsschreiben und Ausweis mitbringen! Mindestens 30 Minuten vor der Prüfung da sein! Wer zu spät ist, darf mitschreiben, muss aber gleichzeitig abgeben Kopfbögen und Einlegebögen richtig beschriften Sitzplatznummern kontrollieren Rücktritt, Krankheit, Versäumnis (§ 31 PO-VFA-K): Attestpflicht! Nachteilausgleiche rechtzeitig beantragen Kopfbogen und Einlegebogen besprechen – Muster rumgeben Bei Krankheit: Attest muss am Tag selber oder davor ausgestellt sein. Ein nachträgliches Attest stellt keine Begründung dar (sofern man nicht offensichtlich krank ist => Koma oder so…)

Bei Verstoß  Unterschleif  „ungenügend“ nicht bestanden! Prüfungsverfahren und wichtige Verhaltensregeln ACHTUNG Kein eigenes Papier verwenden und am Platz haben!! Nur zugelassene Hilfsmittel (Hilfsmittelbestimmung!), Schreibzeug, Getränke, Essen Alles andere => nicht dabei haben!!! Nur zulässige Kommentierungen Anonymitätsgrundsatz Bei Verstoß  Unterschleif  „ungenügend“ nicht bestanden! Hinweis: Vorfälle 2018 – TN hatten Unterlagen in offenen Taschen dabei, bzw. bei einer ist es beim Einpacken auf den Boden gefallen => alle Note 6!

Hilfsmittel  Hilfsmittelbestimmungen beachten! Zulässig nur: VSV Netzunabhängiger Taschenrechner Formelsammlung Rechtsstand VSV: 176. Ergänzungslieferung Alle anderen Hilfsmittel nur über Nachteilsausgleich möglich Rechtsstand der VSV gut sichtbar im Raum aufschreiben und hängen lassen

Hilfsmittel Richtiges Kommentieren  Hilfsmittelbestimmungen beachten! In der Formelsammlung …=> s. Seite 3 (Innenseite Deckblatt)! Code oder Geheimschrift sind verboten Die Kommentierung muss rechtlich im Zusammenhang mit den umliegenden Vorschriften stehen Berechtigte Anfragen an Frau Suhre möglich Nicht „zwei Tage vor der Prüfung“ Am Besten gesammelt über Klassensprecher Konkrete Fragen Zuvor selber anhand Hilfsmittelbestimmung drüber schauen Vernünftige Fragen formulieren – keine Pauschalüberprüfung!! Nur weil ein großes Schema kommentiert ist, nicht automatisch fragen Anhand der Hilfsmittelbestimmung völlig selbstverständliche Fragen werden nicht beantwortet (z. B. „darf ich ein Fragezeichen machen?“) Hilfsmittelbestimmung austeilen

Hilfsmittel Kommentierungen Zulässig… …oder nicht…

Kommentierungshinweise Hier wurden folgende weiterführende Hinweise: „eigene WE; im Rahmen des Vertreters; im Rahmen der Vertretungsmacht“ kommentiert. Solche Worte bzw. Sätze sind nicht erlaubt

Kommentierungshinweise Die VSV darf nur aus Originalteilen bestehen – Zusatzblätter sind nicht erlaubt. Leere Seiten dürfen grundsätzlich beschriftet werden. Jedoch sind diese Worte etc. nicht zulässig. Kommentierungen müssen hier weiterhin im rechtlichen Zusammenhang stehen!

Kommentierungshinweise Kommentierungshinweise - Die „grundsätzlichen Eingruppierungs- regelungen (Vorbemerkungen) Anlage 1“ sind eine Vorschrift und dies muss auch so in einer Klausur oder Prüfung zitiert werden

Kommentierungshinweise Seit dem 01.09.2019 darf man auch in Inhaltsverzeichnissen kommentieren. Markieren, wie auf diesem Bild, war aber zuvor auch schon erlaubt.

Kommentierungshinweise Hier wurde sich mit „Geheimschrift“ (gezieltes Markieren von einzelnen Buchstaben) das Wort „SMART“ „markiert. Dies ist ein Merkbegriff für Vergaben. Dies bedeutet aber nicht, dass man generell keine einzelnen Buchstaben markieren darf. Wenn es beim Lesen eben auf einen einzelnen Buchstaben oder Teil eines Wortes ankommt (zum Beispiel im BBiG: Unterschied Ausbildender oder Auszubildender; zum Beispiel KommFiWi: Einnahmen – Ausgaben ), darf man auch einzelne Buchstaben markieren. Man darf dadurch nur keine „neuen“ Wörter schreiben

Kommentierungshinweise Auf dem Reiter steht das Wort „Verjährung“

Kommentierungshinweise Diese Reiter sind ebenfalls mit unzulässigen Worten beschriftet Für Reiter gilt: Die Beschriftung ist zulässig, wenn sie dem Auffinden von Vorschriften dient: keine Begriffe erlaubt Auf Reitern keine Verweise, Schemata etc. nur Gesetzesbezeichnung oder Art., §§, Anlage XY (z. B: GO, Art. 38 GO oder Art. 38), die dem Auffinden der Vorschrift dienen

Kommentierungshinweise Hier wurde zu § 3 KommHVDoppik zu einigen wichtigen Begriffen entsprechende Normen kommentiert, die man hierfür häufig zitieren muss.

Kommentierungshinweise als Ersatz für verloren gegangene oder beschädigte Seiten dürfen Ablichtungen von unkommentierten Originalblättern eingeheftet werden. Hier handelt es sich aber um ein anderes Gesetzeswerk.

Kommentierungshinweise Dies ist ein Beispiel für eine unzulässige Kommentierung, da diese Worte nicht zulässig sind; Zahlenangaben ok

Kommentierungshinweise Diese Kommentierung ist zulässig, da es sich um eine Zahlenangabe handelt Hinweis: Ebenso erlaubt ist das Kommentieren von Haushaltsstellen

Was gibt es sonst noch für Fragen/Probleme zur Ausbildung/Prüfung? Katrin Suhre Sandra Matschl Gözde Gazioglu Heike Elsaesser suhre@bvs.de matschl@bvs.de gazioglu@bvs.de elsaesser@bvs.de 089 54057 8512 089 54057 8514 089 54057 8417 089 54057 8419 Rechtsfragen, Kommentierungen Rechtsfragen, Kommentierungen Organisatorische Fragen, wie Prüfungseinladung etc. Organisatorische Fragen, wie Prüfungseinladung etc. Was gibt es sonst noch für Fragen/Probleme zur Ausbildung/Prüfung?