Sabrina Czechorowski Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein

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 Präsentation transkript:

Ohne Moos nix los!? Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke in Schleswig-Holstein Sabrina Czechorowski Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein Sven Peetz Referatsleiter Pflege vdek Schleswig-Holstein Hamburg, 27.05.2019

Agenda Grundlagen Antragstellung Notwendige Unterlagen Genehmigungsverfahren Verwendungsnachweise Offene Punkte

1. Grundlagen § 45c Abs. 9 SGB XI: - Pflegekassen können regionale Netzwerke fördern - Dient der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren - Je Kreis oder kreisfreier Stadt nicht über 20.000,00 Euro kalenderjährlich - Kreis bzw. der kreisfreien Stadt und den Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen muss eine Teilnahme ermöglicht werden

1. Grundlagen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI - Zusammenschluss entweder als Verein, als GmbH oder mit schriftlichen Kooperationsvereinbarungen - Beteiligte Akteure schließen eine zusätzliche Vereinbarung Inhalt: Beteiligte Akteure, Ziele, Inhalte, Durchführungen und Kosten - Qualitätsmanagement muss vorgehalten werden

1. Grundlagen - Teilnahme muss ermöglicht werden für: Selbsthilfegruppen, -organisationen, -kontaktstellen, regionale Gruppen ehrenamtlich Tätiger und sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen - Kreis bzw. kreisfreie Stadt muss der Vernetzung beitreten können

2. Antragstellung Federführungsprinzip in Schleswig-Holstein Ansprechpartner lauten wie folgt: Nina Pries, AOK NORDWEST: Dithmarschen, Flensburg, Plön Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Lübeck, Nordfriesland Sven Peetz, vdek: Kiel, Neumünster, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde Mohamed Akhavan, BKK LV NORDWEST: Herzogtum-Lauenb. Norbert Adermann, IKK Nord: Stormarn Rüdiger Bieck, Knappschaft: Steinburg Wiebke Hinrichs, SVLFG: Segeberg

2. Antragstellung Federführende Landesverband der Pflegekassen stimmt Antragsunterlagen mit dem Antragsteller ab Zustimmung aller Landesverbände notwendig Einvernehmen der PKV Beteiligung des Kreises oder der kreisfreien Stadt

3. Notwendige Unterlagen Steckbrief als Antragsformular Kooperationsvereinbarungen (Vereinssatzung, Vertrag GmbH) Konzept mit Angaben zum - Qualitätsmanagement - Teilnahmemöglichkeit Ehrenamtlicher, etc. - Teilnahmemöglichkeit des Kreises Vereinbarung über beteiligte Akteure, Ziele, Inhalte, beabsichtigte Durchführungen und Kosten Stellungnahme des Kreises

4. Genehmigungsverfahren Federführende Landesverband stimmt Antrag mit Antragsteller ab Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, wird der Abstimmungsprozess eingeleitet Netzwerk erhält Bescheid Bei Genehmigung ergeht gleichzeitig ein Anschreiben an das BVA zur Auszahlung der Förderung Bei Ablehnung Widerspruch beim federführenden Landesverband

5. Verwendungsnachweise Bis 31.03. des Folgejahres muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden Musterverwendungsnachweis liegt vor Entsprechende Belege müssen in Kopie beigefügt werden

5. Offene Punkte Problem kann entstehen, wenn mehrere Anträge je Kreis bzw. kreisfreier Stadt gestellt werden - Es gibt keine Antragsfrist - Was passiert, wenn Anfang des Jahres schon innerhalb eines Kreises ein Bescheid über 20.000,00 Euro genehmigt wurde und später ein weiteres Netzwerk Fördermittel beantragt? - Kann im Laufe eines Jahres ein Folgeantrag gestellt werden, wenn die 20.000,00 Euro noch nicht ausgeschöpft wurden?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!