von Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit, LL. M.

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 Präsentation transkript:

von Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit, LL. M. www.it-recht.net Instagramprofil-Optimierung Die Perspektive des Rechts von Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit, LL. M. www.it-recht.net in Kooperation mit ROI Max GmbH Stahltwiete 23 22761 Hamburg Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit, LL. M. Poststraße 25 · 20354 Hamburg Tel. (040) 35 00 48 90 · Fax (040) 35 00 48 910 www.internetrecht-hamburg.de · info@it-recht.net

Einleitung

Rechtliche Optimierung 1. Die Impressumspflicht Einleitung 1. Die Impressumspflicht Exkurs: Datenschutzerklärung 2. Produkte und Dienstleistungen im Profil 3. Fremde Inhalte verwenden Exkurs: Gewinnspiele Rechtliche Optimierung 4. Eigene Inhalte schützen 5. Weitere Einzelfragen

Die Impressumspflicht Runtergescrollt! Die Impressumspflicht (und anderes am unteren Ende) Was muss ich ins Impressum schreiben? Brauche ich auf Instagram überhaupt ein Impressum? Auch wenn ich das Profil nur für mich und meine Freunde/Familie verwende?

Instagram Auftritt mit journalistisch-redaktionellem Inhalt 1. Die Impressumspflicht Instagram Auftritt mit journalistisch-redaktionellem Inhalt Angaben nach §§ 5, 6 TMG, § 55 II RStV Geschäftsmäßig betriebener Instagram Auftritt Angaben nach § 5 TMG Instagram Auftritt nicht privat und nicht geschäftsmäßig Angaben gem. § 55 Abs. 1 RStV (Name und Anschrift) Privates Profil Keinerlei Angaben

1. Die Impressumspflicht Beispiel für ein einfaches Impressum 20vor8 GbR, Marinus J. Stehmeier, Martin Fischer § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG bzw. § 55 Abs. 1 RStV Vogelhüttendeich 42 21107 Hamburg info@20vor8.de § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG Verantwortlicher gem. § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Marinus J. Stehmeier § 55 Abs. 2 RStV USt. Identifikationsnummer: DE123456789 § 55 Abs. 1 Nr. 6 RStV (falls vorhanden)

1. Die Impressumspflicht Ein Impressum ist also häufig Pflicht! Aber: Es muss auch leicht und deutlich für den Nutzer auffindbar sein  Problem: Impressum lässt sich nicht vollständig in das Instagram Profil einbauen (Zeichenbegrenzung) Lösung: Impressum der eigenen Website verwenden und in den Profileinstellungen einen „sprechenden“ Website-Link einbauen Beispiel wie Impressum bei Insta z.B. www.MeinBlog.de/impressum.html

1. Die Impressumspflicht Zusätzlich sollte das Impressum auf der eigenen Seite darauf hinweisen, dass es auch für Social-Media Profile gilt. Vorteile: Impressum kann auf allen Social-Media-Profilen verlinkt werden, ist immer aktuell Auch eine Datenschutzerklärung kann direkt mit auf der eigenen Impressums-Seite eingebaut werden, z.B.: www.MeinBlog.de/Impressum-Datenschutz.html

Exkurs: Datenschutzerklärung Grundsätzlich auch für gewerblich genutzte Social-Media Profile notwendig. Werden Nutzungsdaten dem gewerblichen Profilbetreiber zur Verfügung gestellt braucht er ohnehin eine Datenschutzerklärung DENN: EuGH Urteil v. 05.06.2018, Az. C210/17 zu Page-Insights einer Facebook-Fanpage: Social-Network und Profil-Inhaber sind „Verantwortliche“ im Sinne des europäischen Datenschutzrechts  auch auf andere Social-Networks anzuwenden

Exkurs: Datenschutzerklärung Optimale Lösung: Individuelle Datenschutzerklärung auf der eigenen Website dabei: Einbeziehung aller Social-Media-Profile und deren Datenverarbeitung Leicht erreichbare Verlinkung aller Social-Media-Profile mit der Datenschutzerklärung (wie beim Impressum)

Fremde Inhalte im eigenen Instagram Profil 2. Produkte und Dienstleistungen bei Instagram Ich teile, also bin Ich! Fremde Inhalte im eigenen Instagram Profil

2. Produkte und Dienstleistungen bei Instagram Was ist bei Produkten und Werbung zu beachten? „Werbung muss als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen durch optische und akustische Mittel oder räumlich abgegrenzt sein.“ Ist das nicht der Fall, droht der Vorwurf der Schleichwerbung (UWG und RStV) Was, wenn ich Produkt geschenkt bekommen habe? Ein werbender Charakter ist möglich!  Bei Vorgaben durch den Hersteller: Eindeutige Kennzeichnung: „Werbung“ oder „Anzeige“. Englische Begriffe und Hashtags sind rechtlich derzeit noch problematisch.

2. Produkte und Dienstleistungen bei Instagram Ich berichte aus freien Stücken über ein Produkt, ist das Werbung? Hat man das Produkt selbst erworben und der Hersteller keinen Einfluss genommen: Eigentlich keine Werbung, keine Kennzeichnung, nicht so LG Berlin, Urteil vom 24.05.2018 – 52 O 101/18: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erfolgreich, obwohl Produkt von Influencerin selbst erworben wurde! Werde der Account gewerblich geführt, sei jeder Post, ob nun gegen Entgelt/Produktstellung oder ohne, als Werbung zu sehen. Problem der Glaubwürdigkeit bei permanenter Werbekennzeichnung trotz neutralem Berichtens Das Urteil hat zu großer Verunsicherung in der Influencer-Szene geführt Derzeit gilt: eindeutig und sprachlich klar, transparent auf Zuwendungen Dritter hinweisen.

2. Produkte und Dienstleistungen bei Instagram Ich erhalte ein Honorar für die Bewertung? Eindeutige Kennzeichnung als „Werbung“ oder „Anzeige“ in der Nähe des Posts, und am Link zum beworbenen Unternehmen Ich halte kurz ein zum Testen kostenlos erhaltenes Produkt bei einer Instagram-Story in die Kamera. Werbung? Streng genommen eine Produktplatzierung nach RStV: Kennzeichnung im Video am Anfang und am Ende „Enthält Produktplatzierungen“. Zusätzliche Voraussetzung: Keine inhaltliche Einflussnahme und nicht deutlich im Vordergrund.

§§ 2. Produkte und Dienstleistungen bei Instagram § 3 UWG (…) (3) Die im Anhang dieses Gesetzes aufgeführten geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig. Anhang(zu § 3 Abs. 3) Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind (…) Nr. 11: der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung); (…)

Gewinnspiele Exkurs: Gewinnspiele Was muss ich bei Gewinnspielen beachten? Eindeutige und klare Gewinnvoraussetzungen/Regeln Kein Entgelt verlangen Gewinner nur nach ausdrücklicher Zustimmung veröffentlichen Herkunft der Gewinne kennzeichnen (werbender Charakter Transparenz)

3. Fremde Inhalte verwenden Framing und Embedding

3. Fremde Inhalte verwenden Urheberrecht Ich gebe bei bestimmten Texten Quellen an. Mir fällt auf, dass wenige Instagram-Posts Quellenangaben haben. Bei Zitaten muss die Quelle/der Urheber angegeben werden, andernfalls drohen Abmahnungen, insbesondere wenn das Profil gewerblich verwendet wird. Darf ich ein Buchcover einfach fotografieren? Streng genommen auch ein (bildliches) Zitat, wenn es für ein eigenes Werk unerlässlich ist Was muss ich bei Bildern von anderen (z.B. Websites mit Produktbildern) beachten? Im Zweifel besser Urheber kontaktieren und um Erlaubnis der Verwendung ersuchen. Darf ich auf meinem geschützte Musik einbinden? Was muss ich dabei beachten? Auch ein kurzes, musikalisches Zitat, eingebettet in eine unabhängiges Instagram-Story ist durchaus möglich, solange es ein „Zitat“ bleibt. Keine längere Hintergrund-Untermalung.

3. Fremde Inhalte verwenden Für das gesamte Urheberrecht gilt: Viele Social-Media-Seiten lassen sich umfangreiche Urheberrechte für Posts einräumen. Daher sollten Rechte immer gut abgeklärt sein. Tipp: auf eigene Schöpfungen zurückgreifen!

§§ 3. Fremde Inhalte verwenden § 51 UrhG Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

3. Fremde Inhalte verwenden

3. Fremde Inhalte verwenden David Foster Wallace Roman „Unendlicher Spaß“ ist ein postmodernes Meisterstück. Autobiografisches vermischt sich mit der Dystopie einer amerikanischen Gesellschaft, die der seichten Unterhaltung verfallen ist und deren Präsident als politischer Quereinsteiger die Nation mit einer Mauer vor dem exportierten Sondermüll abdichtet. Eine heute beunruhigend realistische Vision. Daneben finden sich scharfe Alltagsbeobachtungen wie etwa diese: „Väter wirken auf Söhne auch insofern ein, als Letztere sich ab dem Stimmwechsel in der Pubertät am Telefon unweigerlich mit denselben Wendungen und im selben Tonfall melden wie ihre Väter. Das trifft zu, egal ob die Väter noch leben“ (David Foster Wallace, Unendlicher Spaß, 4. Auflage, Kiepenheuer & Witsch 2009, S. 48).

§§ 3. Fremde Inhalte verwenden § 19a UrhG Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Meine Gedanken sind mein! Der Schutz eigener Inhalte 4. Eigene Inhalte schützen Meine Gedanken sind mein! Der Schutz eigener Inhalte Welche Möglichkeiten gibt es den eigenen Inhalt (Text, Bild) rechtlich zu schützen und was kann ich unternehmen, wenn ich merke, dass geklaut wurde? Anmeldung einer Marke. Ist es sinnvoller eine Wort-Bildmarke oder eine Wortmarke in meinem Fall zu wählen? Welche Klassifizierungen sind wichtig?

Recht des Urhebers Urheberpersönlichkeitsrecht Verwertungsrechte 4. Eigene Inhalte schützen Recht des Urhebers Urheberpersönlichkeitsrecht Verwertungsrechte Vervielfältigungsrecht, §§ 15 I Nr. 1, 16 UrhG Veröffentlichungsrecht, § 12 UrhG Anerkennung der Urheberschaft § 13 UrhG Verbreitungsrecht §§ 15 I Nr. 2 UrhG Recht der öffentlichen Zugänglichmachung § 15 II Nr. 2, 19a UrhG Entstellung des Werkes § 14 UrhG

Vorgehen bei Rechtsverletzungen 4. Eigene Inhalte schützen Vorgehen bei Rechtsverletzungen Abmahnung Außergerichtlicher Vergleich § 97a UrhG Strafbewehrte Unterlassungserklärung Klage Kostenerstattung Schadensersatz

Dr. Klaus Lodigkeit Hamburg 2018 4. Eigene Inhalte schützen © Dr. Klaus Lodigkeit Hamburg 2018

Weitere Einzelfragen 5. Einzelfragen Ist es sinnvoll eine Versicherung abzuschließen? Wenn ja, welche genau? Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Klaus Lodigkeit, LL. M. Rechtsanwalt info@it-recht.net Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit, LL. M. Poststraße 25 · 20354 Hamburg Tel. (040) 35 00 48 90 · Fax (040) 35 00 48 910 www.internetrecht-hamburg.de · info@it-recht.net Lodigkeit Rechtsanwälte Internet - IT - Medien