Grundlage des Beratungsverfahrens

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 Präsentation transkript:

Beratungsverfahren zur Schullaufbahnentscheidung in Klasse 8 und 9 der Gemeinschaftsschulen

Grundlage des Beratungsverfahrens Zeitlicher Ablauf des Beratungsverfahrens Prüfungs- und Versetzungsordnung

Grundlage des Beratungsverfahrens „Im Abschlussjahr wird der einzelne Schüler in allen Fächern und Fächerverbünden nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses unterrichtet. Die Schule berät die einzelnen Erziehungsberechtigten und Schüler am Ende des vorausgehenden Schuljahres, für die Erreichung welchen Bildungsabschlusses sie den einzelnen Schüler geeignet hält und gibt eine entsprechende Empfehlung ab;

dabei legt sie die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnung, Versetzungsordnung oder der multilateralen Versetzungsordnung zugrunde. Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschließend.

Ablauf des Beratungsverfahrens Informationsabend „Info 8“ am 17.01.2019 Ausgabe der Lernentwicklungsberichte (Standortgespräche) zum Halbjahr am 01.02.2019 04.02.-08.02.2019 Durchführung der Beratungsgespräche mit Lehrer/Lerncoach, Erziehungsberechtigten und Schülerin/Schüler Eltern entscheiden über den Schulabschluss bis 01.04.2019 Bei Inanspruchnahme zusätzlicher Beratung durch eine Beratungslehrkraft Entscheidung bis 15.06.2019

Entscheidungen im Beratungsverfahren Bis zum 1. April entscheiden die Erziehungsberechtigten abschließend in Klasse 8, ob ihr Kind in Klasse 9 - den Hauptschulabschluss ablegen soll.

Entscheidungen im Beratungsverfahren in Klasse 9, ob ihr Kind in Klasse 10 - die Hauptschulabschlussprüfung oder die Realschulabschlussprüfung anstreben soll oder in Klasse 10 auf gymnasialem Niveau (E) lernen soll, mit dem Ziel der Versetzung in die Sekundarstufe 2

Prüfungs- und Versetzungsordnung Hauptschulabschluss HAP am Ende von Klasse 9 oder Klasse 10 nach der gültigen Prüfungsordnung Noten in Klasse 9 Schüler, die in der Klasse 9 durchgängig auf dem Mittlerem oder Erweiterten Niveau Lernnachweise erbracht haben und versetzt werden

Prüfungs- und Versetzungsordnung Realschulabschluss Realschulabschlussprüfung in Klasse 10 Noten in Klasse 10 Schüler, die in Klasse 10 durchgängig auf dem Erweiterten Niveau Lernnachweise erbracht haben und versetzt werden ( nur bei Weiter-beschulung in Gymnasium)

Multilaterale Versetzungsordnung Übergangsform 1 ins allgemeine Gymnasium (G8 in Klasse 10) Realschulabschlussprüfung nach Klasse 10 Noten in D, M und E mindestens in zwei Fächern „gut“ und in einem Fach „befriedigend“ und Französisch besucht. Schnitt von 3,0 in versetzungsmaßgeblichen Fächern.

Multilaterale Versetzungsordnung Übergangsform 2 ins allgemeine Gymnasium (G8 in Klasse 10) Schüler, die in der Klasse 10 durchgängig auf dem Erweiterten Niveau Lernnachweise erbracht haben und versetzt werden und Französisch besucht haben Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Schulart

Multilaterale Versetzungsordnung Übergangsform 3 auf das berufliche Gymnasium Durchschnitt mindestens 3,0 in D, M, E (keine Note unter 4) und mindestens Durchschnitt 3,0 in allen Fächern Versetzungszeugnis am Ende Klasse 10 in entsprechender Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasium Schüler, die in der Klasse 10 durchgängig auf dem Erweiterten Niveau Lernnachweise erbracht haben und versetzt werden Eventuell Auswahlverfahren

Sonstige Hinweise Nach erfolgreichem Hauptschulabschluss kann in Klasse 10 der Realschulabschluss gemacht werden. Die Entscheidung über den geplanten Bildungsabschluss haben die Erziehungsberechtigten. Bei Versetzung nach Klasse 10 im Erweiterten Niveau besteht ein Rechtsanspruch auf die Schulart Gymnasium Beim Wechsel auf eine Sekundarstufe 2 der GMS ist die zweite Fremdsprache nicht verpflichtend

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