Erstes HandelsForum Rheingau

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 Präsentation transkript:

Erstes HandelsForum Rheingau Fördermöglichkeiten für Kleinstunternehmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung Donnerstag, 24. Januar 2019 Dr. Ulrich Wendt, Regionalmanagement Rheingau

Unsere LEADER-Region rund 63.000 Einwohner / Gesamtfläche 27.171 ha

Unser Vorstand als LEADER-Entscheidungsgremium

Die Handlungsfelder

1. Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen Gefördert werden Investitionen in Zusammenhang mit der Schaffung eines Arbeitsplatzes Voraussetzungen: Mind. 1 Vollzeitarbeitsplatz (kann auch der Gründer sein), mehrere Teilzeitplätze möglich Businessplan, fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens Erforderliche Genehmigungen (insb. baulicher Art) Kostenschätzung nach DIN 276 oder Angebote Förderung: 35 % der Nettoinvestitionssumme, max. 45.000 €

1. Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen Weitere Rahmenbedingungen Sie müssen vorfinanzieren, Fördermittel fließen erst nach der Investition Sie müssen geduldig sein Sie sollten in der Lage sein, Ihr Vorhaben auch ohne Zuschuss durchführen zu können Jährliche Termine für Einreichung der Projektskizze zur Darstellung der Projektidee: 15. März/15. Juli

2. Förderung von Ferienhäusern/-wohnungen 2019 Gefördert werden bauliche Investitionen, Ersteinrichtung Voraussetzungen: Regionaltypische Bausubstanz Einhaltung der Grundsätze zum Bauen im ländlichen Raum Businessplan Kostenschätzung nach DIN 276 oder Angebote Mind. 3 Sterne Zertifizierung, Onlinebuchbarkeit Stellungnahme Tourismusdestination und LAG

2. Förderung von Ferienhäusern/-wohnungen 2019 max. 25.000 € pro Wohneinheit, gesamt max. 75.000 € Zuwendungsreife Anträge bis spätestens 17. Mai 2019 (Amt für den ländlichen Raum; Landkreis Limburg-Weilburg) Bewilligungsvolumen von 500.000 € hessenweit, Auswahl nach hessenweitem Ranking bis 14. Juni 2019

3. Förderung Kleinstunternehmen Grundversorgung Gefördert werden Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und Dienstleitungen Bereiche: Handwerk, LEH, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur, Mobilität Voraussetzungen: Businessplan fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens Erforderliche Genehmigungen (insb. baulicher Art) Kostenschätzung nach DIN 276 oder Angebote Positive Stellungnahme LAG

3. Förderung Kleinstunternehmen Grundversorgung max. 200.000 € (mind. 1 Arbeits- und 1 Ausbildungsplatz) max. 100.000 € (mind. 1 Arbeitsplatz) max. 50.000 € (ohne Arbeits- und Ausbildungsplatz) Zuwendungsreife Anträge bis spätestens 10. Mai 2019 (Amt für den ländlichen Raum; Landkreis Limburg- Weilburg) Bewilligungsvolumen von 3 Mio. € hessenweit, Auswahl nach hessenweitem Ranking bis 06. Juni 2019

Projekte privater Antragsteller bisher Fördersumme: 45.000,-- Fördersumme: 7.746,--

Übersicht Projekte 2015 - 2018 2015: 11 Projekte ausgewählt, davon 9 gefördert (Fördersumme 360.000 €) 2016: 9 Projekte ausgewählt, davon 4 gefördert (Fördersumme 114.000 €) 2017: 12 Projekte ausgewählt, davon 10 gefördert (Fördersumme 305.000 €) 2018: 6 Projekte ausgewählt, davon 6 in Förderung (Fördersumme 140.000 €) Gesamt: 29 Projekte, 919.326 € Fördersumme

Ihr Regionalmanagement Dr. Ulrich Wendt Petra Leischwitz Viola Krieger Kontakt: regionalmanagement@zukunft-rheingau.de Tel: 06723-60272-30 Alle Infos: www.zukunft-rheingau.de

Was wir tun Sie haben eine Projektidee: Erzählen Sie uns davon! Passt die Projektidee in die Regionale Strategie, begleiten wir Sie auf dem Weg zur Antragstellung Gemeinsam mit der Bewilligungsstelle, dem Amt für den ländlichen Raum in Limburg, beraten wir über Anforderungen und notwendige Unterlagen Wir bringen Ihr Projekt zur Beschlussfassung ins Entscheidungsgremium Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!