Tag der Lehre 2018 Herzlich willkommen!

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 Präsentation transkript:

Tag der Lehre 2018 Herzlich willkommen! Kopfzeile 04.04.2019 Tag der Lehre 2018 Wie wird in Zukunft studiert? Übertritt ins System „Bologna 2020“ Hörsaal ZUG-G-41 14:15–16:00 Uhr Referent: Christian Seidl, Studienprogrammkoordinator RoSe Herzlich willkommen! Fusszeile

Terminologische Klärung Allgemeines zum Übertritt ins neue System Kopfzeile 04.04.2019 Programm: Terminologische Klärung Allgemeines zum Übertritt ins neue System Verbleiben in auslaufenden Programmen Übertritt bzw. Überführung aus alten in Nachfolgerprogramme Übertritt in neuen Master nach beendetem Bachelorstudium Lehrdiplom für Maturitätsschulen Fragen (nach jedem Kapitel) Fusszeile

Kopfzeile Terminologische Klärung: 04.04.2019 Terminologische Klärung: Definition Volkstümliche Bezeichnungen offizielle UZH-Bezeichnung Abteilung der Universität, die aus mehreren Instituten/Seminaren besteht ? Fakultät einer von 2 Teilen des Studiums (Bachelor, Master) Studienstufe; Studiengang sachlich zusammengehören-der Teil eines Studiums Fach, Fakultät (facoltà), Studiengang Studienprogramm kleinste autonome Unterrichtseinheit, für die man bei Bestehen ECTS bekommt Fach, Vorlesung, Kurs Modul Fusszeile

Allgemeines zum Übertritt ins neue System „Bologna 2020“: Kopfzeile 04.04.2019 Allgemeines zum Übertritt ins neue System „Bologna 2020“: Bologna 2020 = ab HS 2019 bekommen sämtliche Studienprogramme und Module an der Philosophischen Fakultät eine ganz neue Struktur: Neue Programmgrössen mit nur noch höchstens 2 Programmen: a) Bachelor: 120 + 60 ECTS Credits b) Master: 90 + 30 ECTS Credits bzw. 120 ECTS („Monomaster“) → keine „kleinen Nebenfächer“ mehr → keine Möglichkeit mehr, 2 Hauptfachprogramme zu studieren Einige bisherige Programme werden eingestellt, dafür kommen neue hinzu. Innerhalb der Programme: z.T. neue Module mit z.T. neuen Inhalten; Modulgrössen: nur noch 3, 6, 9, 12, 15 ECTS Credits möglich Fusszeile

Allgemeines zum Übertritt ins neue System „Bologna 2020“: Kopfzeile 04.04.2019 Allgemeines zum Übertritt ins neue System „Bologna 2020“: Die neue Struktur betrifft auch alle Studierenden, die ihr Studium schon vor dem HS 2019 an der UZH begonnen, aber ihre jeweilige Studienstufe (BA bzw. MA) noch nicht beendet haben. Aber: Diese Studierende profitieren von besonders lockeren Sonderkonditionen → niemand soll gezwungen werden, plötzlich neue, strengere Regeln zu befolgen und neue obligatorische Module zu absolvieren, von denen vorher nicht die Rede war. Fusszeile

Allgemeines zum Übertritt ins neue System „Bologna 2020“: Kopfzeile 04.04.2019 Allgemeines zum Übertritt ins neue System „Bologna 2020“: Denkbar sind für diese Studierenden folgende Möglichkeiten: Verbleiben in einem bisherigen Studienprogramm (→ Punkt 3) (freiwilliger) Übertritt bzw. (automatische) Überführung in ein neues (= «Nachfolger-») Programm» (→ Punkt 4) (nach abgeschlossenem Bachelorstudium Übertritt in ein Masterstudium mit Nachfolgerprogrammen (→ Punkt 5) Je nach individueller Programmkombination sind auch Mischvarianten aus Verbleib in den einen und Übertritt/Überführung in anderen Programmen möglich. Fusszeile

Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: Kopfzeile 04.04.2019 Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: In den allermeisten Studienprogrammen des RoSe kann man in den bisherigen („auslaufenden“) Programmen bleiben und die begonnene Studienstufe noch fertigstudieren. Achtung: Man muss die jeweilige Studienstufe aber spätestens im FS 2023 (BA) bzw. FS 2022 (MA) beendet haben! Wer länger braucht, muss in Nachfolgerprogramme wechseln. Dies gilt einerseits für alle Programme, die komplett eingestellt werden: a) Portugiesische Sprach- und Literaturwissenschaft im BA b) Rumänische Sprach- und Literaturwissenschaft im BA und MA c) Vergleichende Romanische Literaturwissenschaft im MA d) Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft (nur MA, 90 ECTS) Fusszeile

Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: Kopfzeile 04.04.2019 Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: Bleiben kann man andererseits auch in allen Programmen, die ein Format haben, das nicht dem neuen Schema entspricht: a) Bachelorprogramme zu 90 bzw. 30 ECTS Credits b) Masterprogramme zu 75/45 und 15 ECTS Credits Ausserdem: Im Französischen, Italienischen und Spanischen kann man auch in den alten Bachelorprogrammen („Schwerpunkt Sprachwissenschaft“ bzw. „Schwerpunkt Literaturwissenschaft“) zu 60 ECTS Credits bleiben. Fusszeile

Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: Regeln Kopfzeile 04.04.2019 Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: Regeln Die bisherige Studienordnung/Wegleitung verliert ab HS 2019 ihre Gültigkeit. Sämtliche bis und mit FS 2019 in diesen Programmen gemäss Studienordnung schon erworbenen ECTS Credits bleiben vollumfänglich erhalten und werden an den Studienprogrammabschluss angerechnet. Zwingend absolvieren muss man nur noch die bisherigen Pflichtmodule, die auch ab HS 2019 weiterhin als Pflichtmodule erhalten bleiben. Diese P-Module findet man in sog. „Äquivalenztabellen“ (vgl. nächste Seite; mit roter Hintergrundfarbe markiert). Wenn das Studienprogramm ein „Studium generale“ enthielt, darf man auch weiterhin Module aus dem ganzen Angebot der UZH buchen, bis das Maximum an erlaubten ECTS für Studium generale erreicht ist. Die restlichen ECTS, die man noch braucht, um das Programm abzuschliessen, kann man frei aus dem bisherigen – bzw. ab HS 19 aus dem neuen – Angebot dieses Programmes auswählen. Fusszeile

Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: Regeln Kopfzeile 04.04.2019 Name des Studienprogramms Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: Regeln roter Hintergrund: man muss entweder bis FS 19 das alte oder ab HS 19 das neue P-Modul absolvieren Nicht mehr weitergeführ- tes P-Modul; wenn man will, kann man bis FS 19 dieses P-Modul absol- vieren, das dann an den Abschluss angerechnet wird. Neu eingeführtes P-Modul; man kann es ab HS 19 absolvieren, muss aber nicht Fusszeile

Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: Kopfzeile 04.04.2019 Verbleiben in „auslaufenden“ Programmen: Zur Auswahl der frei wählbaren Module: Im Prinzip kann man Module aus Sprach- und/oder Literaturwissenschaft und/oder Sprachlernmodule auswählen. Aber: Bitte mit der Freiheit verantwortungsvoll umgehen; nicht nur (scheinbar) „einfache“ Module auswählen, sondern darauf achten, dass man vielleicht später im Master darauf angewiesen ist, Grundkenntnisse in Sprach- und Literaturwissenschaft (Leselisten!) bzw. ein ordentliches Sprachniveau (im Master: C2) zu haben. Achtung: Das Latein kann nicht an den Abschluss von auslaufenden Programmen angerechnet werden! Fusszeile

Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Kopfzeile 04.04.2019 Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Wer bisher eines der folgenden Programme studiert hat: AVL (BA 60 bzw. MA 30 ECTS Credits) Französisch (MA 30 ECTS Credits; beide Schwerpunkte) Italienisch (BA 120; MA 90 bzw. MA 30 ECTS Credits, beide Schwerpunkte) Portugiesisch (MA 30 ECTS Credits) Rätoromanisch (BA 60; MA 30 ECTS Credits) Spanisch (MA 30 ECTS Credits; beide Schwerpunkt) VRS (BA 120 bzw. 60; MA 30 ECTS Credits) wird automatisch in ein entsprechendes Nachfolgerprogramm „überführt“. Fusszeile

Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Kopfzeile 04.04.2019 Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Ausserdem können die Studierenden aller unter 3. genannten „auslaufenden“ Programme freiwillig in ein neues Programm „übertreten“. Dabei werden in beiden Fällen sämtliche bis und mit FS 2019 erworbenen ECTS Credits behalten und ins neue Programm mitgenommen. In beiden Fällen – bei Übertritt oder Überführung – gelten folgende Sonderregelungen: Fusszeile

Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Regeln 1 Kopfzeile 04.04.2019 Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Regeln 1 Pflicht-Module müssen gemäss „Äquivalenztabelle“ absolviert werden (wie bei auslaufenden Programmen oben 3.). Wenn das Latein erst an der UZH nachgeholt worden ist, dann werden die ECTS Credits für das Latinum (12 nach altem Modus, 6 gemäss Bologna 2020) in das Bachelorprogramm à 60 oder 120 ECTS Credits integriert. (Vorteil gegenüber den auslaufenden Programmen!) Wo Studienprogramme bisher ein Studium generale enthielten, dann gilt dies auch für das neue Programm. Fusszeile

Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Regeln 2 Kopfzeile 04.04.2019 Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Regeln 2 Die Module des ganzen Studienprogramms werden künftig nach inhaltlichen Kriterien in „Modulgruppen“ eingeteilt. Auch die bisher schon absolvierten Module werden einer dieser Gruppen zugewiesen, wo das möglich ist. Manchen Modulgruppen sind „Bestehensvoraussetzungen“ zugeordnet. Sie geben an, wie viele ECTS Credits man in der betreffenden Modulgruppe mindestens erwerben muss, um das Programm abschliessen zu können. Diese in jeder Modulgruppe erworbenen ECTS Credits werden in der Online-Leistungsübersicht stets angezeigt. → Man sieht immer, in welcher Modulgruppe man das Minimum schon erreicht hat und in welchen Gruppen man noch Module absolvieren muss. Die Bestehensvoraussetzungen werden auf folgende Arten ausgedrückt: a) „alle P-Module [der betreffenden Gruppe] gemäss Äquivalenztabelle“ b) „alle P-Module gemäss Äquivalenztabelle und mind. X weitere ECTS Credits“ c) „mind. X ECTS Credits“ Die übrig bleibenden ECTS Credits kann man nach freier Wahl aus dem ganzen Programm zusammenstellen. Fusszeile

Modulgruppen Allgemeine Voraus- setzungen, die für den Kopfzeile 04.04.2019 Allgemeine Voraus- setzungen, die für den Programmabschluss erfüllt sein müssen Angaben über Studium generale Bestehensvoraussetzungen In Modulgruppen ohne Bestehensvoraussetzung muss man keine ECTS erwerben, wenn man nicht will. Modulgruppen Spezielle Gruppe mit ausgewählten Modulen aus anderen Programmen, die man für den Programmabschluss verwenden kann. Fusszeile

Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Kopfzeile 04.04.2019 Übertritt bzw. Überführung in Nachfolgerprogramme: Ob man in einem auslaufenden Programm bleiben oder in ein Nachfolgerprogramm übertreten soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Nachteile der auslaufenden Programme: a) man muss bis FS 2023 mit dem BA bzw. FS 2022 mit dem MA fertig sein b) man kann das Latein nicht ans Studium anrechnen Nachteil der Nachfolgerprogramme: Wegen Bestehensvoraussetzungen ist man weniger frei in der Studiengestaltung. Es wird eine App konzipiert, die ausrechnet, wie weit man in den verschiedenen neuen Programmen bei einem Übertritt schon wäre. Näheres im FS 2019! (Wichtige Grundlage für Entscheid «Übertritt Ja oder Nein»). Achtung: Wer einmal in ein Nachfolgerprogramm gewechselt hat, kann dann nicht mehr in das auslaufende Programm zurückkehren! Fusszeile

Übertritt in neuen Master nach beendetem Bachelor: Kopfzeile 04.04.2019 Übertritt in neuen Master nach beendetem Bachelor: Wer im FS 2019 oder später mit dem BA fertig ist und mit dem MA beginnen will, kann nur noch Nachfolgerprogramme wählen (ohne Sonderkonditionen). Wichtigste Neuerung: Man kann auch aus einem BA-Programm zu 60 ECTS Credits ohne Auflagen / Bedingungen in den entsprechenden Master zu 90 ECTS Credits wechseln. In den romanistischen MA-Programmen zu 30 ECTS gibt es praktisch keine Bestehensvoraussetzungen mehr → Beschränkung auf Literatur bzw. Linguistik möglich. Auch die Module der neuen MA-Programme sind in Modulgruppen eingeteilt – mit z.T. etwas strengeren Bestehensvoraussetzungen als für Leute, die aus einem auslaufenden MA-Programm in ein neues übertreten. Fusszeile

Übertritt in neuen Master nach beendetem Bachelor: Kopfzeile 04.04.2019 Übertritt in neuen Master nach beendetem Bachelor: Französisch/Italienisch/Spanisch («Iberoromanisch»): In allen neuen MA-Programmen zu 90 bzw. 30 ECTS muss man ein Sprachniveau C2 erzielen. Vorgezogene Mastermodule: Ab HS 2019: Sobald man mind. 120 ECTS im BA hat, kann man Mastermodule für maximal 30 ECTS Credits vorholen. Bei Problemen, weil die alten Bachelorprogramme im Master nicht mehr angeboten werden (z.B. Bachelorprogramme Portugiesisch), wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Studienberatung. Eventuell sinnvoll: Wechsel in einen der Monomaster (120 ECTS): a) „Literaturwissenschaft“ b) „Sprachwissenschaft“ → Info-Event zu neuen Masterprogrammen am 14. November ab 18:15 Uhr im Lichthof UZH Fusszeile

Lehrdiplom für Maturitätsschulen: Kopfzeile 04.04.2019 Lehrdiplom für Maturitätsschulen: Die Studienordnung des Lehrdiploms bleibt, wie sie ist. Romanistische Studienprogramme: Ab HS 2019 sind für „Fachdidaktik II“ Sprachkenntnisse auf C2-Niveau nötig. Die Sprachkompetenzprüfung in der bisherigen Form entfällt und wird durch ein Modul „C2“ ersetzt. Neu geregelt werden die Zulassungsvoraussetzungen (derzeit in Bearbeitung). Wichtigste Neuerung für das 1. Unterrichtsfach: • Auf BA-Ebene reicht ein BA-Abschluss der UZH mit 60 ECTS Credits. • Auf MA-Ebene benötigt man mind. 45 ECTS Credits (= Hauptfach- programm) plus die Masterarbeit. • Wer im Master einen Monomaster Linguistik oder Literaturwissenschaft studiert, kann das Lehrdiplom voraussichtlich nur für 1 Unterrichtsfach erwerben. Fusszeile