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Veröffentlicht von:Aleit Schmeer Geändert vor über 9 Jahren
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Informatik in Paderborn: Der zweite Studienabschnitt Prof. Dr. Gerd Szwillus Vorsitzender des Prüfungsausschusses Juli 2007
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Prüfungsordnungen DPO4 – Diplomprüfungsordnung für den Bachelor/Diplom-Studiengang Ein Auslaufmodell: Am 30.09.07 muss das Vordiplom komplett sein! Am 30.09.08 muss der (alte) Bachelor komplett sein! BScPO/MScPO – Prüfungsordnungen für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang
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BScPO Überblick Studienleistungen im 2. Studienabschnitt Module, Modulhandbuch Anmeldung, Abschluss, Wiederholung Übergang in den Masterstudiengang
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BScPO - Überblick 1. Studienabschnitt 4 Semester Pflichtmodule, darin Pflichtveranstaltungen Zählung nach ECTS-Punkten (30 pro Semester) 2. Studienabschnitt 2 Semester 5 Pflichtmodule, darin Auswahlkataloge summarisch: 8 Vorlesungen 1 Proseminar Veranstaltung “Ordungsmäßigkeit der Systementwicklung” Bachelorarbeit (5 Monate Bearb.-Zeit, 9 Wochen Vollzeitarbeit) Berufspraktische Phase (8 Wochen) anschließend ggf. Masterstudium
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BScPO – Studienleistungen im 2. Studienabschnitt (SA) Berufspraktische Tätigkeit / Auslandssemester (ideal im Fünften!) 5 Pflichtmodule: II.1 (SWT), II.2 (MuA), II.3 (ESS), II.4 (MMW) II.5 Informatik im Kontext Bachelorarbeit
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BScPO – Module Inhaltlich zusammenhängende Gruppen von Veranstaltungen Im 2. SA: Pro Gebiet (SWT, MuA, ESS, MMW) je genau ein Modul (II.1 – II.4) und das gebietsübergreifende Modul II.5 Informatik im Kontext Jedes Modul muss erfolgreich absolviert werden Beschrieben im Modulhandbuch WWW: Studium Studiengänge Modulhandbuch
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BScPO – Module Keine Modulauswahl, Wahl innerhalb der Module Module II.1-II.4: Veranstaltungskatalog Absolvieren von zwei Veranstaltungen nach Wahl Es kann Regeln geben, die bestimmte Kombinationen verbieten (siehe Modulhandbuch)! Modul II.5: Pflichtveranstaltung “Ordnungsmäßigkeit der Systementwicklung” Ein frei wählbares Proseminar aus einem der 4 Gebiete (Wahlpflicht)
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BScPO – Umgang mit Modulen Die Einzelnoten werden zu einer Modulnote kombiniert Ein Modul ist bestanden, wenn die erforderliche Anzahl an Teilprüfungen bestanden ist Module II.1-II.4: Bestehen zweier Katalogveranstaltungen Modul II.5: Proseminar absolviert, “OdS” bestanden Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn es nicht mehr möglich ist, die erforderliche Anzahl an Teilprüfungen zu bestehen
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BScPO – Umgang mit Modulen Wiederholungsmöglichkeiten Wahlpflichtveranstaltungen: höchstens 1 Wiederholung pro Veranstaltung Insgesamt höchstens 6-mal pro Modul (under discussion) Beratungsgespräch nach 3 Fehlversuchen innerhalb eines Moduls Kompensation vorübergehend außer Kraft gesetzt dauerhafte PO-Änderung vorgesehen
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BScPO – Empfehlung für den 2. SA Planen Sie mit 30 ECTS-Punkten pro Semester! - 6 WP-Vorlesungen (18) / NF (8) / IiK (5) - 2 WP-Vorlesungen (6) / NF (8) / BA (15)
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BScPO – Übergang in den Master Nach Absolvieren von zwei Modulen des 2. SA und Anmelden der Bachelorarbeit dürfen Veranstaltungen des Masterstudiengangs im Haupt- und Nebenfach im Umfang von maximal 16 ECTS-Punkten absolviert werden. WWW: Studium Prüfungswesen Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses Regeln zum Übergang
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