Die Militärversicherung

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Die Militärversicherung
Regresspotential Invalidität 50 % - ohne Berücksichtigung der Ersatzquote AUF 100 % AUF 50 % hypothetische Lohnentwicklung (= Lohnausfall)
Regresspotential Invalidität 100 % - ohne Berücksichtigung der Ersatzquote hypothetische Lohnentwicklung (= Lohnausfall) PK-Renten 100 % versicherter.
 Präsentation transkript:

Die Militärversicherung Personen, die Militär- oder Ersatzdienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes. Die Militärversicherung bietet im Rahmen des Verfassungsauftrages als Institution der Staatshaftung Versicherungsschutz bei Einsätzen in Sicherheits- und Friedensdiensten.

Organisation Seit dem 1.7.2005 wird die Militärversicherung, früher ein Bundesamt des EDI, von der Suva als eigene Sozialversicherung mit gesonderter Rechnung geführt. Die Führung und Verantwortung für das Kerngeschäft obliegt der Abteilung Militärversicherung im Departement SuvaCare Das Schaden-Management übernehmen MV-Teams in den Suva-Agenturen Bern, St. Gallen, Genf-Carouge und Bellinzona. Fachbereiche der Militärversicherung (Versicherungsmedizin, Finanzen, Informatik, Ausbildung, Statistik) sind direkt der Suva Luzern angegliedert.

Leitung Agentur Suva Suva-Agentur Genf Bereich MV Suva-Agentur Medizin Finanzen Informatik Ausbildung Statistik Leitung Agentur Suva Suva-Agentur Genf Bereich MV Suva-Agentur Bellinzona Bereich MV

Versicherungsvoraussetzungen Geltungsbereich persönlich Versichert sind Militärdienstleistende Zivilschutzdienstleistende Zivildienstleistende Zivilpersonen im Einsatz für Armee und Zivilschutz Teilnehmer an friedenserhaltenden Aktionen und guten Dienste des Bundes Angehörige des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe Berufsmilitär Instruktoren, Angehörige der militärischen Sicherheit, des Überwachungsgeschwaders ... Zeitmilitär Freiwillig Versicherte Berufsmilitär nach der Pensionierung (MV als Krankenversicherung)

Geltungsbereich zeitlich Die Versicherung erstreckt sich auf die ganze Dauer des Dienstes oder des Einsatzes ab erstem Tag (Einrücken) bis zum letzten (Entlassung) einschliesslich Hin- und Rückweg auch während Ferien und Urlaub Einzige Ausnahme: Berufsunfall bei Erwerbstätigkeit während Dienstzeit und obligatorisch dem UVG unterstellt Geltungsbereich sachlich Versichert sind alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit und deren unmittelbare wirtschaftliche Folgen (wie Kosten der Heilbehandlung, Verdiensteinbusse, Versorgerschaden .. sofern im MV-Gesetz entsprechende Leistungen vorgesehen sind)

Haftungsregeln Die MV hat aufzukommen für jede im Dienst festgestellte Gesundheitsschädigung, ausser Einwirkungen während des Dienstes können sicher ausgeschlossen werden für eine nach dem Dienst festgestellte Gesundheitsschädigung, wenn diese überwiegend wahrscheinlich während der Dienstzeit entstanden oder verschlimmert worden ist für eine vorbestehende Gesundheitsschädigungen uneingeschränkt für die Dauer eines Jahres, wenn diese am ersten Tag gemeldet, trotzdem Dienst geleistet wurde und eine Verschlimmerung aufgetreten ist für eine Spätfolge oder einen Rückfall, wenn die Gesundheits-schädigung überwiegend wahrscheinlich Folge einer früher versicherten Gesundheitsschädigung ist Die Militärversicherung leistet, wenn die Voraussetzungen des Geltungsbereiches und eine der Haftungsregeln erfüllt sind.

Versicherungsleistungen Heilbehandlung Anspruch auf zweckmässige und wirtschaftliche Behandlung freie Arzt- und Spitalwahl am Aufenthaltsort oder in der Nähe Behandlung ambulant, teilstationär oder stationär Spitalbehandlung auf der allgemeinen Abteilung Versicherte zahlen weder Franchise noch Selbstbehalt MV ist Direktzahler Hauspflege oder Hilflosigkeit Durch Gesundheitsschädigung verursachte Mehrkosten für Pflege, Betreuung, Unterkunft oder Ernährung werden übernommen Hilfsmittel Anspruch, wenn für die Verbesserung der Gesundheitsschädigung, die Selbstsorge, die Fortbewegung, die Erwerbstätigkeit, die Schulung oder den Kontakt mit der Umwelt notwendig

Taggelder Bei Arbeitsunfähigkeit besteht ab dem 1. Tag Anspruch auf ein Taggeld Ansatz 80% des versicherten Verdienstes (bis Ende 2005 noch 95%) Übernahme aller der Sozialversicherungsbeiträge durch MV Auszahlung an Versicherte oder Arbeitgeber Eingliederung Versicherte haben Anspruch auf Eingliederungsleistungen zur Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit oder der sozialen Integration Ziel ist, wenn immer möglich, Rentenfreiheit (im Erwerb oder im Aufgabenbereich) und im Alltag Möglichkeit der Teilnahme an den üblichen sozialen Beziehungen immer volle Kostenübernahme durch die MV Integrität Entschädigung bei erheblicher und dauernde Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Unversehrtheit des Versicherten Rentenleistung, die in der Regel zum Barwert kapitalisiert wird

Invalidität Bei bleibender Erwerbsunfähigkeit wird eine Invalidenrente ausgerichtet Rentenhöhe im Rahmen der Verdiensteinbusse (Invaliditätsgrad) Ansatz 80% des versicherten Verdienstes (bis Ende 2005 noch 95%) Anspruch bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters, danach wird die Hälfte der Invalidenrente als Altersrente weiterbezahlt Hinterlassenenleistungen Rentenanspruch, wenn der Tod als solcher versichert ist oder die Todesursache Folge der versicherten Gesundheitsschädigung ist: Ehegatten- (Witwe und Witwer) sowie Halbwaisen- und Vollwaisen-renten, Rentenansatz 40 / 15 / 25% des versicherten Verdienstes Unter bestimmten Voraussetzungen auch Elternrenten (bei Bedürftigkeit und keine anderen MV-Renten) Reversionsrenten (keine Haftung der MV für den Tod, verstorbener war aber MV-Rentenbezüger und Vorsorge der Hinterbliebenen ist ungenügend) Genugtuungsleistungen

Jahresverdienst Taggelder, Invaliden- und Hinterlassenenrenten werden auf dem entgehenden Einkommen, höchstens aber bis zu einem Verdienst von 137‘545 Franken (Höchstbetrag 2007) entschädigt. Leistungskoordination Kürzung der Haftung, wenn Gesundheitsschädigung nur teilweise auf den Dienst zurückgeht Gesundheitsschädigung vorsätzlich oder bei vorsätzlicher Ausübung eines Verbrechens oder Vergehens herbeigeführt wurde Überentschädigung Kürzung bei MV, wenn Leistungen aller Sozialversicherungen (der IV, AHV, UV) und ein zumutbarer Resterwerb den entgehenden Verdienst übersteigen

Zahlen und Kosten 2005 Versicherte Tage Milizpersonal 6‘780‘543 Total versicherte Berufsmilitär 3‘311 Zeitmilitär 1‘040 Freiwillig Versicherte 1‘021 Neue gemeldete Fälle 34‘602 davon Krankheiten 25‘782 Unfälle 8‘820 Laufende Renten Invalidität 2‘844 Integritätsschaden 647 Hinterlassene 1‘918 Heilkosten 50,4 Mio Taggeldleistungen 28,6 Mio Rentenkosten 132,8 Mio

Weitere Infos      Leitfaden Militärversicherung Internet mit weiteren Links zu Adressen, Anmeldeformularen und Publikationen unter http://www.suva.ch/home/suvacare/militaerversicherung      © Suva Militärversicherung 23.1.2007 Jürg Schlup