Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Weiterbildungsseminar Verein WPEV der Kantone in Luzern

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Weiterbildungsseminar Verein WPEV der Kantone in Luzern"—  Präsentation transkript:

1 Weiterbildungsseminar Verein WPEV der Kantone in Luzern
Suva – Militärversicherung Referat vom 24. September 2009

2 Agenda Suva Eine Versicherung? Suva Care Suva–Militärversicherung
New Case Management NCM Suva–Militärversicherung Aufgaben, Organisation, Geltungsbereich, Leistungen Neue Herausforderungen und Ausblick WPE-Behörden und Suva-MV Zusammenarbeit, Schnittstellen Diskussion und Fragen Anregungen, Handlungsfelder

3 Suva – mehr als eine Versicherung
Prävention Versicherung Rehabilitation

4 Auf einen Blick Die Suva ist die wichtigste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung. Gut die Hälfte der Schweizer Berufstätigen (rund 2 Mio. Versicherte) sind bei der Suva gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert. Hauptsitz in Luzern, 19 Agenturen in allen Landesteilen für Beratung und Schadenabwicklung 2 Rehabilitationskliniken in Bellikon und in Sion 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4

5 Unfallversicherer gemäss UVG
Vollbeschäftigte 2007 Versicherte Betriebe 2007

6 Kennzahlen 2008 Versicherte Unternehmen 114 880 Versicherte Personen
gerundet Versicherte Unternehmen Versicherte Personen Unfälle und Berufskrankheiten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 2 904 Versicherte Lohnsumme (BUV) 127 Mrd. CHF Prämieneinnahmen brutto 4,4 Mrd. CHF Versicherungsleistungen (Heilkosten, Taggelder, Renten und Teuerungszulagen) 3,7 Mrd. CHF Kapitalanlagen (Marktwert) 31,3 Mrd. CHF Betriebskosten davon für Prävention (AS und FS) 498 Mio. CHF 113 Mio. CHF Betriebsergebnis Mio. CHF

7 Das Modell Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung: sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene Zusammensetzung des Verwaltungsrats von Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Gelder.

8 Die effizienteste Unfallversicherung
Von jedem ins «System Suva» investierten Franken fliessen 95 Rappen als Leistungen an die Versicherten zurück. Bei den Privatversicherern sind es nur 80 Rappen.

9 Suva – mehr als eine Versicherung
Das umfassende Dienstleistungsangebot Arbeitssicherheit Freizeitsicherheit Quelle: Hitz Markus VL / Josef Wechsler, KMP (Bilder) Datum Quelle: September 2006 Datum Update: April 2009 Zuständig für Layout: Silvia Piazza, KMU Zuständig für Zahlen: – Pfad - aktuelles Dokument: P:\SpezData\Zusatz\Suvavortrag - Suva-Vortrag-D.ppt Pfad Sicherheitsablage: G:\KMU\Suva\Suvavortrag\2009 Notizen Die Suva strukturiert ihre Leistungen nach drei Leistungsprozessen: ProLiv, Risk und Care. Die folgenden vier Angebotsmarken stehen für diese Leistungen. SuvaPro steht für das umfassende Engagement der Suva in allen Belangen der Sicherheit am Arbeitsplatz. Qualifizierte Berater, Ausbildner, Sicherheitsexperten und Arbeitsmediziner widmen sich im Teamwork der Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Gesundheitsförderung. Sie unterstützen die Bemühungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden um die Sicherheit am Arbeitsplatz. SuvaLiv: Im Freizeitbereich ereignen sich heute mehr Unfälle als bei der Arbeit. Rund ein Drittel aller Freizeitunfälle geschehen im Sport. Mit ihrem vielschichtigen Präventions-Angebot und gezielten Massnahmen zur Förderung der Freizeitsicherheit leistet die Suva einen aktiven Beitrag zur Reduktion dieser Unfälle. Gemeinsam mit den Unternehmen versucht die Suva, Einfluss auf das Freizeitverhalten der Arbeitnehmenden zu nehmen. SuvaRisk: Als wichtigste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz schützt die Suva ihre Versicherten vor den volkswirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Unfällen in der Freizeit. In der Hauptsache sind dies Arbeitnehmende des zweiten Wirtschaftssektors und aus Zweigen der öffentlichen Verwaltung. Auch alle arbeitslosen Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch bei der Suva gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen versichert. SuvaCare bietet den Kunden nach einem Unfall eine umfassende Betreuung, von der Unfallmeldung über die Versicherungsleistungen und die Unfallmedizin bis zur Rehabilitation. Zur Wiedereingliederung von verunfallten oder kranken Menschen betreibt die Suva als einziger schweizerischer Unfallversicherer eigene Rehabilitationskliniken, nämlich im aargauischen Bellikon und für die Romandie in Sion. In diesen Therapiezentren werden nicht nur die körperlichen, sondern auch die psychischen, sozialen und beruflichen Aspekte eines Unfalls berücksichtigt. Prämien und Versicherungen Schadenmanagement und Rehabilitation

10 SuvaCare Schadenmanagement und Rehabilitation

11 Hilfe, Heilung, Rehabilitation
SuvaCare bietet den Kunden nach einem Unfall eine umfassende Betreuung, von der Unfallmeldung über die Versicherungsleistungen und die Unfallmedizin bis zur Rehabili-tation. Zur Wiedereingliederung von verunfallten oder kranken Menschen betreibt die Suva als einziger schweizerischer Unfallversicherer eigene Rehabilitationskliniken, nämlich im aargauischen Bellikon und für die Romandie in Sion. In diesen Therapiezentren werden nicht nur die körperlichen, sondern auch die psychischen, sozialen und beruflichen Aspekte eines Unfalls berücksichtigt.

12 Heilkosten Medizinische Behandlung und Rehabilitation Arzneimittel
Ärztlich verordnete Kuren Der Heilung dienliche Gegenstände und Mittel Ambulante Behandlungen Analysen Reise-, Transport- und Rettungskosten Ersatz für beschädigte Hilfsmittel Bestattungskosten Stationäre Behandlungen Hilfsmittel z. B. Hörgeräte und Prothesen Medizinische Behandlung Der Versicherte hat Anspruch auf eine zweckmässige medizinische Behandlung der Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit ohne zeitliche und betragsmässige Beschränkung: er darf den Arzt, den Zahnarzt, den Chiropraktor, die Apotheke und die Heilanstalt frei wählen. Die Suva vergütet die Kosten für: die ambulante Behandlung; die Arzneimittel und Analysen; die Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in einem Spital (allg. Abteilung); die ärztlich verordneten Nach- und Badekuren; der Heilung dienliche Mittel und Gegenstände. Hilfsmittel Die Suva übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen oder Funktionsausfälle ausgleichen (z.B. Prothesen, Hörgeräte). Reise-, Transport- und Rettungskosten Die Suva vergütet die notwendigen Reise-, Transport- und Rettungskosten des Verunfallten (einschliesslich Such- und Bergungskosten, im Ausland entstehende Kosten werden bis maximal 1/5 des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes vergütet). Medizinische Rehabilitation Als einziger Unfallversicherer bietet die Suva auch Dienstleistungen im Bereich der Rehabilitation an. In ihren Kliniken in Bellikon und Sion werden schwerstverletzte Unfallpatienten gesundheitlich soweit als möglich wiederhergestellt und auf die Rückkehr in den Alltag wie auch ins Berufsleben vorbereitet. Leichentransport- und Bestattungskosten Bei einem Todesfall übernimmt die Suva die Kosten für die Überführung der Leiche an den Bestattungsort (im Ausland entstehende Kosten werden bis maximal 1/5 des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes vergütet). Der Beitrag an die Bestattungskosten beträgt maximal das Siebenfache des Höchstbetrags des versicherten Tagesverdienstes.

13 Integritätsentschädigung Hilflosenentschädigung
Renten und Taggeld Invalidenrente Taggeld Hinterlassenenrente Integritätsentschädigung Hilflosenentschädigung Geldleistungen der Suva: Taggeld: Lohnentschädigung ab dem 3. Tag nach dem Unfall bis zur Wiederaufnahme der Arbeit, Festsetzung einer Rente oder Tod; max. 80 % des versicherten Verdienstes bzw. Höhe der Arbeitslosen-Entschädigung. Der versicherte Verdienst entspricht dem Jahresverdienst des Verunfallten zur Zeit des Unfalles. Invalidenrente: Max. 80 % des versicherten Verdienstes, Auszahlung monatlich im Voraus. Integritätsentschädigung: Einmalige Zahlung bei dauernder, erheblicher Schädigung der körperlichen oder geistigen Integrität; max. versicherter Jahresverdienst z.Zt. des Unfalls. Hilflosenentschädigung: Bei dauerndem Bedarf der Hilfe Dritter ausserhalb einer Heilanstalt; max. sechsfacher Tagesverdienst pro Monat. Hinterlassenenrente: Witwe/Witwer 40 %; Vollwaisen 25 %; Halbwaisen 15 %, zusammen max. 70 % des versicherten Verdienstes der verstorbenen, versicherten Person. Übergangsleistungen: Bei durch Unfall veranlasstem Berufswechsel zur Verhütung weiterer Berufsunfälle und Berufskrankheiten; 80 % der Erwerbseinbusse für max. 4 Jahre. Teuerungszulagen: Nur Bezüger von Invaliden- und Hinterlassenenrenten; Anpassung an den Landesindex der Konsumentenpreise.

14 New Case Management NCM
Kostenstruktur 50% aller Fälle verursachen 2 % aller Kosten 45% aller Fälle verursachen 18 % aller Kosten 5% aller Fälle verursachen 80 % aller Kosten Zufriedenheitsmessung geringe Zufriedenheit bei komplexen Fällen Analyse von schweren Fällen Einfluss von „weichen“ Faktoren Chronifizierungsgefahr 14

15 Schadenmanagement nach NCM-Codierung
STANDARD Kostengünstige Abwicklung der Schadenfälle durch Automatisierung und Einbindung der Kunden und Partner in die elektronischen Abläufe NORMAL Durch persönliche Betreuung des Versicherten rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz. Effiziente Administration durch Nutzung der Informatik. Erkennen von komplexen Fällen KOMPLEX Durch eine umfassende und interdisziplinäre Betreuung des Versicherten eine „Reintegration“ ins „Erwerbsleben“ sicherstellen 15

16 Militärversicherung (MV)
Versicherungsschutz bei Einsätzen in Sicherheits- und Friedensdiensten im Rahmen des Verfassungsauftrags als Institution der Staatshaftung Der erste Verfassungsartikel zur MV datiert von die MV erfüllt heute einen im Jahre erneuerten Verfassungsauftrag: Danach haben Geschädigte aus Militär-, Zivilschutz oder Zivildiensten Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.

17 Organisation und Finanzierung
Älteste Sozialversicherung der Schweiz Seit 1. Juli 2005 Führung der MV durch die Suva (Bundesauftrag) Führung durch die Abteilung Militärversicherung (Schadenleitung; Prozessleitung; Budget; Rechnung; Aussenkontakte; Rechtsmittelverfahren) 4 MV-Agenturen mit Schadenabwicklung (Genf, Bern, Bellinzona, St. Gallen), administrativ in Suva-Agenturen integriert MV bleibt eine eigenständige Sozialversicherung gemäss Militärversicherungsgesetz (MVG) mit eigener Rechnung Leistungen der MV nach MVG Finanzierung durch den Bund Die Suva führt seit Juli 2005 die MV als eigene Sozialversicherung, unter Bundesaufsicht und mit gesonderter Rechnung. Die Schadenerledigung erfolgt durch die Schaden- und die Serviceteams der MV in den Suva- Agenturen Bellinzona, Bern, Genf und St. Gallen. Die Abteilung Militärversicherung im Suva- Departement Care mit Sitz in Bern nimmt zentrale MV-Aufgaben wahr. Sie steuert unter anderem das Schadenmanagement. Der Verfassungsauftrag wird näher umschrieben im Militärversicherungs-Gesetz (MVG). Das aktuelle Recht (MVG 92) ist seit dem in Kraft und seither bereits 10 Mal revidiert worden. Der Bund trägt die Kosten und übt die Finanzaufsicht aus.

18 Wer ist versichert? Militärdienst Zivilschutzdienst Zivildienst
Friedenserhaltende Aktionen und Gute Dienste des Bundes Einsätze des schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe Berufsmilitär Zeitmilitär Pensionierte beruflich Versicherte (Freiwillige Versicherung) Persönlich versichert ist, wer in bestimmten Diensten steht: Im obligatorischen oder freiwilligen Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. Oder wer teilnimmt an Einsätzen des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe, an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes im Ausland usw. Bundesangestellte in bestimmten militärischen Funktionen (Berufs- und Zeitmilitärs) sind bei der MV durchgehend kranken- und unfallversichert. Für den Versicherungsschutz entrichten sie der MV Prämien. Berufsmilitärs können nach der Pensionierung der freiwilligen Versicherung der MV (anstelle der obligatorischen Krankenversicherung) beitreten. Die Leistungen sind vergleichbar. Für den Versicherungsschutz entrichten sie der MV Prämien.

19 Versicherungsschutz Wann gilt der Versicherungsschutz?
Versichert ist die ganze Dauer des Dienstes oder des Einsatzes Versichert sind alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit und deren wirtschaftlichen Folgen Haftungs- und Beweisregeln der MV: im Dienst festgestellte Gesundheitsschädigungen, ausser die Entstehung oder Verschlimmerung während des Dienstes kann sicher ausgeschlossen werden nach dem Dienst festgestellte Gesundheitsschädigungen, wenn diese überwiegend wahrscheinlich während der Dienstzeit entstanden oder verschlimmert worden sind Zeitlich versichert ist die ganze Dauer dieser Dienste, auch der Hin- und Rückweg sowie der allgemeine und persönliche Urlaub. Geht aber jemand im Urlaub einer Erwerbstätigkeit nach und verunfallt dabei als obligatorisch Unfallversicherter, so zahlt die zuständige Unfallversicherung. Sachlich versichert sind alle Unfälle und Krankheiten, die während einer versicherten Tätigkeit auftreten sowie deren wirtschaftlichen Folgen. Gesundheitsschädigungen sind immer zu melden. Ob eine Schädigung während eines Dienstes oder erst nach einem Dienst festgestellt wird, führt zu einer unterschiedlichen Beurteilung des Zusammenhangs: Während eines Dienstes festgestellte Schädigungen gelten als militärversichert. Die Haftung wird vermutet. Zur Haftungsablehnung ist ein Beweis des Gegenteils notwendig: Die MV muss mit dem Beweisgrad der Sicherheit die Vordienstlichkeit der Schädigung und die Nichtverschlimmerung während des Dienstes beweisen. Es geht um die medizinisch-praktische, aus der medizinischen Erfahrung gewachsene Sicherheit. Bei nach einem Dienst festgestellten Schädigungen haftet die MV nur, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Entstehung oder eine Verschlimmerung der Schädigung während des Dienstes anzunehmen ist. Gelingt der Wahrscheinlichkeitsbeweis nicht, erbringt die MV keine Leistungen. Die gleiche Regel gilt auch, wenn Versicherte später Rückfälle oder Spätfolgen einer versicherten Schädigung geltend machen. Wer im Dienst behalten wird, obwohl er zu Dienstbeginn eine Schädigung gemeldet hat, erhält die volle Leistung der MV, wenn während des Dienstes eine Verschlimmerung auftritt. Diese Leistungspflicht der MV gilt vorerst für ein Jahr.

20 Welche Leistungen erbringt die MV?
Heilbehandlung Hilflosen- und Pflegezulagen Hilfsmittel Übernahme von Sachschäden Taggelder Berufliche und soziale Eingliederung Invalidenrenten Hinterlassenenleistungen Integritätsschaden Genugtuung Heilbehandlung: Die MV zahlt direkt und ohne Franchise und Selbstbehalt die Behandlung und die Medikamente. Sie übernimmt bei Spitalaufenthalten die Kosten der allgemeinen Abteilung. Hilflosen-, Pflegezulagen: Die MV vergütet bei Hilflosigkeit oder Hauspflege die konkreten Mehrkosten. Hilfsmittel: Die MV vergütet Hilfsmittel für die Besserung und für die berufliche und soziale Eingliederung. Keine Listenbeschränkung. Taggelder: Taggeldberechtigt sind Selbstständig- und Unselbstständigerwerbende, Hausfrauen und Hausmänner, Arbeitslose, Studenten. Das Taggeld entspricht 80 % des entgehenden Verdienstes (bis höchstens Franken, gültig ab ). Die MV übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Versicherter Verdienst ist bei Unselbstständigen der Bruttolohn, bei Selbstständigen das betriebliche Nettoeinkommen, bei Hausfrauen und mitarbeitenden Familienangehörigen der Lohn für eine gleichwertige fremde Arbeitskraft, bei in Ausbildung stehenden 20 % des höchstversicherten Jahresverdienstes, bei Arbeitslosen die Leistung der Arbeitslosenversicherung. Eingliederungsmassnahmen, Berufsberatung, Kapitalhilfe, Umschulung, Nachfürsorge: Versicherte besitzen einen Anspruch auf Massnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der verbleibenden Erwerbsfähigkeit und der sozialen Integration. Bei behinderungsbedingter Umschulung leistet anstelle der Invalidenversicherung ausschliesslich die MV. Invalidenrente: Bei voller Invalidität und bei voller Haftung der MV entspricht die Rente 80 % des versicherten Verdienstes. Der versicherte Jahresverdienst beträgt höchstens Franken (gültig ab ). Erreicht der invalide MV-Rentner das AHV- Alter, so wird seine MV-Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt: Sie wird halbiert. Hinterlassenenleistungen: Wer einen Versorgerschaden erleidet erhält eine Hinterlassenenrente, sofern der Tod mit der versicherten Schädigung zusammenhängt. Eine Bestattungsentschädigung von Franken (2009) wird jener Person ausgerichtet, die für die Bestattungskosten aufkommt. Fehlt ein Zusammenhang zwischen Tod und versicherter Schädigung, kann die MV eine Rente sprechen, wenn wegen der Invalidität des Verstorbenen dessen sonstige Vorsorge ungenügend ist und die Angehörigen deswegen in eine Notsituation geraten. Diese Renten betragen höchstens die Hälfte der ordentlichen Ansätze. Integritätsschaden: Bei einer Schädigung der Unversehrtheit spricht die MV eine Rente. Diese wird nach den konkreten Umständen des Einzelfalles bemessen. Die Renten werden in 2,5 %-Schritten auf einem Jahresrentenansatz von Franken (gültig ab ) berechnet und in der Regel ausgekauft. Eine Genugtuung erhalten nahe Angehörige des Verstorbenen, sofern besondere Umstände vorliegen.

21 Militärversicherung – Kennzahlen 2008
gerundet Versicherungsleistungen total 202,3 Mio. CHF davon: Behandlungskosten 53,9 Mio. CHF davon: Barleistungen (u.a. Taggelder) 27,0 Mio. CHF davon: Rentenleistungen 121,4 Mio. CHF Fälle total 34 600 davon: ordentliche Fälle 14 500 davon: Bagatellfälle 20 100 Laufende Renten 4 900

22 Zusammenarbeit der WPE-Behörden mit der Suva / Militärversicherung (MV)
Grundlagen WPEG Artikel 24 Absatz 2 MVG-Weisung Nr. 20 Die MV ist verpflichtet, kostenlos Auskünfte und Akteneinsicht zu gewähren Datenschutzbestimmungen MVG Artikel 95a, Absatz 1 Buchstabe b 22

23 «Neuer» 4-1-b-Prozess mit LBA San und MV, Suva
Kant.Behörde Wehrpflichtersatz MV, Suva Sanität Mil Az D B, C A 1) Anfrage an MV, Suva, zur Stellungnahme (nur mit neuem Form., keine Briefform, ohne DB) 1) 2) Mögliche Fälle: A: MV Dossier vorhanden, Stellungnahme möglich: Klare Stellungnahme auf Form. an Kanton B: kein MV Dossier vorhanden: Form. an LBA San + Kopie Form. an Kanton C: MV Dossier vorhanden, aber keine Stellungnahme möglich: MV Dossier und Form. an LBA, San + Kopie Form an Kanton 2) 3) Alle Fälle Form. vollständig ausgefüllt an den Kanton (Dossier evtl. zurück an MV) 3) Ab wird LBA San immer eine endgültige Stellungnahme abgeben.

24 Prozessabläufe zwischen MV / LBA-Sanität
% der Anfragen können nicht beantwortet werden Mögliche Gründe Fehlen von konkreten Angaben (wie früher NM-Nummern) Erschwerte neue Prozessabläufe der MV, seit der Integration in die Suva Alternativen alle Anfragen an LBA Sanität? oder IST-Zustand belassen? 24

25 Weitere Informationen: www. suva. ch www. militaerversicherung
Weitere Informationen: Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Daniel Sterchi Suva Bern, Militärversicherung Leiter Serviceteam Jürg Schlup Suva, Abteilung Militärversicherung Leiter Versicherungsleistungen Tel Tel 25


Herunterladen ppt "Weiterbildungsseminar Verein WPEV der Kantone in Luzern"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen