Zusammenfassung der Abschlussregelung an der Oberschule
Schulabschlüsse an der Oberschule Hauptschulabschluss – nach Klasse 9 Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Sekundarabschluss I – Realschulabschluss nach Klasse 10 Erweiterter Sekundarabschluss I nach Klasse 10
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern, WPK und Profilfächern eine „5“: kein Ausgleich nötig zwei „5“ kein Ausgleich nötig eine „6“ muss durch eine „2“ oder zwei „3“ ausgeglichen werden Sonderregelung drei „5“ müssen durch zwei „3“ ausgeglichen werden eine „6“ und eine „5“ müssen durch eine „2“ oder zwei „3“ ausgeglichen werden
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern, WPK und Profilfächern Ausgleichsregelung: eine „5“ kein Ausgleich nötig zwei „5“ müssen durch zwei „3“ eine „6“ muss durch eine „2“ oder zwei „3“ ausgeglichen werden (§ 23 (1-6)) zwei „5“ im G-Kurs oder in einem Kurs ohne Fachleistungsdifferenzierung können mit zwei „4“ im „E“-Kurs (§ 23 (6,2)) „5“ übrige Fächer mit „4“ im Kurs
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss nach Klasse 10 mind. Note „4“ in zwei E-Kursen mind. Note „3“ in zwei G-Kursen Note 3 in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Ausgleichsregelung: eine „5“ kein Ausgleich nötig kein Ausgleich bei einer abweichenden Zensur in einem Kurs (§ 23 (3)) zwei „5“ müssen durch zwei „3“ eine „6“ muss durch eine „2“ oder zwei „3“ ausgeglichen werden (§ 23 (4-5))
Erweiterter Sekundarabschluss I nach Klasse 10 mind. Note „3“ in drei E-Kursen mind. Note „4“ in einem E-Kurs Durchschnitt von 3,0 in den Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Erweiterter Sekundarabschluss I nach Klasse 10 mind. Note „3“ in drei E-Kursen mind. Note „2“ in einem G-Kurs Durchschnitt von 3,0 in den Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Ausgleichsregelung: eine „5“ kein Ausgleich nötig (§ 23 (3)) zwei „5“ müssen durch zwei „3“ eine „6“ muss durch eine „2“ oder zwei „3“ ausgeglichen werden (§ 23 (4-5))