Entsorgung von Ausbauasphalt und pechhaltigem Straßenaufbruch bisherige und künftige Verfahrensweise
Abfallschlüssel und Abfallzusammensetzung Ausbauasphalt (≤ 25 mg/kg PAK, Phenolindex ≤ 0,1 mg/l) AS 17 03 02 pechhaltiger Straßenaufbruch (> 25 mg/kg PAK, Phenolindex > 0,1 mg/l) AS 17 03 02 oder AS 17 03 01* (PAK > 1000 mg/kg und/oder B(a)P > 50 mg/kg) Zusammensetzung: ca. 95% Gesteinskörnung + 5% Bitumen, pechhaltiger Straßenaufbruch: Bitumen durch Teer ersetzt 11.12.2017 Arbeitstagung Abfallbehörden
Verwertung im Straßenbau bisher Erlasse TMIL vom 18.11.2015 und TMUEN vom 30.11.2015 Ausbauasphalt: ≤ 25 mg/kg PAK, Phenolindex ≤ 0,1 mg/l pechhaltiger Straßenaufbruch: > 25 mg/kg PAK, Phenolindex > 0,1 mg/l Wiedereinbau entsprechend RuVA-StB 01 Fassung 2005 Fazit: pechhaltig Kaltmischverfahren: gebundene Tragschicht + wasserundurchlässige Deckschicht Asphalt Heißmischverfahren; Kaltmischverfahren: gebundene Tragschicht, ungebundene Tragschicht + wasserundurchlässige Deckschicht Grundlage für Bewertung der schadlosen Verwertung im Straßen- und Wegebau 11.12.2017 Arbeitstagung Abfallbehörden
Entsorgung Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch - NEU BMVI Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 16/2015 Wiedereinbau in Bundesstraßen beenden bevorzugt „thermische Verwertung“ (Zementwerk) oder thermische Behandlung (Ziel: Schadstoffzerstörung) Umsetzung durch die Länder bis 01.01.2018 Begründung: Mengenmehrung des pechhaltigen Materials bei Wiedereinbau Erhöhung der künftig zu entsorgenden Mengen und Entsorgungskosten 11.12.2017 Arbeitstagung Abfallbehörden
Arbeitstagung Abfallbehörden Entsorgung Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch – Umsetzung TH Erlass TMIL vom 24.03.2017 Spätestens ab 01.01.2018 ist pechhaltiger Straßenaufbruch aus Bundes- /Landesstraßen außerhalb des Straßenbaus zu verwerten; Umsetzung für kommunale Straßen empfohlen Entsorgungswege: Thermische Verfahren zur stofflichen Verwertung oder Behandlung Deponieersatzbaustoff Sofern nicht verwertbar: Ablagerung auf Deponien Ausnahme: direkter Wiedereinbau nicht gefährlicher Ausbaustoffe (KRC-Verfahren in-situ) ohne Zugabe zusätzlicher Gesteinskörnung 11.12.2017 Arbeitstagung Abfallbehörden
Arbeitstagung Abfallbehörden Entsorgung Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch – Umsetzung TH Erlass TMUEN vom 17.07.2017 Anforderungen an den Einbau / die Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch auf Straßen- und Wegebau insgesamt und alle anderen technischen Bauwerke nach LAGA M 20 ausgedehnt Verwertung von Ausbauasphalt (≤ 25 mg/kg PAK, Phenolindex ≤ 0,1 mg/l): nach RuVA-StB zulässige Bauweisen (Heißmischverfahren; Kaltmischverfahren: gebundene Tragschicht, ungebundene Tragschicht + wasserundurchlässige Deckschicht) sollen außer für Straßen- und Wegebau für alle technischen Bauwerke nach LAGA M 20 verbindlich sein 11.12.2017 Arbeitstagung Abfallbehörden
Verwertung Ausbauasphalt Änderungsgründe RuVA-StB 01: - Veto LAGA / LAWA / LABO - Ausbauasphalt ≤ 10 mg/kg PAK = Reinbitumen - reales Ausbaumaterial i.d.R. höher belastet - höher belastetes Material: offener Einbau nicht schadlos - ungebundener Einbau nicht praxisrelevant Verwertung Ausbauasphalt TH: - Hinweise auf Vollzugsprobleme bei offenem Einbau - Dokumentation / Analytik unzureichend - mit Erlass vom 17.07.2017 Einschätzung in RuVA-StB 01/2005 gefolgt 11.12.2017 Arbeitstagung Abfallbehörden
Verwertung Ausbauasphalt Weiteres Vorgehen: liegt entgegen der Einschätzung im Erlass vom 17.07.2017 Ausbauasphalt mit PAK Gehalt ≤ 10 mg/kg vor und ist offener Einbau vorgesehen bitte Einzelfallentscheidung zu den Fragen - Verwertung? - ordnungsgemäß und schadlos? Bitte sorgfältig prüfen, ob die angegebenen geringen PAK Gehalte nachweislich regelmäßig eingehalten werden. 09.11.2016 Fachtagung Siedlungsabfallwirtschaft
Arbeitstagung Abfallbehörden Abfallmengen 11.12.2017 Arbeitstagung Abfallbehörden
Arbeitstagung Abfallbehörden Abfallmengen 11.12.2017 Arbeitstagung Abfallbehörden