Anlagevermögen Anlagevermögen Gliederung des Anlagevermögens Anschaffungswert, Begriff Anschaffungswert, Buchung Verbuchung der Abschreibung Unter Anlagevermögen versteht man alle Wirtschaftsgüter, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen. Das Anlagevermögen wird auf der Aktivseite (Vermögensseite) der Bilanz ausgewiesen. Darstellung: Anlagevermögen in der Bilanz ü
Gliederung des Anlagevermögens Anschaffungswert, Begriff Anschaffungswert, Buchung Verbuchung der Abschreibung ü
Anschaffungswert, Begriff Anlagevermögen Gliederung des Anlagevermögens Anschaffungswert, Begriff Anschaffungswert, Buchung Verbuchung der Abschreibung Der Anschaffungswert umfasst jene Ausgaben, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und betriebsbereit zu machen. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten; Preisminderungen sind abzusetzen. Kaufpreis (d. i. der um Rabatte und sonstige Nachlässe verminderte Wert, in der Regel ohne Vorsteuer) + sämtliche Bezugskosten (z. B. Transportkosten, Versicherung, Provision, bei Import aus Drittländern der Zoll, nicht jedoch die Einfuhrumsatzsteuer) + Steuern (z. B. Grunderwerbsteuer) und sonstige Abgaben, Notariats-, Gerichts- und Registrierkosten + Kosten der Aufstellung und Inbetriebnahme der Anlage + Kosten der Überprüfung der Anlage – Anschaffungspreisminderungen (z. B. nachträglich gewährte Rabatte, Skonti, Subventionen, Zuschüsse) Anschaffungswert bzw. Anschaffungskosten Kaufpreis + Nebenkosten – Preisminderungen ü
Anschaffungswert, Buchung Anlagevermögen Gliederung des Anlagevermögens Anschaffungswert, Begriff Anschaffungswert, Buchung Verbuchung der Abschreibung ü
Verbuchung der Abschreibung Anlagevermögen Gliederung des Anlagevermögens Anschaffungswert, Begriff Anschaffungswert, Buchung Verbuchung der Abschreibung ü