Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung

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Pneumologische „BERUFSKRANKHEITEN“
 Präsentation transkript:

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung MedDir/OGMR a. D. Franz H. Dr. Müsch Arbeits- und Betriebsmediziner, Pneumologe (Landes-)Sozialgerichtsgutachter www.berufskrankheiten.de VDBW-Regionalforum „Arbeitsmedizin“ 2018

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung Vorspann  VDBW-Tagungsbericht 1988 Müsch, F. H.: „Vibrationen – Auswirkungen auf die Wirbelsäule des Menschen“ Hier: Der Weg zur „Bezeichnung“ (§ 9 SGB VII) des Lumbalsyndroms als Berufskrankheit Nr. 21 10 Anl. 1 BKV bei Erdbaumaschinen- und Traktorfahrern i. J. 2005

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung A Sozialpolitische Ausgangslage „Jede Berufskrankheit ist präventabel!“ (Panter, Rhein. Ärzteblatt 2012) „Berufskrankheiten: arbeitsbedingte Todesursache Nummer eins“ (Müsch, die BG 2011)   Stand 2016 (BMAS): Arbeitsunfall-Todesfälle N = 557 † Arbeitswegeunfall-Todesfälle N = 316 † Berufskrankheiten-Todesfälle N = 2.539 †

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung B Juristische Vorgaben   1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) / BMAS-Ref. III b 1 Berufskrankheiten / -Begutachtung: Fehlanzeige 2 Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) / BMAS-Ref. IV a 4 (Cave: “Unternehmerhaftpflicht(!)-, Berufskrankheiten(!)-, Arbeitswegeunfall- und Arbeitsunfall-Versicherung“) Arbeits- und Betriebsmedizin: Fehlanzeige

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung SGB VII Fortsetzung § 9 „Berufskrankheit“ / Versicherungsfall!!! § 9 (6) S. 2 (…) Zusammenhangsgutachten (…) / Gewerbeärzte (!) § 56 (2) (3) Minderung/Verlust der Erwerbsfähigkeit (…) / MdE § 104 „Beschränkung der Haftung der Unternehmer“ / Unternehmerhaftpflicht – Versicherungsträger: BG`en etc. § 200 (2) (…) der Unfallversicherungsträger dem Versicherten mehrere Gutachter zur Auswahl benennen (…) § 193 „Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer“ / cave: BK-Nr. 31 01! § 202 „Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten“

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung 3 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) / BMAS-Ref. IV a 4 Arbeits- und Betriebsmedizin: Fehlanzeige § 1 „Berufskrankheiten“ / „BK-Liste": 80 BK-Nrn.! § 4 „Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen“ / Gewerbeärzte (!) §4 (4) „Nach Vorliegen aller Ermittlungsergebnisse (…) ein Zusammenhangsgutachten erstellen.“

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung BKV Fortsetzung § 5  „Gebühren“ / für Gewerbeärzte (!) § 5 (2) Ein Gutachten (…) setzt voraus, daß der Gutachter unter Würdigung 1. der Arbeitsanamnese des Versicherten und der festgestellten Einwirkungen am Arbeitsplatz, 2. der Beschwerden, der vorliegenden Befunde und der Diagnose eine eigenständig begründete schriftliche Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen der Erkrankung und den tätigkeitsbezogenen Gefährdungen unter Berücksichtigung der besonderen für die gesetzliche Unfallversicherung geltenden Bestimmungen vornimmt. Arbeitsunterlagen (BMAS, Hrsg.): Amtliche Berufskrankheiten-Merkblätter Wissenschaftliche Begründungen für neue Berufskrankheiten

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung 4 (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) / BÄK Betriebsmedizin „(…) in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz (…) Begutachtung (…) Berufskrankheiten (…) Beurteilung (…) Erwerbsfähigkeit (…)“ Arbeitsmedizin „(…) Begutachtung (…) Berufskrankheiten (…) Beurteilung (…) Erwerbsfähigkeit (…)“ Hinweis: Der Begriff „Berufskrankheiten“ taucht überhaupt nur exclusiv an den zitierten Stellen auf, die Beurteilung der „Erwerbsfähigkeit“ wird ferner noch unter Allgemein- bzw. Sozialmedizin sowie unter Innerer und Rehabilitativer Medizin erwähnt! Für Orthopäden, Dermatologen etc. bleibt nur die klinische Diagnosesicherung!

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung C Berufskrankheiten-Begutachtungssystematik Kausalitätsnexus: (I + II) → III (Müsch, ASU/EDITORIAL 2015) I Arbeitstechnische Berufskrankheiten-Entstehungsvoraussetzungen Tatbestandsmerkmal „Einwirkung“ (Vollbeweisforderung) II Klinische Diagnosen nach Fachgebieten Tatbestandsmerkmal „Krankheit“ (Vollbeweisforderung) Beispiele: CTS, „COPD“/Asbestarbeiter-Bronchitis, Pleuraerkrankungen III Arbeits- oder betriebsmedizinisches Zusammenhangsgutachten

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung D Resümee   Umstrukturierung der Ressort-Zuständigkeiten: Modell „Clement (Ex-SPD)“ Bundesarbeitsministerium (Heil/SPD): BK-Prävention (Arbeitsschutz) Bundesgesundheitsministerium (Spahn/CDU): BK-Versicherung (Sozialrecht), (Arbeitsmedizinische Kassenzulassung) „Berufskrankheiten: Der Bundesgesundheitsminister muss sich einschalten“ (Müsch, Rhein. Merkur 2010) Arbeitsmedizinisch-sozialrechtliche „Partnergesellschaften“ (BVG 2016) (vgl. Holtstraeter, ASU 2016 und Trienekens, ASU 2016 / „Waffengleichheit“)