Der Bund wird im September 2012 eine Kampagne für die breite Öffentlichkeit starten. Bereits vor dem offiziellen Kampagnenstart stellt er den Betrieben.

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 Präsentation transkript:

Der Bund wird im September 2012 eine Kampagne für die breite Öffentlichkeit starten. Bereits vor dem offiziellen Kampagnenstart stellt er den Betrieben Unterlagen für eine interne Schulung zum Umgang mit GHS gekennzeichneten Produkten (diese Folien) zur Verfügung. Diese Präsentation enthält weiterführende Informationen zum Thema «GHS», welche nicht zwangsläufig jeder im Betrieb kennen muss. Sie ist auf einen Sicherheitsbeauftragten zugeschnitten. GHS = Globally Harmonized System (von der UNO lanciertes weltweit einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien)

Die Symbole können in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt werden: - Umweltgefahren, - Gesundheitsgefahren und - Physikalische Gefahren. Ätzend ist dabei in zwei Klassen einzuteilen: als Gesundheitsgefahr (hautätzend) aber auch als physikalische Gefahr (Metall korrodierend).

Die Situation ohne GHS ist im weltweiten Vergleich sehr uneinheitlich Die Situation ohne GHS ist im weltweiten Vergleich sehr uneinheitlich. Nicht nur die Bezeichnungen weichen voneinander ab, sondern auch die Beurteilung der toxikologischen Grundlagen. GHS hilft hier, diese Gefahrenkommunikation zu harmonisieren.

Folie selbsterklärend

Folie selbsterklärend

Die Selbstkontrolle ist ein zentrales Element des Chemikaliengesetzes (ChemG, Art. 5, SR 813.1) und Umweltschutzgesetzes (USG, Art. 26, SR 814.01). Die Vorschriften/Bestimmungen zur Selbstkontrolle werden in der Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11) vereint und grösstenteils näher ausgeführt.

Dies ist nur ein Beispiel Dies ist nur ein Beispiel. Eine Verschiebung der Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien gibt es auch in anderen Gefahrenklassen. Trotz gleichbleibenden Eigenschaften der Chemikalie wird ein strengeres Symbol verwendet. Nutzen Sie die Gelegenheit, einen Ersatz dieser Chemikalie wie auch die Verhaltensanweisungen für den Umgang damit zu prüfen ! Die akute Toxizität wird als LD50 angegeben, d.h. als Letale Dosis bezogen auf 50% der beobachteten Versuchstiere und genormt auf 1kg Körpergewicht.

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass mit Chemikalien korrekt umgegangen wird (d.h. entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Hinweisen im Sicherheitsdatenblatt). Dasselbe gilt für die Lagerung und Entsorgung von Chemikalien. Der Sicherheitsbeauftragte soll überprüfen, ob die Produkte, die ein GHS-Symbol tragen, auch mit aktuellen Sicherheitsdatenblättern geliefert werden (GHS-Einstufung plus alte Einstufung). Um diese Verantwortung wahrzunehmen, muss er dafür sorgen, dass derjenige, der mit den Chemikalien umgeht, entsprechend korrekte Arbeitsanweisungen erhält. Ein Teil dieser Anleitung kann die Schulung zum Lesen von GHS-Etiketten sein. Betriebe, welche Chemikalien verkaufen, haben gegenüber den Käufern bei Chemikalien mit bestimmten Gefährdungseigenschaften eine Beratungspflicht hinsichtlich Gesundheits- und Umweltschutz und müssen entsprechend über Fachkenntnisse verfügen. Details dazu sind in der ChemV (SR 813.11) und der Verordnung über die Sachkenntnis (SR 813.131.21) geregelt. Das Verkaufspersonal ist über die neuen Vorschriften ebenfalls zu schulen.

Diese Schritte sind nicht obligat, sondern dienen als Orientierung. Das S-T-O-P Prinzip mit den hierarchisch geordneten Massnahmen gilt unabhängig vom GHS (siehe nächste Folie):

Das STOP-Prinzip als Hierarchie der zu treffenden Massnahmen wurde nur so genannt, damit es einfacher ist, sich daran zu erinnern. Es beruht auf der Verfügung des Eidgenössischen Departementes des Innern über die technischen Massnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten, die durch chemische Stoffe verursacht werden (SR 832.321.11), www.admin.ch/ch/d/sr/c832_321_11.html Die Betonung, dass persönliche Schutzmassnahmen die letzte Stufe der Hierarchie einnehmen, beruht auf der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), 2. Kapitel, Art. 5. «Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare persönliche Schutzausrüstungen (PSA), …, zur Verfügung stellen.»

Tendenziell gelten im GHS eher strengere Einstufungen, es sind vermehrt Gefahrensymbole zu erwarten.

Aktuellste Informationen zum Stand der Implementierung auf: www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/implementation_e.html

Weitere Informationen finden Sie auf www.cheminfo.ch Eine deutsche und englische Version finden Sie auf der SUVA-Seite mit den Suchbegriffen GHS und IVSS (IVSS 251 und 252) Links für die Folie (hier in den Notizen bitte löschen) Gesundheitsgefahren http://safety-work.org/fileadmin/safety-work/documents/BGRCI/GHS/CH251_dt_02_09.pdf Physikalische Gefahren http://safety-work.org/fileadmin/safety-work/documents/BGRCI/GHS/CH252_dt_02_09.pdf Health hazards http://safety-work.org/fileadmin/safety-work/documents/BGRCI/GHS/GHS_EN/CH251_engl_06_10.pdf Physical hazards http://safety-work.org/fileadmin/safety-work/documents/BGRCI/GHS/GHS_EN/CH252_engl_06

Es gibt Umwandlungshilfen von orange (bisher) nach rotweiss (GHS), welche im Detail aufzeigen, wie die bisherigen R/S-Sätze in die neuen H/P-Sätzen übergeführt wurden. z.B. die Poster der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) www.baua.de/de/Publikationen/Poster/GHS-01.html www.baua.de/de/Publikationen/Poster/GHS-02.html www.baua.de/de/Publikationen/Poster/GHS-03.html www.baua.de/de/Publikationen/Poster/GHS-04.html