Öffentlichkeits-arbeit 2018

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 Präsentation transkript:

Öffentlichkeits-arbeit 2018

Agenda Rechtliche Situation DS-GVO allgemein Rechtliche Situtation DS-GVO für Kinder und Jugendliche Jugendfeuerwehr-APP Seminar Öffentlichkeitsarbeit Sonstige Themen

Gute Nachricht Die Grundsätze gelten seit mehreren Jahrzehnten Kleine Erweiterung für Soziale Medien bei Jugendlichen bis 16 Jahren Aber Beweislast liegt bei dem Beklagten

DS-GVO Die Datenschutz-Grundverordnung Verabschiedung 14.4.2016 Inkrafttreten 25.5.2018 Einheitliches europaweites Gesetz Öffnungsklauseln für die Mitgliedsstaaten um eigene Regeln festzulegen

Begriffswelt Personenbezogene Daten Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (ohne juristische Personen) Wie steht es da mit Adressdaten, Email, Geburtstag, …?

Begriffswelt Was ist nun Datenschutz? Kundendaten Personaldaten Überprüfung der digitalen und papiergebundenen Daten von internen und externen Mitarbeitern / Kollegen

Generelles Vorgehen Benötige ich die Daten um meine Aufgabe zu erfüllen? Auch in dem von mir erhobenen Umfang? Bestehen gesetzliche Aufbewahrungs- und / oder Weitergabepflichten? Sind die Interessen der Feuerwehr wichtiger als die der Betroffenen? Wenn alles oben nicht zutrifft: Habe ich eine Einwilligungserklärung?

Genutzte Medien Internet Facebook Instagram / Snapchat WhatsApp Statische Informationsplattform Facebook Dynamische Informationsplattform Instagram / Snapchat Video- und Bildplattform WhatsApp Kommunikationsplattform

Wie arbeiten die genutzten Medien?

Risikominimierung Absicherung des Web-Auftrittes Absicherung vor Verstößen der Dienstleister Internes Datenschutz-Management

Web-Auftritt / Datenschutzerklärung Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Vereinsvorsitzender, Brügermeister, …) Sofern zu bestellen Datenschutzbeauftragter Die Zwecke und die Rechtsgrundlage, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen Gegebenenfalls die Empfänger der die personenbezogenen Daten weiter gegeben werden Die Dauer die die Personenbezogenen Daten gespeichert werden bzw. die Kriterien einer Festlegung der Dauer Das Bestehen eines Rechtes auf Auskunft über die betroffenden personenbezogenen Daten (Art. 15) bzw. auf Berichtigung und Löschung (Art. 16 und 17)

Web-Auftritt / Datenschutzerklärung Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) oder Widerspruchrechtes gegen die Verarbeitung (Art 21) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) Bei Verarbeitung mit Einwilligung, dessen Widerrufrecht Das bestehen eines Beschwerderechtes bei einer Aufsichtsbehörde Ob das speichern gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist und welche Folgen bestehen wenn diese nicht bestehen Ggf. das Bestehen von automatisierten Entscheidungsfindungen einschliesslich Profiling gemäß Art. 21 zumindest die involvierte Logik dazu

Dienstleister ISO27001 Datenschutzerklärung aller Mitwirkenden

Internes Datenschutzmanagement ISO-Handbuch Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse

Beispiel Kontaktverwaltung Bezeichnung der Verarbeitung - Kontaktverwaltung Zwecke der Verarbeitung Verwaltung und Bereitstellung von Kontaktmöglichkeiten von Personen, Unternehmen oder öffentlichen Stellen Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten Vorname Nachname Name des Unternehmens Anschrift (geschäftlich) Anschrift (privat)

Beispiel Kontaktverwaltung Beschreibung der Kategorien betroffener Personen Mitglieder Interessenten Dienstleister Dritte Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden Interne Abteilungen bzw. Personen in Abteilungen Kooperationspartner Ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation Keine

Beispiel Kontaktverwaltung Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien Bei personenbezogenen Daten der Kontaktverwaltung wird nach Ablauf von vier Jahren zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres geprüft, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Sollte eine Erforderlichkeit nicht bestehen, werden die Daten gelöscht. Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO Siehe Datensicherheitskonzept.

Informationspflichten Art. 13 und 14 Vor der Erhebung sind folgende Daten zu übermitteln Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Zweck der Datenerhebung Bei Interessenabwägung das berechtigte Interesse der verantwortlichen Stelle Löschungs-, Berechtigungs- und Widerspruchsrecht Sofern Daten bei Dritten erhoben werden spätestens ein Monat nachher in Kentniss zu setzen

Weitere Maßnahmen Einwilligungserklärung Prozess für Widerruf der Einwilligung Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (Haftungsregeln, Dokumentation) Verfahren der Übertragung

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum 1.1.2018 Rechtliche Situation EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum 1.1.2018 In Artikel 8 Absatz 1 bis 3 zur Übernahme in nationale Gesetze die Nutzung von Facebook, WhatsApp, Youtube & Co. … bis zu einem Mindestalter von 16 Jahren von einer elterlichen Genehmigung abhängig … die Mitgliedstaaten können durch Rechtsvorschriften zu diesen Zwecken eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, die jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen darf EU-Verordnung 2016/679

Rechtliche Situation Wird bei der Anmeldung ein Geburtsdatum eingegeben, welches auf ein jüngeres Alter hinweist, wird die Anmeldeprozedur meistens mit einem freundlichen Hinweis abgebrochen. Diese in weiten Teilen freiwillige und zudem weltweit nahezu einheitliche Beschränkung hat selbstverständlich ihren Sinn. Zum einen wollen Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google+ und Co. Kinder vor den Gefahren im Netz schützen und setzen voraus, dass sie erst ab einem Alter von 14 Jahren die nötige Reife besitzen.

Kinder- und Jugendgefährdung Cybermobbing Hate Speech Cybergrooming Sexting

Kinder- und Jugendgefährdung Cybermobbing absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen mithilfe neuer Kommunikationsmedien über einen längeren Zeitraum hinweg Hate Speech sprachlicher Ausdruck von Hass gegen Personen oder Gruppen, wobei Formulierungen genutzt werden, die deren Herabsetzung oder Verunglimpfung dienen Cybergrooming gezieltes Ansprechen von Minderjährigen über das Internet, um sexuelle Kontakte anzubahnen Sexting

Heutige Kommunikation Land Kreise Städte Orte Jugendliche

Jugendfeuerwehr-APP Land Kreise Städte Orte Jugendliche WhatsApp Funktion

Zusammenfassung „Wo kein Kläger, da kein Richter“ „Wer schreibt bleibt“ Nutzung der Medien, aber mit Verstand unter Beachtung der Bildrechte vor allem bei Kindern und Jugendlichen

Seminar Öffentlichkeitsarbeit Soziale Medien Krisenkommunikation Bild- und Urheberrechte Wie verwerten Redaktionen Eure Artikel Wie schreibt man Pressetexte Wie mache ich gute Bilder Qualitätssicherung Welche Neuigkeiten stellt man rein? Wer stellt Sie rein? Wer schaltet Sie frei? Wer überprüft z.B. Bewertungen / Rückmeldungen / Diskussionsrunden?

Sonstige Themen Zentrale Datenbank für Presseverteiler (Feuerwehrzeitschriften, Tageszeitungen, lokale Medien) Web-Plattform

Danke