Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtungen Förderungen für den laufenden Betrieb 2. Weitere Förderungen
1. Förderungen für den laufenden Betrieb 1a. Kindergärten/Horte Personalförderung 1b. Tagesbetreuung Pro Kopf Förderung (Krabbelgruppen, Alterserweiterte Gruppen, Schulkindgruppen, Betriebstageseltern)
1a. Personalförderung in Kindergarten / Hort Rechtsgrundlage: §§ 41-43 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007 idgF. Bemessungsgrundlage ist der Personalaufwand einer Gemeinde für eine/n KindergartenpädagogIn im 16. Dienst-jahr (kp-8); derzeit € 46.843,-/Jahr
1a. Personalförderung in Kindergarten / Hort Wer wird gefördert? Für je 20 Kinder eine gruppenführende Fachkraft sowie eine zusätzliche Betreuungsperson (in 1- und 2-gruppigen Kindergärten höchstens eine, in 3- und 4-gruppigen Kindergärten max. zwei ……) liegt die Kinderzahl zwischen 23 und 25 muss zur Unterstützung der gruppenführenden Fachkraft – zumindest in den Kernzeiten – pro Gruppe eine zusätzliche Betreuungsperson eingesetzt sein und wird auch gefördert ein/e Sonderkindergartenpädagoge/in oder ein/e Assistent/in der Integration zur Betreuung von Kindern mit erhöhten Förderbedarf eine teilbeschäftigte zusätzliche pädagogische Fachkraft für jeden Kindergarten mit einem Anteil von mehr als 50 % Kindern mit mangelnden Deutschkenntnissen
1b. Pro Kopf - Förderung in der Tagesbetreuung Rechtsgrundlage § 10 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007 idgF.
1b. Pro Kopf - Förderung in der Tagesbetreuung Fördersätze: (Betriebs-)Tageseltern: - € 609,50* pro Kind und Monat - € 878,00* pro Kind mit erhöhtem Förderbedarf und Monat Tagesbetreuungseinrichtungen (Krabbelgruppen, Alterserweiterte Gruppen, Schulkindgruppen) - € 878,00* pro Kind unter 3 Jahre und Monat - € 386,20* pro Kind über 3 Jahre und Monat - € 1.119,40* pro Kind mit erhöhtem Förderbedarf und Monat *Fördersatz für Betreuung von 31 und mehr Wochenstunden (Vollbetreuung) Zuschlag von € 2,70 pro Kind und Monat für jede Stunde die die Tagesbetreuungseinrichtung mehr als 40 Wochenstunden regelmäßig offen hält Zuschlag von € 140,30 pro Kind und Woche, wenn die Tagesbetreuungseinrichtung länger als 48 Wochen im Kalenderjahr geöffnet ist Die Förderung ist zu 60% vom Land und zu 40% von der Gemeinde zu tragen
2. Weitere Förderungen Familienpaket Familienentlastende Maßnahmen € 25,00 bzw. € 12,50 pro Kind und Monat (ausgenommen für Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr) Verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr € 850,00 pro Kind im Jahr vor der Schulpflicht Sonderförderung von privaten Tagesbetreuungseinrichtungen Unterstützung zur Verbesserung der Gehälter der PädagogInnen
Art. 15a B-VG Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes Der Bund stellt Fördergelder für den Ausbau zur Verfügung 2018 rund € 3.300.000,00 gefördert werden: Neuschaffung von Plätzen bzw. Gruppen Qualitätsverbesserung bestehender Gruppen (z.B. Sanierung, Einrichtung, Spielgeräte etc.) Barrierefreiheit Förderung von Personalkosten bei zusätzlichen Plätzen Voraussetzung: Projekt muss vorfinanziert werden Ansprechpartnerin: Josefine Hofmann Tel.: 0662/8042-5422 E-Mail: josefine.hofmann@salzburg.gv.at
Art.15a B-VG Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen Bund und Länder stellen für die frühe sprachliche Förderung Fördergelder zur Verfügung; für 2017/2018 rund € 1.800.000,- gefördert werden: Sprachförderprojekte - damit verbunden die entstandenen (anteiligen) Kosten für Personal, Fortbildung sowie Sachkosten Ansprechpartnerin: Michaela Winkelmeier-Wimmer, MA ECED Tel.: 0662/8042-5429 E-Mail: michaela.winkelmeier- wimmer@salzburg.gv.at
Ansprechpersonen: Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an: Inspektorinnen und Fachberaterinnen Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien Gstättengasse 10 5020 Salzburg Tel. 0662 8042 2698 kinder-familie@salzburg.gv.at Oder ans Forum Familie in Ihrem Bezirk www.salzburg.gv.at/forumfamilie