Allgemeine Sicherheitsunterweisung im Fachbereich 06

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 Präsentation transkript:

Allgemeine Sicherheitsunterweisung im Fachbereich 06 Erste-Hilfe Brandschutz Leitern und Tritte Arbeitsmedizinische Vorsorge Bildschirmarbeitsplatzbrille Ergonomie am Arbeitsplatz Verschiedenes

Erste-Hilfe - Wo ist es passiert? Tel: 112 Sie finden in allen Gebäuden Ersthelfer, die in den Grundlagen der Ersten-Hilfe ausgebildet sind. Die Ersthelfer sowie die Standorte der Verbandkästen sind auf Aushängen in den Fluren bekannt gemacht. Verhalten im Notfall: Bei ernsteren Verletzungen suchen Sie bitte einen Durchgangsarzt auf oder verständigen Sie einen Notarzt! Tel: 112 Beim Absetzen eines Notrufs beantworten Sie die 5 „W-Fragen“: - Wo ist es passiert? - Was ist passiert? - Wie viele Verletzte? - Welche Verletzungsanzeichen? - Warten auf Rückfragen! Jeder muss im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste-Hilfe leisten Jeder Unfall muss schriftlich dokumentiert werden (Unfallanzeige oder Verbandbuch/Unfallmeldeblock) Das Unfallmeldeverfahren gilt für alle Angestellten der Universität. Beamte wenden sich bitte an die Personalabteilung.

Dokumentation von Unfällen Sobald ein Besuch bei einem Durchgangsarzt erfolgt oder eine Arbeitsunterbrechung von mehr als drei Tagen zu erwarten ist, wird eine schriftliche Unfallanzeige mit dem Formular „Unfallanzeige“ notwendig. Dieses finden Sie auf der auf der Homepage der Philipps-Universität Marburg unter dem Punkt „Sicherheit“. Die vorgesetzte Person sowie der Sicherheitsreferent sollten unterrichtet werden. Auch Verletzungen, bei denen Sie keinen Durchgangsarzt aufsuchen oder kein Notarzt geholt wird, sondern Sie weiterarbeiten, sollten dokumentiert werden! Dabei kann es sich beispielsweise um Schnittverletzungen, Umknicken oder auch Kopf oder Knie stoßen handeln. Beachten Sie: Eine Dokumentation der Verletzung sollte auch vorgenommen werden, wenn Sie kein Verbandmaterial aus dem Verbandkasten entnommen haben. Verbandbuch oder Unfallmeldeblock

Brandschutz Die Brandschutzordnung der Universität ist auf der Homepage der Philipps Universität Marburg unter dem Punkt „Sicherheit“ zu finden: Sie sollten sie mindestens einmal komplett gelesen haben, da…….

Grundlagen Brandschutz Brandschutztüren nicht aufkeilen oder festbinden! Notausgänge niemals abschließen oder verstellen! Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, wie die Feuerlöscher in Ihrer Umgebung funktionieren. Es ist immer eine Bedienungsanleitung in Form von Bildern auf den Feuerlöschern aufgebracht. Flucht- und Rettungswege freihalten! Brände immer sofort melden! Tel. 112 Verlassen Sie in jedem Fall das Gebäude, denn Sie wissen nicht, ob es sich um einen Fehlalarm oder eine echte Gefahr handelt! Nehmen Sie mobilitätseingeschränkte Personen mit und helfen Sie diesen! Bei versperrten Fluchtwegen an der nächstmöglichen Gebäudeöffnung bemerkbar machen. Aufzüge nicht als Fluchtwege benutzen. Stark verqualmte Räume gebückt oder kriechend verlassen.

Grundlagen Brandschutz Offenes Feuer in Gebäuden der Universität ist verboten! Rauchverbot! Die Benutzung von mobilen Kochplatten ist verboten! Elektrogeräte wie Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Toaster, Ventilatoren, Lichterketten bei Nicht-Gebrauch vom Stromnetz trennen (d.h. Netzstecker ziehen)! Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher usw. müssen mit einer feuerfesten Unterlage versehen werden und einen Mindestabstand zu brennbaren Stoffen von ca. 1 m haben. Verwendete elektrische Geräte (auch private und saisonbedingt genutzte wie z.B. Ventilatoren oder Lichterketten) dürfen nur genutzt werden, sofern sie geprüft sind (gemäß DGUV Vorschrift 3; früher BGV A3)

Leitern und Tritte Führen Sie vor jedem Einsatz eine kurze Sichtprüfung auf Eignung und Beschaffenheit durch. Schadhafte Leitern und Tritte dürfen nicht benutzt werden: Kennzeichnen Sie sie als Defekt und informieren Sie ihren Vorgesetzten/Ihre Vorgesetzte. Benutzen Sie die Leitern und Tritte sachgerecht! Benutzen Sie keine ungeeigneten Aufstiege wie Bürostühle, Besucherstühle, Kisten, Schränke, Regalböden!

Arbeitsmedizinische Vorsorge Bei Ihnen greift eine Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (früher G37): „Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.“ [ArbMedVV]

Arbeitsmedizinische Vorsorge Ggf. weitere Vorsorgeanlässe sind mit Ihrem Vorgesetzten aufgrund Ihrer Tätigkeiten und Arbeits- und Einsatzbereiche festzulegen!

Arbeitsmedizinische Vorsorge Vorgehen: Das ausgefüllte Formular wird von dem/der Vorgesetzten und dem Sicherheitsreferent unterschrieben. Das ausgefüllte Anmeldeformular wird durch den Sicherheitsreferent weitergeleitet. Die Terminvereinbarung erfolgt dann per e-mail. Arbeitsmedizinische Wunschvorsorge: Inhalt der Wunschvorsorge ist eine Aufklärung und Beratung zu arbeitsbezogenen Gesundheitsfragen. Beispielsweise Bildschirmarbeitsplatzbrille

Bildschirmarbeitsplatzbrille Wenn sie das Gefühl haben, ihre normale Brille ist für die Arbeit am Bildschirm nicht mehr geeignet, dann haben Sie die Möglichkeit einen Termin beim Betriebsarzt zu vereinbaren und ihn bzgl. einer Bildschirmarbeitsplatzbrille anzusprechen. Dazu bitte vorher folgende Formulare ausfüllen und unterschreiben lassen: Antrag auf Kostenübernahme Anmeldung zur Arbeitsmedizinischen Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Reisemedizinische Beratung Planen Sie berufsbedingte Auslandsreisen, so sollte bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen eine Reisemedizinische Beratung erfolgen (Pflichtvorsorge); diese beinhaltet eine umfassende Impfberatung sowie die Durchführung erforderlicher Impfungen (sofern gewünscht). Dazu ist es wichtig, das Sie einen Termin beim Betriebsarzt vereinbaren, sobald von der Reise Kenntnis erlangt wird. Die Anmeldung zu einer Arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge für „Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen“ erfolgt über das Formular „Anmeldung zur Pflichtvorsorge“.

Anordnung und Einstellung von Bildschirmarbeitsplätzen Die Blickrichtung sollte parallel zum Fenster und den Lichtleisten sein. Ihr Bürostuhl hat verschiedene Einstellmöglichkeiten; nutzen Sie diese! Um eine optimale, ergonomische Sitzposition zu erreichen, sollten die Höhen des Bürostuhls und des Schreibtisches so eingestellt werden, dass die Ellenbogen- und Kniegelenke einen rechten Winkel bilden. Ordnen Sie Arbeitsmittel wie Tastatur und Bildschirm gerade vor sich an, um Verdrehungen des Körpers zu vermeiden. Achten Sie darauf, das vor der Tastatur ein Freiraum von 10-15 cm Tiefe zur Handballenauflage verbleibt. Bitte legen Sie keine Unterlagen vor die Tastatur wenn Sie schreiben, dadurch kippen Sie im Bereich der Lendenwirbelsäule ab! Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Anordnung und Einstellung von Bildschirmarbeitsplätzen“ im Handbuch für Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Gerne beraten wir Sie direkt an ihrem Arbeitsplatz. Wenden Sie sich dazu bitte an ihren Sicherheitsreferent!

Achten Sie selbst mit auf Ihre Kabelverlegung Achten Sie selbst mit auf Ihre Kabelverlegung. Kabel sollten nicht im Verlauf von Verkehrswegen liegen. Nutzen Sie sinnvoll Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabel: - Verlängerungskabel sollten ausreichend lang, aber nicht zu lang sein! - Reihen Sie keine Mehrfachsteckdosen hintereinander! Verschiedenes