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Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall

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Präsentation zum Thema: "Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall"—  Präsentation transkript:

1 Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz I Christian Marzin I Sicherheitsingenieur

2 Vorbeugender Brandschutz
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Vorbeugender Brandschutz Rauchen Rauchverbote beachten Keine Zigarettenkippen in Papierkörbe Umgang mit Feuer Umgangsverbote einhalten Schutzmaßnahmen einhalten Umgang mit Feuer: Das entzünden offener Feuer im Bereich der RUB außerhalb der dafür vorgesehenen Räume ist verboten und bedarf im Ausnahmefall der schriftlichen Erlaubnis. In Räumen mit erhöhter Brandgefahr sind Rauchen, Feuer und offenes Licht grundsätzlich verboten. Die Räume sind entsprechend gekennzeichnet.Für den Umgang mit Laborbrennern in Laboratorien sind die „Richtlinien für Laboratorien“ zu beachten. Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Hantieren mit Flammen usw. dürfen außerhalb der dafür eingerichteten Werkstätten nur mit schriftlicher Erlaubnis durchgeführt werden.Die Erlaubnis zur Durchführung feuergefährlicher Aufgaben ist beim Dezernat 5, Technischer Hochschulbetrieb, zu beantragen. Rauchen: Wo geraucht werden darf, sind nicht brennbare Aschenbecher zu benutzen. Brennende Streichhölzer und glimmende Tabakreste dürfen niemals in brennbare Behältnisse geworfen werden(z.B. Papierkörbe). Rauchverbote sind einzuhalten. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

3 Vorbeugender Brandschutz
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Vorbeugender Brandschutz Lagerung brennbarer Stoffe Brennbare Stoffe nur an den vorgesehenen Stellen und zulässigen Mengen lagern Elektrische Geräte Nur einwandfreie und geprüfte Geräte benutzen Elektrische Geräte nach Arbeitsende abschalten Lagerung brennbare feste Stoffe: Leichtentzündliche Materialien (z.B. Papier) dürfen in Arbeitsräumen nur in geringen Mengen gelagert werden. Sie sind sachgerecht aufzubewahren, z.B. in Schränken und Regalen. Brennbare Flüssigkeiten: Hoch- und leichtentzündliche Flüssigkeiten dürfen nur verwendet werden, wenn kein geeigneter Ersatz durch weniger gefährliche Flüssigkeiten möglich ist. Sie dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gelagert werden. In Laboratorien, Werkstätten und sonstigen Arbeitsräumen dürfen brennbare Flüssigkeiten nur in den für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Mengen bereitgehalten werden. Mengen über den Handgebrauch hinaus sind in Sicherheitsschränken zu lagern. Elektrische Geräte: Elektrische Geräte und Anlagen müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Dies ist bei Geräten, die das VDE-Zeichen bzw. CE-Zeichen tragen, gewährleistet. Mängel an elektrischen Geräten und Anlagen sind durch die zuständigen Elektrofachleute (z.B. E-Werkstätten, Dezernat 5, Technischer Hochschulbetrieb) zu beheben. Sofern bei bestimmten Geräten eine Brandgefahr durch Wärmeübertragung nicht ausgeschlossen werden kann (z.B. Kochgeräte, Heizplatten) sind diese auf eine nicht brennbare Unterlage und im ausreichendem Abstand von brennbaren Stoffen aufzustellen. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

4 Häufige Brandursachen
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Häufige Brandursachen Büro Defekte elektrische Geräte Zigaretten in Papierkörben Offene Flammen (z.B. Kerzen) Laboratorien Defekte elektrische Geräte Unsachgemäßes Arbeiten mit brennbaren Stoffen Werkstätten / Instandsetzungsarbeiten Schweiß- und Schleifarbeiten Unsachgemäßes Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten Abfälle: Brennbare, feste Abfälle, wie z.B. Verpackungsmaterialien, sind regelmäßig zu entsorgen. Eine Lagerung in Arbeitsräumen und Fluren ist nicht zulässig. Abschalten von Geräten nach Dienstschluss und Dauerversuche: Beim Verlassen der Dienst- und sonstiger Betriebsräume nach Dienstschluss muss die Energiezufuhr bei allen darin untergebrachten Geräten und Einrichtungen abgeschaltet werden. Ausgenommen sind Geräte, die für den Dauerbetrieb vorgesehen sind. Müssen Geräte mit erhöhter Brandgefahr im Dauerbetrieb gefahren werden, sind von dem Verantwortlichen besondere Schutzmaßnahmen festzulegen. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

5 Feuerlöscher Standorte Flurbereiche / Treppenhäuser
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Feuerlöscher Standorte Flurbereiche / Treppenhäuser Laboratorien / Werkstätten In einzelnen Räumen Freihalten der Feuerlöscher Feuerlöscher müssen zu jederzeit frei zugänglich sein. Keine Kartons, Tische, Stühle ... davor stellen. Feuerlöscher dürfen nicht verdeckt werden (z.B. durch vorhängen von Kitteln) Machen Sie sich über die Standorte der Feuerlöscher in Ihrem Bereich vertraut! Die genauen Standorte sind in den Flucht- und Rettungswegeplänen angegeben. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

6 Brandschutzpiktogramme – Neue Kennzeichnung
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Brandschutzpiktogramme – Neue Kennzeichnung Standort Feuerlöscher! Standort Wandhydrant! Diverse Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung! Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

7 Flucht- und Rettungswege
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Flucht- und Rettungswege Standorte der Flucht- und Rettungswegpläne Flurbereiche Aufzugsvorräume Flucht- und Rettungswege zu jederzeit freihalten nicht einengen der Beschilderung folgen Brandschutzeinrichtungen nicht außer Kraft setzen! Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten. Sie dürfen nicht zur Lagerung und Abstellen von Gegenständen bzw. Materialien benutzt werden. Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen dürfen während der normalen Dienst- und Arbeitszeit nicht verschlossen werden. Nach Dienstschluss dürfen Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen nur verschlossen werden, wenn sie mit einem Panikverschluss ausgestattet sind, damit die Türen jederzeit ohne Hilfsmittel geöffnet werden können. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgangstüren sind entsprechend gekennzeichnet. Der Verlauf von Flucht- und Rettungswegen ist aus den ausgehängten Flucht- und Rettungswegplänen erkennbar. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

8 Flucht- und Rettungswege
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Flucht- und Rettungswege Beispiel für einen Flucht- und Rettungswegplan an der RUB. Die Fluchtwege sind grün gekennzeichnet. Die Standorte der Feuerlöscher sind rot gekenngezeichnet. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

9 Verhalten bei Bränden Wichtig, Ruhe bewahren!!
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Bränden Wichtig, Ruhe bewahren!! Aushang der Brandschutzordnung Teil A der RUB. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

10 Verhalten bei Bränden - Alarmierung
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Bränden - Alarmierung Alarmierung Feuerwehr Druckknopfmelder im Gebäude (Scheibe einschlagen und Knopf tief drücken) Telefon (Uni): 23333 Telefon (Handy): 0234/ Achtung: Nummer kann bei Außen-liegenschaften abweichen, informieren Sie sich über die in Ihrem Bereich gültige Notrufnummer! Hausalarm: Scheibe einschlagen und Knopf tief drücken Nur Hausalarm kein Feueralarm Der rote Druckknopfmelder mit der Aufschrift „Feuerwehr“ alarmiert: die Feuerwehr, die zum entsprechendem Gebäude kommt, und die Tag und Nacht besetzte Leitwarte. Momentan existiert keine einheitliche Alarmierung der Gebäude der RUB. Die Neubauten und das Gebäude NI / NT wird bei einer Alarmierung über die Brandmeldeanlage des jeweiligen Gebäudes, gleichzeitig der Hausalarm ausgegeben. Es gibt auch Gebäude, bei denen ein „Stiller Alarm“ ausgelöst wird. Das Bedeutet, dass der Hausalarm, während der normalen Dienstzeit, nicht automatisch ausgegeben wird. In diesem Fall wird die Leitwarte die Betriebstechnik verständigen, die die Lage vor Ort erkundet und evtl. weitere Maßnahmen veranlasst. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

11 Verhalten bei Bränden - Alarmierung
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Bränden - Alarmierung Leitwarte: 0234/ Wo wird die Feuerwehr gebraucht ? (Adresse, Gebäude) Was ist passiert ? (Brand, Unfall, technischer Defekt) Wie viele Menschen sind in Gefahr (Verletzte)? Wer meldet ? (Name des Anrufers) Warten Rückfragen der Leitwarte abwarten ! Aushang der Brandschutzordnung Teil A der RUB. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

12 0234/32-23333 Verhalten bei Bränden - Alarmierung
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Bränden - Alarmierung Beim Absetzen des Notruf mit dem Handy auf die Vorwahl (0234) achten 0234/ Aushang der Brandschutzordnung Teil A der RUB. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

13 Aufzüge im Brandfall nicht benutzen!!
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Bränden Aufzüge im Brandfall nicht benutzen!! Anlage der Brandschutzordnung der RUB. Die einzelnen Punkte werden auf den nächsten Seiten aufgeführt. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

14 Verhalten bei Bränden – Rettung und Brandbekämpfung
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Bränden – Rettung und Brandbekämpfung Warnung von betroffenen Personen und das Gebäude verlassen Rettung von Personen Bei der Brandbekämpfung immer den Eigenschutz beachten!! Menschenrettung vor Brandbekämpfung!! Anlage der Brandschutzordnung der RUB. Die einzelnen Punkte werden auf den nächsten Seiten aufgeführt. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

15 Verhalten bei Bränden Zerstörte Büroräumlichkeiten nach Bränden.
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Bränden Anlage der Brandschutzordnung der RUB. Die einzelnen Punkte werden auf den nächsten Seiten aufgeführt. Zerstörte Büroräumlichkeiten nach Bränden. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

16 Verhalten bei Hausalarm
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Hausalarm 1. Auslösen des Hausalarmes Hausalarm wird ausgelöst, wenn aufgrund besonderer Gefährdungslagen (z.B. Brand, Bombendrohung, Gasaustritt) Lebensgefahr für die im Gebäude befindlichen Menschen besteht. Die Auslösung erfolgt auf Anordnung der Einsatzleitung, Feuerwehr bzw. Hausverwaltung. Der rote Druckknopfmelder mit der Aufschrift „Feuerwehr“ alarmiert: die Feuerwehr, die zum entsprechendem Gebäude kommt, und die Tag und Nacht besetzte Leitwarte. Momentan existiert keine einheitliche Alarmierung der Gebäude der RUB. Die Neubauten und das Gebäude NI / NT wird bei einer Alarmierung über die Brandmeldeanlage des jeweiligen Gebäudes, gleichzeitig der Hausalarm ausgegeben. Es gibt auch Gebäude, bei denen ein „Stiller Alarm“ ausgelöst wird. Das Bedeutet, dass der Hausalarm, während der normalen Dienstzeit, nicht automatisch ausgegeben wird. In diesem Fall wird die Leitwarte die Betriebstechnik verständigen, die die Lage vor Ort erkundet und evtl. weitere Maßnahmen veranlasst. Der Hausalarmmelder befindet sich bei der Brandmeldeanlage des jeweiligen Hauses( Straßenebene Nord). Er ist in einem blauen Kasten mit der Aufschrift Hausalarm gekennzeichnet. Bei Gefahr im Verzug kann der Hausalarm durch Jedermann ausgelöst werden. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

17 Verhalten bei Hausalarm
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Hausalarm Der Hausalarmmelder befindet sich bei der Brandmeldeanlage des jeweiligen Hauses( Straßenebene Nord). Er ist in einem blauen Kasten mit der Aufschrift Hausalarm gekennzeichnet. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

18 Bewahren Sie Ruhe und Übersicht.
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Hausalarm Bewahren Sie Ruhe und Übersicht. Bei ertönen der Alarmglocke müssen alle Personen das Gebäude umgehend verlassen. Ausgenommen sind die Einsatzkräfte. Gas, Druckluft, Laborstrom und Wasser abstellen. Alle Arbeiten sind unverzüglich einzustellen. Soweit keine unmittelbare Gefahr besteht, sind laufende Maschinen, Geräte und Apparaturen abzuschalten. Ausgenommen sind Geräte, die im Dauerbetrieb laufen und von denen beim unbeaufsichtigten Weiterbetrieb keine Gefahr ausgeht. Auszug aus der Anlage der Brandschutzordnung der RUB. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

19 Verhalten bei Hausalarm
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Hausalarm Warnen Sie Personen, die den Hausalarm überhört haben könnten. Verlassen Sie das Gebäude über die ausgeschilderten Fluchtwege. Die Benutzung der Aufzüge ist nicht gestattet, sie könnten wegen Stromausfall stecken bleiben. Beim Verlassen der Räume sind Türen und Fenster zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Auszug aus der Anlage der Brandschutzordnung der RUB. Nehmen Sie Ihre persönlichen Sachen, wie Ausweise, Kleidung, Taschen und Schlüssel mit. Sie müssen damit rechnen, längere Zeit nicht mehr in das Gebäude zu kommen. Helfen Sie Behinderten. Benachrichtigen Sie die Einsatzkräfte, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, alleine das Gebäude zu verlassen. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

20 Verhalten bei Hausalarm
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Hausalarm Begeben Sie sich zu den für Ihr Gebäude angegebenen Sammelpunkt. Sammeln Sie sich in Gruppen, z.B. jeder Lehr- und Forschungsbereich bildet eine Gruppe. Verlassen Sie das Universitätsgelände erst dann, wenn dazu die Erlaubnis von der Einsatzleitung bzw. von Ihrem Vorgesetzten vorliegt. Auszug aus der Anlage der Brandschutzordnung der RUB. Wiederbetreten des Gebäudes ist erst nach Freigabe durch die Einsatzleitung gestattet. Befolgen Sie die Anordnung der Einsatzleitung. Der Aufforderung zur Gebäuderäumung durch lokale Räumungshelfer ist sofort zu folgen! Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

21 Verhalten bei Hausalarm
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Hausalarm Sammelplätze bei Hausalarm Hinweis: Die Sammelplätze sind mit dem Schild „Sammelstelle“ gekennzeichnet. Vergewissern Sie sich im Vorfeld wo sich der entsprechende Sammelplatz befindet! Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

22 Sammelplätze bei Hausalarm
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Sammelplätze bei Hausalarm Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

23 Verhalten bei Unfällen
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Unfällen Der zentrale Notruf (Leitwarte) ist 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr, erreichbar. Über die Leitwarte können auch während der Dienstzeit die Betriebssanitäter angefordert werden. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

24 Verhalten bei Unfällen
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Unfällen Sichern Sie die Unfallstelle ab. Ziehen Sie zu jeder Ersten Hilfe Leistung einen ausgebildeten Erst-Helfer heran. Erste Hilfe Leistung durch Betriebssanitäter (0234/ ) Achtung: Notrufnummer weicht bei Außenliegenschaften ab. Notruf über 112 absetzen! Informieren Sie sich über die in Ihrem Bereich gültige Notrufnummer! Auch über kleinere Verletzungen einen Eintrag in das Verbandbuch machen (Versicherungsschutz). Je nach Schwere der Verletzung Durchgangsarzt aufsuchen (wenn Arbeitsunfähigkeit droht) Einlieferung in ein Krankenhaus Auch kleineren Verletzungen, die durch einen Erst-Helfer ausgeführt werden können, sollten in das Verbandbuch eingetragen werden. Auch so genannte Bagatelle-Verletzungen sollten als Nachweis eines Arbeitsunfall in das Verbandbuch eingetragen werden. (Eine Schnittwunde kann nachträglich zu Entzündungen führen, die zu Komplikationen führen kann) Wenn die Verletzung zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt ,ist unverzüglich die Vorstellung und ein fachgerechter Transport zum Durchgangsarzt, HNO-Arzt oder Augenarzt durchzuführen. Bei schweren Verletzungen(Einlieferung in ein Krankenhaus) ist sofort der Notruf über die Leitwarte zu veranlassen. Die Leitwarte wird in diesem Fall parallel zum Notruf der Feuerwehr auch Betriebssanitäter zum Unfallort senden. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

25 Verhalten bei Unfällen
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Unfällen Jeder Unfall ist dem Vorgesetzten zu melden Der Vorgesetzte veranlasst das Erstellen der Unfallanzeige nach ärztlicher Behandlung. Die ausgefüllte Unfallanzeige ist an das Personaldezernat zu senden. Dieses sorgt für die Weiterleitung an die Unfallkasse. Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arztbesuch erforderlich war bzw. Arbeitsunfähigkeit wegen des Unfalles besteht. Der Unfallhergang ist so zu schildern, dass ein Außenstehender den Unfallhergang nachvollziehen kann. Die Schilderung soll detaillierte Angaben zum Unfall und seinen näheren Umständen enthalten (wo, wie, warum, beteiligte Geräte oder Maschinen). Ort des Unfalles, z.B. Chemisches Labor, Elektrowerkstatt, Büro, Treppenhaus, Gehweg vor dem Gebäude usw. Alle Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, wie Essen, Trinken, in der Pause frische Luft schnappen, Treffen mit Kollegen außerhalb der Arbeitszeit oder des Betriebes, Anwesenheit im Betrieb ohne Auftrag (Vergessene Dinge abholen, genehmigte Nutzung von Maschinen zur privaten Nutzung), gelten als „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“ und sind nicht versichert. Weitergehende Informationen und das Formular Unfallanzeige finden Sie auf der Intranetseite der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Studierende müssen die Unfallanzeige dem Akafö ( Frau Meya, SH 1/113 tel.: 11603) melden. Studierende müssen die Unfallanzeige dem Akafö melden Versicherte Unfälle sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Nicht versichert sind Unfälle bei „eigenwirtschaftlicher Tätigkeit“ Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

26 Verhalten bei Unfällen
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Verhalten bei Unfällen Die ausgefüllte Unfallanzeige ist an das Personaldezernat zu senden. Dieses sorgt für die Weiterleitung an die Unfallkasse. Die Unfallkasse NRW fordert eine Unfallanzeige, wenn ein Arztbesuch erforderlich war bzw. Arbeitsunfähigkeit wegen des Unfalles besteht. Die Anzeige ist binnen 3 Tagen zu erstatten, nachdem der Unfall bekannt geworden ist. Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arztbesuch erforderlich war bzw. Arbeitsunfähigkeit wegen des Unfalles besteht. Der Unfallhergang ist so zu schildern, dass ein Außenstehender den Unfallhergang nachvollziehen kann. Die Schilderung soll detaillierte Angaben zum Unfall und seinen näheren Umständen enthalten (wo, wie, warum, beteiligte Geräte oder Maschinen). Ort des Unfalles, z.B. Chemisches Labor, Elektrowerkstatt, Büro, Treppenhaus, Gehweg vor dem Gebäude usw. Alle Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, wie Essen, Trinken, in der Pause frische Luft schnappen, Treffen mit Kollegen außerhalb der Arbeitszeit oder des Betriebes, Anwesenheit im Betrieb ohne Auftrag (Vergessene Dinge abholen, genehmigte Nutzung von Maschinen zur privaten Nutzung), gelten als „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“ und sind nicht versichert. Weitergehende Informationen und das Formular Unfallanzeige finden Sie auf der Intranetseite der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Studierende müssen die Unfallanzeige dem Akafö ( Frau Meya, SH 1/113 tel.: 11603) melden. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

27 Automatische externe Defibrillatoren (Laiendefibrillator)
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Automatische externe Defibrillatoren (Laiendefibrillator) Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arztbesuch erforderlich war bzw. Arbeitsunfähigkeit wegen des Unfalles besteht. Der Unfallhergang ist so zu schildern, dass ein Außenstehender den Unfallhergang nachvollziehen kann. Die Schilderung soll detaillierte Angaben zum Unfall und seinen näheren Umständen enthalten (wo, wie, warum, beteiligte Geräte oder Maschinen). Ort des Unfalles, z.B. Chemisches Labor, Elektrowerkstatt, Büro, Treppenhaus, Gehweg vor dem Gebäude usw. Alle Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, wie Essen, Trinken, in der Pause frische Luft schnappen, Treffen mit Kollegen außerhalb der Arbeitszeit oder des Betriebes, Anwesenheit im Betrieb ohne Auftrag (Vergessene Dinge abholen, genehmigte Nutzung von Maschinen zur privaten Nutzung), gelten als „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“ und sind nicht versichert. Weitergehende Informationen und das Formular Unfallanzeige finden Sie auf der Intranetseite der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Studierende müssen die Unfallanzeige dem Akafö ( Frau Meya, SH 1/113 tel.: 11603) melden. 0234/ Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

28 Automatische externe Defibrillatoren (Laiendefibrillator)
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Automatische externe Defibrillatoren (Laiendefibrillator) Wann und wie den Laiendefibrillator einsetzen? Sollten Sie eine Person vorfinden, die ohne Bewusstsein ist und keine Atmung zeigt, veranlassen Sie einen Notruf bei der Leitwarte (-23333). Wichtig: Bitten Sie weitere Personen um Mithilfe! Lassen Sie den Patienten nicht alleine! Beginnen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Die anrufende Person teilt der Leitwarte mit, dass sie einen Defibrillator und einen Rettungswagen benötigt. Die Leitwarte fragt nach dem genauen Aufenthaltsort und sucht den nächsten Defibrillatorstandort heraus. Dorthin begibt sich die anrufende Person unverzüglich, um das Gerät zu holen. Gleichzeitig fordert die Leitwarte einen Mitarbeiter des nächstgelegenen Info-Punktes auf, das Gerät schnellstmöglich zum Einsatzort zu bringen. Ist das Gerät vor Ort, folgen Sie den Sprachanweisungen. Auch kleineren Verletzungen, die durch einen Erst-Helfer ausgeführt werden können, sollten in das Verbandbuch eingetragen werden. Auch so genannte Bagatelle-Verletzungen sollten als Nachweis eines Arbeitsunfall in das Verbandbuch eingetragen werden. (Eine Schnittwunde kann nachträglich zu Entzündungen führen, die zu Komplikationen führen kann) Wenn die Verletzung zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt ,ist unverzüglich die Vorstellung und ein fachgerechter Transport zum Durchgangsarzt, HNO-Arzt oder Augenarzt durchzuführen. Bei schweren Verletzungen(Einlieferung in ein Krankenhaus) ist sofort der Notruf über die Leitwarte zu veranlassen. Die Leitwarte wird in diesem Fall parallel zum Notruf der Feuerwehr auch Betriebssanitäter zum Unfallort senden. Schauen Sie sich den Demofilm an: (rechte Spalte unter weiterführende Links) Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

29 Kurze Übersicht: Verhalten im Brand- und Gefahrenfall (Aushänge)
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Kurze Übersicht: Verhalten im Brand- und Gefahrenfall (Aushänge) Aushang der Brandschutzordnung Teil A und Verhalten bei Unfällen. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017

30 Bestehen noch Fragen? Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Christian Marzin Bestehen noch Fragen? Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Christian Marzin Tel.: 25787 Oder besuchen Sie unsere Homepage: Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall I Bochum I Juli 2017


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