Herzlich Willkommen zum Workshop

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Herzlich Willkommen zum Workshop 08.11.2018 Herzlich Willkommen zum Workshop „Wege in der Vormundschaft – Kann die Vereinsvormundschaft die Amtsvormundschaft entlasten?“ Große Arbeitstagung der AGJÄ am 24.+25.9.09 in Hildesheim Vortrag mit Diskussion 13.30 -15.30 Referenten: Frau Edda Elmauer, Kath. Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising, Herr Rechtsanwalt Helmut Schindler, Regensburg Moderation: Constanze Sickfeld, Landkreis Hildesheim Wolfgang Kiaulehn, Landkreis Helmstedt Begrüßung Ich möchte Ihnen in den nächsten 15 min. die geplante Neukonzeption für den Arbeitsbereich Vormundschaften vorstellen und Ihnen anschließend die Möglichkeit geben Fragen zu stellen und unsere Absichten mit uns zu diskutieren. 08.11.2018

Derzeitige Situation im Jugendamt 08.11.2018 Derzeitige Situation im Jugendamt Fallzahlen Vormundschaften 63 Pflegschaften 66 Gesamt 128 Zugänge/Abgänge jährlich ca. 70 Fallrate Lk HI rd. 100 Fälle/Vz Kraft Beim Landkreis Hildesheim werden derzeit für das Kreisgebiet ohne die Stadt Hildesheim 63 bestellte Vormundschaften und 66 bestellte Pflegschaften von eine sozialpädagogischen Fachkraft geführt. In jedem Jahr werden mehr als die Hälfte dieser Fälle beendet und neue Fälle bestellt, sodass jährlich rd.70 Neubestellungen anfallen. 08.11.2018

Derzeitige Situation im Jugendamtsbezirk 08.11.2018 Derzeitige Situation im Jugendamtsbezirk Ehrenamtliche Einzelvormünder ca.10 jährlich Berufsvormundschaften ca.3-4 jährlich Vereinsvormundschaften bislang keine Amtsvormundschaften rd.128 Die Verteilung ist im Jugendamtsbezirk nicht ungewöhnlich, sie repräsentiert eine Verteilung, wie sie auch in anderen Kommunen zu finden ist. Lt. Statistischem Bundesamt im Jahr 1980 67% Amtsvormundschaften, 28% Einzelvormundschaften, 11% Einzelpflegschaften und 1% Vereinsvormundschaften 08.11.2018

Rechtliche Situation 1791b BGB „Ist eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden, kann auch das Jugendamt zum, Vormund bestellt werden.“ 1779 BGB „ Das Vormundschaftsgericht soll eine Person auswählen, die … geeignet ist“ 1791a BGB „ Ein Verein kann zum Vormund bestellt werden, …wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist 08.11.2018

Fazit: Subsidiarität des Amtsvormunds ! 08.11.2018 Rechtliche Situation Rangfolge des Gesetzes 1. Ehrenamtlicher Einzelvormund 2. Berufsmäßiger Einzelvormund oder Vereinsvormund 3. Amtsvormund Fazit: Subsidiarität des Amtsvormunds ! Der Gesetzgeber hat sich klar ausgedrückt, so auch Prof. Dr. Oberloskamp: „ Der Staat ist immer nachrangig.“ 08.11.2018

Rechtliche Situation §§ 53,56,79 SGB VIII „Das Jugendamt hat…“ 08.11.2018 Rechtliche Situation §§ 53,56,79 SGB VIII „Das Jugendamt hat…“ „… dem Vormundschaftsgericht Personen und Vereine vorzuschlagen, die sich zum Pfleger oder Vormund eignen.“ „…jährlich zu überprüfen, ob im Interesse des Mündels die Bestellung einer Einzelperson oder eines Vereins angezeigt ist.“ „…zu gewährleisten, dass rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; hierzu zählen Pfleger, Vormund“ Das Jugendamt ist dieser Verpflichtung bislang definitiv nicht hinreichend nachgekommen. Geeignete Einzelpersonen wurden in vereinzelten Fällen vorgeschlagen, Vereine bislang nicht. Das gilt für fast alle Jugendämter. 08.11.2018

Wie kann die Situation verändert werden? Fortsetzung, Verstärkung und ggf. auch Professionalisierung der Bemühungen zur Gewinnung ehrenamtlicher Einzelvormünder Workshop am 24.9. 16.00 -18.00 Uhr Etablierung eines Vereins, der mit geeigneten und qualifizierten Berufsvormündern die Führung von Vormundschaften betreibt Kooperation mit/ Förderung des Vormundschaftsvereins mit dem Ziel der Qualitätssicherung, des Controllings sowie der Beratung und Unterstützung der Berufsvormünder 08.11.2018

Warum wollen wir etwas verändern? 08.11.2018 Warum wollen wir etwas verändern? Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus BGB und SGB II ( Einzelvormund vor Amtsvormund) Nachhaltige qualitative Verbesserung der Vormundschaften auf dem Niveau der Betreuungen für Erwachsene ( Fallrate < 60) Es geht unsprimär um die Erfüllung der Gesetze und die Realisierung der dahinter stehenden Intention des Gesetzgebers;weniger um eine finanzielle Entlastung, wie uns eventuell unterstellt werden könnte – diese Beträge sind nicht wirklich relevant. Es geht darum den minderjährigen Unmündigen zumindest dieselbe qualitative Vertretung sicherzustellen, wie sie seit einigen Jahren bei den Erwachsenen selbstverständlich ist. Es ist unerträglich, wenn für Kinder schlechtere Bedingungen gelten, als für Erwachsenen und es allein an uns liegt dies zu verändern. Die Vorteile der Einzelvormundschaft liegen darin, dass ein bestimmte Person als Vormund auch bei einem Ortswechsel des Mündels Ansprechpartner bleiben kann, und damit eine personelle Kontinuität gesichert werden kann, die ein Amtsvormund nicht gewährleistet. Die Flexibilität einer Einzelperson bei Termingestaltung auch außerhalb von Dienstzeiten ist sicher höher als bei einem Amtsvormund. Zudem besteht bei einem Verein die Möglichkeit der Auswahl einer geeigneten Person, sodass auf Bedarfe des Mündels nach geschlecht, räumlicher Nähe, Alter ,Religion und ggf. auch Migrationshintergrund eingegangen werden kann. Vor diesem hintergund begrüßen wir besonders, dass auch der ITB beabsichtigt einen Antrag auf Zulassung als Vormundschaftsverein zu stellen. 08.11.2018

Ablauf Workshop Vortrag Herr RA Schindler zu den Fragekomplexen 08.11.2018 Ablauf Workshop Vortrag Herr RA Schindler zu den Fragekomplexen Finanzierung/Refinanzierung – Ohne Moos nix los im Verein Vortrag Frau Ellmauer zu den Fragekomplexen Wie wird der Verein zum Vormund? – Anerkennungsvoraussetzungen Qualitätsstandards im Verein Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Sind Fragen von Ihnen offen geblieben? Offene Diskussion zur Frage „Sollten die Jugendämter in ihren Jugendamtsbezirken auf interessierte Vereinen zugehen und somit die Gründung von Vormundschaftsvereinen im Interesse der Mündel vorantreiben?“ Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und stehe Ihnen gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen für Rückfragen, Anregungen, Kritik und Diskussion zur Verfügung. 08.11.2018