Nachwuchsförderung 2018 Neuer Fördermechanismus.

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Nachwuchsförderung 2018 Neuer Fördermechanismus

Per 1. Januar 2018 stehen 9 Mio. Franken zur Verfügung: Nachwuchsförderung 2018 Aufteilung Mittel Per 1. Januar 2018 stehen 9 Mio. Franken zur Verfügung: Sockelbeitrag (3 Mio.) Variabler Anteil (6 Mio.)

Jährlicher fixer Beitrag pro Verband Nachwuchsförderung 2018 Sockelbeitrag Jährlicher fixer Beitrag pro Verband 10 Kategorien: Auschlaggebend für Einstufung ist der Talentpool der Sportarten eines Verbandes (Anzahl Kinder und Jugendliche im Alter 0-20) Gültig für 2018-2020, danach Neubeurteilung alle vier Jahre. 2018-2020 / 2021-2024 / etc. Die Verbände tragen die Verantwortung für den sinnvollen Einsatz des Sockelbeitrages. Er kann zb. eingesetzt werden, um: Die Aktivitäten zu finanzieren, welche auf der nationalen oder regionalen Stufe nicht von J+S-Geldern profitieren können. Für spezifische Nachwuchsprojekte oder –massnahmen auf nationaler oder regionaler Stufe Für die Weiterführung resp. Weiterentwicklung der nationalen Nachwuchsfördermassnahmen

Nachwuchsförderung 2018 Variabler Anteil Subsidiäre Unterstützung für die Berufstrainer in den NWF-Trägerschaften der Verbände Berechnet pro Sportart Mind. 30%-Pensum für Trainer in nationalen Strukturen Minimallohn von CHF 78‘000 bei einer 100%-Anstellung (analog der Vorgaben für die aus den neuen Swisslos- Geldern finanzierten Trainern) Keine Vorgabe für die regionale Struktur Ziel: Professionalisierung der Nachwuchstrainer Die Verbände sind aufgefordert, ihren Trägerschaften entweder die Beträge zukommen zu lassen, die diese aufgrund der angestellten/mandatierten Berufstrainer in der entsprechenden Trägerschaften auslösen oder gemäss den vom Verband transparent kommunizierten Kriterien der Verteilung der Förderbeiträge.

Nachwuchsförderung 2018 Variabler Anteil Degressives Modell Traineranstellungen im Umfang von bis zu total 5 Vollzeit- äquivalenten (500% Beschäftigungsgrad) profitieren in allen Sportarten vom höchsten Faktor (10). Danach wird der Faktor schrittweise kleiner. Bis zu 30 Vollzeitstellen nur minim, danach sehr deutlich. Verbände mit Anstellungen im Bereich von maximal 5 Vollzeitstellen erhalten also für jeden Trainer den höchsten Faktor. Verbände mit Anstellungen im Bereich von mehr als 5 Vollzeitstellen erhalten für die ersten 500% Beschäftigungsgrad (BG) den Faktor 10, für die weiteren Anstellungen den Faktor 9.5 bis zu maximal 1000% BG, usw. VZÄ ≤5 >5 >10 >20 >30 >40 >50 >60 >70 Faktor 10 9.5 9 8 4 2 1.5 1.25 1

Anstellungssituation Berufstrainer Nachwuchsförderung 2018 Anstellungssituation Berufstrainer Provisorische Beitragsberechnung für 2018 anhand der aktuellen Erfassung der Berufstrainer in den NWF- Trägerschaften der Verbände (Stichtag 17.3.2017) mit 8.5 Mio. CHF Aktualisierung der Anstellungssituation der Berufstrainer 2018 mit 9 Mio. CHF (Mai Sommersportarten, August Wintersportarten) Ab 2018 soll die Erfassung der Anstellungssituation der Berufstrainer nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre erfolgen (jeweils Mai/August 2020, 2022, etc.) Die Verbände wurden Ende September 2017 von Swiss Olympic informiert, welchen Sockelbeitrag und welchen Betrag sie im variablen Anteil erhalten werden. Der variable Anteil ist jedoch nur als Hochrechnung und ungefähre Grösse zu verstehen, da einerseits erst mit 8.5 und nicht mit 9 Mio. CHF gerechnet wurde, andererseits deshalb, weil sich die Anstellungssituation der Trainer in den Trägerschaften bis zur definitiven Erfassung im Jahr 2018 noch verändern kann.

Nachwuchsförderung 2018 Kantonale Fördergelder

Kantonale Fördergelder Nachwuchsförderung 2018 Kantonale Fördergelder Einige Kantone leisten substanzielle Beiträge an Verbände resp. NWF-Trägerschaften (heute normalerweise an die Subventionen der J+S-Nutzergruppe 7 gekoppelt). Gemeinsam sicherstellen, dass kantonale Fördergelder auch nach Abschaffung der NG 7 weiterhin fliessen. Swiss Olympic wird den Kantonen zukünftig aufzeigen, welche Trägerschaften in ihrem Kanton Fördergelder in welchem Umfang auslösen werden (variabler Anteil der Swiss Olympic NWF-Fördergelder). Aktiv auf kantonale Sportämter zugehen, die den Verband resp. deren NWF-Trägerschaften bereits heute mit ihren Fördergeldern zusätzlich unterstützen. Wichtig das Gespräch mit den Kantonen zu suchen vor allem dann, wenn Verbände heute und/oder zukünftig weitere finanzielle Unterstützungen (z.B. zusätzliche Beiträge an Trainersaläre oder den Betrieb von RLZ/NLZ) an die Trägerschaften in den Kantonen vorsehen.