Gefährdungs- und Risikoanalyse

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Integration des Arbeitsschutzes in die Prozesse
Advertisements

Controlling, Analyse und Verbesserung (Teil 1)
Sicherheitsbestimmungen
AUGE Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Unterweisung der Beschäftigten
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Einführung in das Methodeninventar
Die neue Gefahrstoffverordnung
Software Engineering SS 2009
Für das Verhalten im Brand- und Notfall
Ablauf des heutigen Tages
Das Medizinproduktegesetz
Arbeitsschutzbelehrung
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
E VANG.- L UTH. L ANDESKIRCHENSTELLE Ulrich Hendinger, Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Evangelischen Kirche in Bayern.
Von Unternehmen und Unternehmern
Qualitätsmanagement-Systeme - ein Wirtschaftsfaktor
Workshop 3: NQR-Einstufung – notwendige Elemente
© Rau 2010.
RiSU-NRW, gültig seit Schutzstufen Gefährdungsbeurteilung Neue Begriffe T+ KMR-Stoffe Tätigkeits- beschränkungen zweimal jährlichUnterweisung der.
Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Auf Nummer Sicher gehen – Die neue Betriebssicherheitsverordnung Manfred Scherbaum, Ressort Arbeitsgestaltung.
Durchführung der Wareneingangskontrolle Weiterleitung der ungeprüften Ware in den Quarantänebereich zur Prüfung der Ausgangsstoffe (§ 16 Abs. 1 ApBetrO)
Der Feuerlöscher -Brandklassen -Löschtechnik -BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscher -Lebensdauer -Verordnungen und Gesetzliche Bestimmungen.
Willkommen zur Schulung
MAV – BGW-PVD-KA-RE – Seite - 1 MAV - Seminar Gefährdungsbeurteilung – der Managementzyklus Arbeitsbereich/Tätigkeiten.
Für die Festsetzung der Registrierung-Fehler von Windows 8.2 müssen Sie entweder den Einsatz des manuellen Verfahrens zu machen, oder Sie können sogar.
Information betriebliche Ersthelfer
GESTIS-Stoffenmanager®
Gefährdungsbeurteilungen an Schulen
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
(Schwer-)Behindertenrecht
Arbeitsschutzgesetz § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Wiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Modul 7.3. Aufsichtspflicht
Seminar für die Vorgesetzten und Sicherheitsbeauftragten
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis– Reinigung von Druckerwalzen: Gefährdung durch Brand und Explosion.
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis – Mischen in einem Rührkessel: Gefährdung durch Einatmen.
Persönlichkeitsentwicklung
Hinweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Gewässern (HMWB) in Niedersachsen und Bremen Stand:
Novellierung der BetrSichV für Aufzugsanlagen
Sicherheitshinweise für Schüco CNC Maschinen
Themenbereich Evaluation
Gefährdungsbeurteilung Bereich: Maschinen
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
1. Prüfen Sie elektrische Geräte und Anlagen vor der Benutzung auf augenscheinliche Mängel. Die 10 Sicherheitsregeln für elektrotechnische Laien verwenden.
Probenahme als Bestandteil der AQS
Projektinhalt Schnittstellen Projektinhalt: [Was wird gemacht …] […]
Ausgewählte Folien für Lehreinheit C3
Persönliche Schutzausrüstung
Unterweisungsmodul Medizinprodukte.
Inhouseschulung 2009 – Sicherheitsbeauftragte naturwissenschaftl
Nüchtern betrachtet Prävention von Suchtmittelmissbrauch im Betrieb
Meldung von unsicheren Situationen
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Brandschutzmaßnahmen Dozententag 20
§ 7 Informationsermittlung und Gefährdungsermittlung
Datenschutz-grundverordnung
Wandhydranten und Steigleitungen
SGU Gefahren Prävention Erste Hilfe Handverletzung SGU Hinweis 01/2018
(wird seit 1950 auch Deming-Kreis genannt!)
Gefährdungsbeurteilung
RISIKOANALYSE Ressourcendokumente
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit
Der IT-Verbund im Konzern Landeshauptstadt Schwerin IT-Strategie
Unterweisungsmodul Laser.
Unterweisungsmodul Hochfrequenzgeräte.
05. – 07. September 2019 Titel 05. – 07. September 2019
 Präsentation transkript:

Gefährdungs- und Risikoanalyse UnfallkasseSachsen Herr B. Hallek TU Bergakademie Freiberg Herr Dr. D. Friederici 23.09.2018

Gliederung Eingangsverpflichtung Parameter des Systems Funktionsanalyse Gefährdungsanalyse Risikoanalyse Risikobewertung 23.09.2018

Eingangsverpflichtung 1. Verpflichtung zur Gefährdungs- und Risikoanalyse 1. Arbeitsschutzgesetz: § 1 Anwendungsbereich: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen unter Maßgabe des § 4 Allgemeine Grundsätze 2. Betriebssicherheitsverordnung: § 1 Anwendungsbereich: Gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Gilt auch für überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) § 3 Gefährdungsbeurteilung: Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und ( 3 ) Ermittlung der Fristen für Prüfungen der Arbeitsmittel. § 4 (1) wenn Maßnahmen nach § 4 ArbSchutzG nicht möglich, dann geeignete Maßnah- men, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten ! §§ 5,6 Explosionsschutzdokument ! 23.09.2018

Eingangsverpflichtung 3. BGV A 1 Grundsätze der Prävention: § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Besonders die Anforderungen an die Tätigkeiten. 4. Gefahrstoffverordnung: Gefährdungen müssen nach den §§ 16, 17, 18 und 19 so beherrscht werden, dass keine Schädigungen eintreten dürfen. TRGS 300 beachten. 5. Bundesimmissionsschutzgesetz: 4. BImSchV: § 1 (6) Genehmigungsausnahme 12. BImSchV: Störfallverordnung 6. Geräte- und Produkthaftungsgesetz: § 4 Bedingungen für das Inverkehrbringen von Produkten 23.09.2018

Eingangsverpflichtung Verpflichtung zur Gefährdungs- und Risikoanalyse aus: Besonderes Augenmerk auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten: Arbeitsschutzgesetz: § 1 , § 5, Gefahrstoffverordnung (§§ 16,17,18 und 19), TRGS 300, Laborrichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften: BGV A 1 Prävention, weiteres Augenmerk auf die Arbeitsmittel: Betriebssicherheitsverordnung: § 1 , § 3 Prüffristen der AM festlegen, § 4 Hinweis auf Gefährdungsminimierung, §§ 5 und 6 Explosionsschutzdokument, Geräte- und Produkthaftungsgesetz: CE-Kennzeichnung, Herstellerinformationen an den Nutzer bzw. Hersteller von Arbeitsmitteln, Bundesimmissionsschutzgesetz: auch Schutz der Umwelt, 4. BImSchV: § 1 Abs. 6 Ausnahme der Genehmigung bei Forschungsanlagen, nur bei Baumaßnahmen Prüfung durch Behörden (Gewerbeaufsichtsamt, Wasserbehörde). 23.09.2018

Parameter des Systems 2. Parameter der Maschine, des Verfahrens, des Prozesses, usw. 1. Verwendungsparameter Verfahren Materialien, Produkte Leistung Betriebsbedingungen Fehlgebrauch 2. Räumliche Parameter Platzbedarf Arbeitsplätze Schnittstellen 3. Zeitliche Parameter Einflüsse 23.09.2018

Parameter des Systems wo: Arbeitsstätten: Platzbedarf, Arbeitsplätze, vorh. Ausstattung wie: Technologie: besondere Beachtung der vor- und nachgelagerten Schritte, was: Mengen, Arten, mehr als Handgebrauchsmengen, womit: Arbeitsmittel, aber auch Personalstruktur, wogegen: welche Gefährdungen stellen sich ohne Schutzeinrichtungen ein, wohin: Abfälle, Fluchtwege, Erste Hilfe 23.09.2018

Funktionsanalyse 23.09.2018 3. Funktionsanalyse Abläufe Zustände Eingriffe Normalbetrieb Gestörter Betrieb Abweichungen Fehlbedienungen 23.09.2018

Funktionsanalyse Komplexität der Zusammenhänge erkennen: z.B.: Laborentlüftung darf nicht ausfallen, aber: Brandschutzklappe defekt, Luftrückkopplung über äußere Ansaugung, Zeitliches Zusammenfallen mehrerer Ereignisse: Spieltrieb durch Anwesende, Veränderung an Einstellungen, 23.09.2018

Funktionsanalyse Betrachtungen zum „hinterlistigen“ Betrieb, d.h. nicht bestimmungsgemäß bzw. Erkennen, dass über Simulationen oder notwendige Tests Betriebsparameter zu ermitteln sind, Gefährdungen „erleben“, d.h. gesicherte Demonstration von Gefährdungen, Lebensphase einer Einrichtung hat Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit: d.h. bei Prototypen evtl. noch nicht alle Sicherheitsvorkehrungen erkannt bzw. ausgeführt, Modernisierung alter Anlagen, 23.09.2018

Gefährdungsanalyse Bei bestimmungsgemäßem Betrieb 4. Gefährdungsanalyse Gefährdungsfaktoren Gefährdungssituationen Lebensphasen Checklisten Maßnahmenliste Bei bestimmungsgemäßem Betrieb und bei Einhaltung eines allgemein tolerierbaren Restrisikos Ende Dokumentation 23.09.2018

Gefährdungsanalyse Anwendung und Abarbeitung des Gefährdungsfaktoren-Kataloges (BAUA) mit der Festlegung von Maßnahmen und deren Abarbeitung. Durchführung ohne spezielle Ausbildung.     Akzeptanz eines tolerierbaren Restrisikos (Restgefährdung) kann unterstellt werden, wenn für eine typische Tätigkeit, eine typisierte Arbeitsstätte (Labor, Büro usw.), der Umgang mit Arbeitsstoffen in Handgebrauchsmengen und in überlegten Gefährdungskategorien, mit geschultem Personal und verbunden mit Kontrollen und einer Betriebsanweisung erfolgt, die auf Selbsthilfemöglichkeiten hinweist bzw. die im Regelwerk erforderlichen Schutzmaßnahmen vermutet werden können. 23.09.2018

Risikoanalyse 23.09.2018 5. Risikoanalyse RISIKOGRAPH: Schadensausmaß ( S ) Aufenthaltsdauer ( A ) Eintrittswahrscheinlichkeit ( W ) Gefahrenabwehr ( G ) Anforderungsklasse Risikoeinstufung 23.09.2018

Risikoanalyse Falls ein Faktor der Gefährdungsanalyse die Vermutung zulässt, dass ein nicht tolerierbares Schadensereignis eintreten könnte, dann Risikoanalyse. Voraussetzungen: Verfahrensspezialist, Steuerungs-Ing., Projektleiter / Betreiber, Sicherheitsspezialist, praktischer Mitarbeiter, Meister, 23.09.2018

Risikoanalyse Bewertung von Prozess- bzw. Verfahrensschritten in Teilen einer Anlage ohne Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen, besonders steuerungstechnischer Art, um ein Maß für die Eintrittswahrscheinlichkeit des unerwünschten Ereignisses zu finden. Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensausmaß Risikoanalyse muss bestimmungsgemäße Verwendung bzw. Verhalten berücksichtigen, aber auch Fehlverhaltensmöglichkeiten und Vorhersehbaren Missbrauch beachten. 23.09.2018

Risikograph 23.09.2018

Risikograph 23.09.2018

Schadensausmaß S Einschätzung Art des zu schützenden Rechtsgutes: Personen, Sachen, Umwelt, Ausmaß der Verletzungen oder Gesundheitsschädigung: leicht, schwer, tödlich, Schadensumfang: eine oder mehrere Personen betroffen.   S 1: Verletzung einer Person; vernachlässigbar; unbedeutender Schaden an der Umwelt (nicht unter Störfall-Verordnung fallend), S 2: schwere, irreversible Verletzungen, einer oder mehrerer Personen, Tod einer Person; gering; schwerer aber vorübergehender Schaden an der Umwelt (nach Störfall-Verordnung), S 3: Tod mehrer Personen; kritisch; schwerer dauerhafter Schaden an der Umwelt (nach Störfall-Verordnung), S 4: Tod sehr vieler Personen; katastrophal; katastrophale Auswirkungen auf die Umwelt. 23.09.2018

Aufenthalt im Gefahrenbereich A Häufigkeit und Dauer einer Gefährdungsexposition ableitbar aus: Notwendigkeit des Zuganges zum Gefahrenbereich: Normalbetrieb, Reparatur, o.ä., Art des Zuganges: manuell, Zeit und Häufigkeit des Zuganges, Anzahl der Personen, die für einen Zugang erforderlich,   A 1: selten bis öfter; kurze Dauer der Exposition, A 2: häufig bis dauerhaft; lange Dauer der Exposition. 23.09.2018

Vermeidung der Gefahr G Möglichkeiten zur Vermeidung oder Begrenzung eines Schadens ableitbar aus: Art der Bedienung: Fachkräfte, keine Fachkräfte, automat. Betrieb, Schnelligkeit des Gefährdungseintritts: plötzlich, schnell, langsam, Risikobewusstsein: allg. Information, direkte Beobachtung, Warnsignale und Anzeigegeräte, menschliche Möglichkeiten zur Vermeidung oder Begrenzung eines Schadens (z.B. Reflexe, Beweglichkeit, Möglichkeit der Befreiung): möglich, möglich unter bestimmten Bedingungen, unmöglich,   G 1: möglich; unter bestimmten Bedingungen, G 2: kaum möglich; nicht möglich. 23.09.2018

Wahrscheinlichkeit eines ungewollten Ereignisses W Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses ableitbar aus: Zuverlässigkeits- und anderen statistischen Daten, Unfallgeschichte, Risikovergleiche mit bekannten sicheren Verfahren, Maschinen usw., wenn die Anwendungen vergleichbar sind.   W 1: sehr gering; 1x im Jahr, W 2: gering; 1x im Monat, W 3: relativ hoch; 1x am Tag. Damit kann eine Anforderungskategorie angegeben werden, die zu Handlungen auffordert. 23.09.2018

Risikobewertung Ende 23.09.2018 6. Risikobewertung tolerierbares Risiko: Zusätzliche risikomindernden Maßnahmen nicht erforderlich Geringeres Risiko: Einkanaliger Aufbau der risikomindernden Maßnahmen möglich. Höheres Risiko: Redundanzen bei den risikomindernden Maßnahmen notwendig Dokumentation Ende Nicht tolerierbares Risiko: Risikoreduzierung durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bzw. Veränderung der Parameter 23.09.2018

Risikobewertung Risikoklassen nach DIN IEC 61511-3:   Risikoklasse III: nicht tolerierbares Risiko, Veränderung der Parameter des Verfahrens, des Prozesses, des AM in Richtung geringere Gefährdung notwendig, damit eine Beherrschung des Risikos erreicht werden kann. Risikoklasse II: unerwünschtes Risiko, dass aber durch weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B.: Redundanzen) oder durch Parameter-Reduzierung in ein tolerierbares Risiko überführt wird. Risikoklasse I: tolerierbares Risiko, keine weiteren risikomindernden Maßnahmen erforderlich. Keine eindeutigen Maßnahmen zur Risikominderung angebbar !!! 23.09.2018