Sicherheit und Arbeitsschutz

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 Präsentation transkript:

Sicherheit und Arbeitsschutz Inhaltsverzeichnis: Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahrenquellen im Ausbildungsbetrieb Vermeidung von Gefahren Verhalten bei einem Unfall Aufgaben und Pflichten bei einem Unfall Beispiel Schadensfall Brandfall Fluchtwege Arbeitsunfälle mit Beispiel Man verhindert Unfälle am Arbeitsplatz am besten, wenn man aktiv wird. Nur wenige Vorsichtsmaßnahmen können schon viel Wert sein. Es gibt viele Wege, wie man Unfälle verhindern kann, wenn du aber neue Vorsichtsmaßnahmen einführst, musst du sie auch klar und deutlich kommunizieren. Um erfolgreich Unfälle zu verhindern, sieh dir die folgende Liste mit Vorschlägen zu Sicherheitsmaßnahmen an. 1

Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahrenquellen im Ausbildungsbetrieb Man verhindert Unfälle am Arbeitsplatz am besten, wenn man aktiv wird. Nur wenige Vorsichtsmaßnahmen können schon viel Wert sein. Es gibt viele Wege, wie man Unfälle verhindern kann, wenn du aber neue Vorsichtsmaßnahmen einführst, musst du sie auch klar und deutlich kommunizieren. Um erfolgreich Unfälle zu verhindern, sieh dir die folgende Liste mit Vorschlägen zu Sicherheitsmaßnahmen an. Du solltest die richtigen Werkzeuge haben, so dass deine Angestellten nicht improvisieren müssen Wenn du deine Angestellten darum bittest zu improvisieren heißt das so viel, wie als dass du es mit der Sicherheit nicht so genau nimmst Wenn du zum Beispiel ein Lagerhaus hast, in dem hohe Regale stehen, sorge dafür, dass du eine sichere Leiter oder einen Schemel hast, so dass deine Angestellten nicht auf Schachteln mit Möbeln klettern müssen, um etwas herunterzuholen

Zur Vermeidung von Gefahren zählen … Sicherheitsschuhe ( wenn mir etwas schweres auf denn fuß fällt ) Arbeitsplatz sauber halten Kein Hubwagen einfach stehen lassen im laden ( kein Kunde kann stolpern und sich verletzen ) Nicht zu feucht wischen ( ein Kunde kann ausrutschen und sich verletzen ) Zur Vermeidung von Gefahren zählen … Sicherheitsschuhe ( wenn mir etwas schwäres auf denn fuß fällt ) Arbeitsplatz sauber halten Kein Hubwagen einfach stehen lassen im laden ( kein Kunde kann stolpern und sich verletzen ) Nicht zu feucht wischen ( ein Kunde kann ausrutschen und sich verletzen ) - 3

Verhalten bei einem Unfall Verletzte Personen müssen möglichst schnell gut versorgt werden. Das ist nur möglich, wenn alle Beschäftigten über den Ablauf der Rettungskette und die notwendigen Notfallmaßnahmen informiert sind. Beschäftigte müssen Folgendes wissen: Wer ist Ersthelfer/Ersthelferin? Wo ist der nächste Verbandkasten? Wo kann der nächste Notruf abgesetzt werden? (Telefon und Rettungsdienstnummer) Welcher Arzt, welche Ärztin oder welches Krankenhaus muss aufgesucht werden? Wer ist zu benachrichtigen? Welche Informationen benötigen Rettungsdienst und Krankenhaus/Arzt oder Ärztin? Bei einem Notfall sollte wie folgt vorgegangen werden: Die Unfallstelle absichern Hilfe holen (z. B. Ersthelfer/Ersthelferin, Rettungsdienst etc.) und Kollegen oder Kolleginnen, welche noch gefährdet sein können, alarmieren. Verletzte retten und erstversorgen. Medikamente dürfen grundsätzlich nur vom Arzt oder von der Ärztin verabreicht werden

Aufgaben/Pflichten der Beschäftigten Aufgaben/Pflichten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin Der Vorgesetzte/die Vorgesetzte im Kundenbetriebs muss umgehend informiert werden. Der Ansprechpartner/die Ansprechpartnerin und der/die Vorgesetzte beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin (Zeitarbeitsunternehmen) muss ebenfalls informiert werden. Die verletzte Person sowie mögliche Zeugen oder Zeuginnen müssen bei der Klärung des Unfallherganges mitwirken und die Führungskräfte bei der Klärung des Unfallherganges unterstützen. Erste Hilfe bereitstellen und ärztliche Versorgung ermöglichen. Bei Ausfall von mehr als 3 Tagen den Unfall der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Bei tödlichen, besonders schweren Unfällen und Massenunfällen (mehrere Personen) den Unfall sofort melden (z. B. telefonisch oder per Fax). Eine Unfalluntersuchung durchführen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle treffen. Dafür sorgen, dass Unfälle mit weniger als 3 Tagen Ausfallzeit ordnungsgemäß dokumentiert werden (z. B. Verbandbuch).

Schadensfall: Mit Ameise den Fuß geplättet Schritt 1: Ameise vom Fuß bewegen Schritt 2: Hilfe holen (ggf. Krankenwagen) Schritt 3: den Verletzten erstversorgen Desweiteren muss umgehend der FL,VL und SL informiert werden. Fällt der Verletzte mehr als 3 Tage aus, muss der Arbeitgeber dies dem Gewerbeaufsichtsamt und ggf. der Berufsgenossenschaft melden. Auch wenn der Verletzte weniger als 3 Tage Ausfällt muss alles ordentlich dokumentiert werden. Weiterhin müssen Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle getroffen werden Da man über den Arbeitgeber Versichert ist, übernimmt diese Versicherung die Kosten.

Brandschutz Weiter ist der Schutz der Beschäftigten vor den Brandgefahren bedeutend. Arbeitgeber haben arbeitsschutzgesetzlich folgende Verpflichtung zum vorbeugenden Brandschutz: Der Arbeitgeber: hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind Muss Rechnung für anwesende Personen Tragen Hat dafür zu Sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind

Brandschutz Die meißten Brände entstehen durch nicht beachten der einfachsten Brandschutzregeln wie beispielsweise: Das Einhalten des Rauchverbotes Vernachlässigung der Baulichen Brandschutzmaßnahmen In jeder Filiale hängt ein Plan wo Feuerlöscher und Fluchtwege gekennzeichnet sind

Schadensfälle im Ausbildungsbetrieb und die Folgen Beispiel : Abtrennen des Fingers durch unsachgemäße benutzung des Bake-off Ofens . Folgen : Beispiel: Innenbetriebliche und Außerbetriebliche Überprüfung des Geschehens des Betriebes Meldung des schadenfalles innerhalb drei tage an die Berufsgenossenschaft bei einem unfall mit todesfolge sofortige meldung an die berufsgenossenschaft