Asyl – Die politische Herausforderung des 21. Jahrhunderts [Datum] Mdirig. Eugen Turi
Inhalt Definitionen Überblick in Zahlen Hauptherkunftsländer Unterbringung in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
Inhalt Definitionen Überblick in Zahlen Hauptherkunftsländer Unterbringung in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
I. Definitionen Aufnahme nach dem AsylbLG Asylbewerber: Personen die Zuflucht in einem fremden Land suchen, um politischer oder sonstiger Verfolgung zu entgehen (gemäß Genfer Flüchtlingskonvention) Aufnahme in der Jugendhilfe nach SGB VIII unbegleitete Minderjährige (uM): Personen unter 18 Jahren, die sich ohne Begleitung (…) eines Erwachsenen befinden
Aufnahme nach SGB II, SGB III, SGB XII (Hartz IV) Kontingentsflüchtlinge: 20.000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge durch Bundesregierung aufgenommen (davon 3.000 in Bayern) Afghanische Ortskräfte (Einzelaufnahmen): Afghanen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Behörden individuell gefährdet sind Resettler Humanitäre Flüchtlingsaufnahme: 500 pro Jahr
Zusätzliche Aufnahmen Spätaussiedler: Deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten Jüdische Kontingentflüchtlinge: Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion
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Personen nach EASY-Erfassung II. Überblick in Zahlen Zugänge bundesweit Bayern Personen nach EASY-Erfassung 1.091.894 (Stand 31.12.2015) 159.765 172.946 (Stand:1.1-30.03.2016) 23.894 (Stand:1.1-30.03.2016) Aktuelle Zahlen hat Frau Fromm Dagmar.Fromm@stmas.bayern.de
Erklärung BKin Schließung Grenze Mazedonien
Ankunft in Bayern: Gesamt 2015: 759.054 bei 399.696 Weiterleitungen Januar 2016: 74.677 bei 37.575 Weiterleitungen => Bereits 10% der Ankünfte von 2015 allein im Januar! Stand 2016 insgesamt: 122.422 bei 56.871 Weiterleitungen Die aktuellen Zahlen bekommt Herr Turi normalerweise zugeschickt Stand: 07.02.2016
Die aktuellen Zahlen bekommt Herr Turi normalerweise zugeschickt/ sonst bei der KoSt anfragen (Herr Eigner, Herr Jäger) Stand: 29.03.2016
Asylantragstellungen im Jahresvergleich -bundesweit Stand: 31.12.2015
Asylerstantragstellungen im Jahresvergleich Asylerstantragstellungen im Jahresvergleich Zugang Asylerstanträge seit 1989 -bundesweit Stand: 31.12.2015
Prae Grenzzaun in Ungarn
Neue Fluchtrouten Stand: 03.03.2016 Quelle: SZ
Bundesweite Verteilung der Asylbewerber Königsteiner Schlüssel - Verteilungssystem EASY Verteilung EASY: kombiniert auf Basis der Herkunftsländer und Quote nach Königsteiner Schlüssel Ziel: Asylverfahren für Herkunftsländer an spezialisierten Standorten des BAMF bündeln
Aufgenommene Unbegleitete Minderjährige/uM - bundesweit Aktuelle Zahlen hat Frau Fromm Dagmar.Fromm@stmas.bayern.de
Aufgenommene Unbegleitete Minderjährige/uM - bayernweit Aktuelle Zahlen hat Frau Fromm Dagmar.Fromm@stmas.bayern.de Stand: 30.03.16
Stand der Unterbringung in Bayern (Stand: 31.01.2016): registrierte Asylbewerber: 152.786 9,4 % 14,6 % 14,1 % 61,9 % Gesamt: 152.786
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III. Hauptherkunftsländer (bundesweit) – EASY Zugänge nach HKL Land Zugänge 1. Syrien 428.468 2. Afghanistan 154.046 3. Irak 121.662 4. Albanien 69.426 5. Kosovo 33.049 6. Iran 29.826 7. Pakistan 28.392 8. Eritrea 25.505 9. Serbien 20.365 10. Mazedonien 14.004 Gesamt 1.091.894 Stand: 31.12.2015 Quelle: BAMF
– EASY Zugänge nach HKL-Januar 2016 Land Zugänge 1. Syrien (=) 35.822 2. Irak (+1) 18.563 3. Afghanistan (-1) 18.099 4. Iran (+2) 4203 5. Marokko (neu) 1.623 6. Algerien (neu) 1.563 7. Pakistan (=) 1.048 8. Libanon (neu) 863 9. Somalia (neu) 808 10. Eritrea (-2) 760 Gesamt 91.671 Stand: 31.01.2016 Fazit: Balkan - : Maghreb +
Beispiel: Stadt München Afghanen Syrer
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IV. Unterbringung in Bayern „Es ist klar, die Verpflichtung, für die Asylbewerber zu sorgen, liegt beim Staat, in Bayern konkret bei den Regierungen.“ Emilia Müller
Beispiel: Stadt München
Beispiel: Stadt München 1087
Inhalt Unterbringung in Bayern Definitionen Überblick in Zahlen Hauptherkunftsländer Unterbringung in Bayern Aufnahmeprozess der Asylbewerber Unbegleitete Minderjährige in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
I. Aufnahmeprozess der Asylbewerber 1. Aufgriff durch Bundespolizei (oder selbstständige Meldung der Asylbewerber bei den Behörden) 2. Weiterleitung in Erstaufnahmeeinrichtungen (6 Wochen bis maximal 6 Monate) ggf. Verteilung an andere Bundesländer nach EASY-Verfahren Registrierung Medizinisches Screening Asylantragsstellung beim BAMF Asylsozialberatung Ärztliche Versorgung
Medizinische Grundversorgung Deutschkurse 3. Verteilung in Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte/dezentrale Unterkünfte): Medizinische Grundversorgung Deutschkurse Arbeitsaufnahme bzw. Schulpflicht für Minderjährige (nach 3 Monaten) 4. Auszug aus Anschlussunterbringung: Anerkennung als Asylberechtigte 12 Monate nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens nach Vorrangprüfung (bei Familien bzw. Alleinerziehenden) 4 Jahre nach Abschluss des Erstverfahrens
5. Abschluss des Asylverfahrens: Wohnungssuche (im Falle einer erfolglosen Wohnungssuche: Unterkunft in der Anschlussunterbringung sog. „Fehlbeleger“) Arbeitsaufnahme Integrationskurse Rückführung bzw. freiwillige Ausreise bei negativer Entscheidung
Deutschkurse für Asylbewerber Beginn: theoretisch: ab Tag 1 des Aufenthalts realistisch: ab Unterbringung in Gemeinschaftsunterkunft Zielgruppe: alle nach § 1 AsylbLG leistungsberechtigten Ausländer (sofern sie keinen anderweitigen Zugang zu Sprachkursen haben) Umfang: 300 UE à 45 Minuten
Sprachförderung von Asylbewerbern in Bayern Haushaltsmittel: 16,76 Mio. Euro im Jahr 2016 6 Mio. Euro: Ausbau Erstorientierungskurse für 2016 sind 300 Standorte geplant 1,6 Mio. Euro: IdA 1000 (Projekt sprachliche Qualifizierung für Arbeitsmarkt) 0,504 Mio. Euro: IdA Bayern-Turbo (Herstellen der Ausbildungsreife) - Kompetenzfeststellung - Berufsorientierung - Qualifikation - Praktika -etc. Ca. 2 Mio. Euro: ehrenamtliche Deutschkurse
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II. Unbegleitete Minderjährige (uM) in Bayern Von wem Sprechen wir ? Stand: 31.12.2015
Unbegleitete Minderjährige/uM in Bayern Von wem Sprechen wir ? Stand: 31.12.2015
Unterbringung uM in Bayern Ursprünglich: nach Ankunft: erste Unterbringung und Versorgung in Asyl-Erstaufnahmeeinrichtungen Seit 1. Januar 2014: uM fallen von Anfang an in den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe (gem. § 42 Abs. 1 SGB VIII) Seit 9. Oktober 2014: bayernweite Verteilung der uM - Sicherstellung des Wohlergehens und einer bedarfsgerechten Betreuung Seit 1. November 2015: deutschlandweite Verteilung der uM
7000 in allgemeinen Jugendhilfemaßnahmen* Alle uM sind unter dem Dach der Jugendhilfe untergebracht; davon 5000 in Not- und Übergangsplätze und 7000 in allgemeinen Jugendhilfemaßnahmen* Anzahl der uM in Bayern, die sich in Zuständigkeit der Jugendhilfe befinden (Stand 18.01.2016) : 15.806 *Diese Plätze standen allgemein für Jugendliche in Bayern zur Verfügung (z.B. Jugendheime)
Mindestvoraussetzungen für die Inobhutnahme der uM Sicherstellung der Grundversorgung Sicherstellung ärztlicher Versorgung und unverzügliche Alterseinschätzung Information der uM über den weiteren Ablauf einer Jugendhilfemaßnahme Hilfeplangespräche mit dem fallzuständigen Jugendamt & Ersteinschätzung des voraussichtlichen Hilfsbedarfs Soweit möglich: Sprachlernangebote Bereitstellung einer Leitperson als Ansprechpartner
Für bereits schulpflichtige Asylsuchende beginnt die Schulpflicht 3 Monate nach der Einreise: uM zwischen 6 und 16 Jahren: regulärer Schulunterricht uM über 16 Jahre: Berufsschulpflicht Berechtigung der uM zur Ausübung jeder Beschäftigung (und damit auch zur Berufsausbildung) soweit bei ihnen eine anerkennende Asylentscheidung vorliegt (ca. 86% der uM)
begleitete und unbegleitete Jugendliche Derzeit berufsschulpflichtige junge Asylsuchende, Geduldete, Menschen mit Abschiebeschutz und Flüchtlinge im Alter von 16-21 Jahren in Bayern: 36.735 begleitete und unbegleitete Jugendliche Stand: 31.12.2015
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V. Budget Haushaltsansatz Durchschnittliche Kosten je Asylbewerber: 1.300€ monatlich Jahr Budget 2013 166.384.100 € 2014 346.186.700 € 2015 451.774.300 € (Sollbetrag) 2016 2.586.327.800 € (Sollbetrag)* *davon sind 58.567.000€ für freiwillige Leistungen vorhergesehen (Asylberatung, Rückkehrberatung und –hilfen, Deutschkurse, Erstattung für unbegleitete Minderjährige)
Asylsozialberatung Jahr Budget 2011 1.440.200 € 2012 2.640.200 € 2013 3.390.200 € 2014 5.140.200 € 2015 21.393.000 € 2016 30.000.000 € Derzeit (Stand 31.01.2016) werden 440 Vollzeitstellen gefördert.
Leistungen für Asylbewerber in Bayern Verfahrens-stand Erstaufnahme- einrichtung Anschluss-unterbringung Ablehnung bis Abschiebung Anerkennung Sachleistungen (Unterbringung, Ernährung usw.) Geldleistung (sozikulturellems Existenzminimum) Sachleistungen (Unterkunft, Hausrat usw.) Geldleistungen für Bekleidung und Ernährung Geldleistung (sozikulturelles Existenzminimum) Siehe AsylblG Leistungen wie bei Anschlussunterbringung Siehe AsylblG Keine Leistungen nach AsylblG ggf. SGB II/XIII
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VI. Abschiebungen und freiwillige Ausreise Stichtag Abschiebungen Freiwillige Ausreisen Insg. Aufenthaltsende 31.12.2014 1007 4346 5353 31.12.2015 4195 13.390 17.585 Bis 21.03.2016 620 2.267 2.887 Tendenz: stark steigend Aktuelle Zahlen müssen im Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Sachgebiet IA2 nachgefragt werden z.B. Herr Plank Tel. 089/2192-2265 ansonsten bei der Zentrale
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VII. Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Ansetzen an Herkunftsländer Beschleunigung der Verfahren Beseitigung der Fehlanreize Vorgehen gegen Schleuser Integration Verbesserung der medizinischen Erstversorgung Erleichterung der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Zügige Veranlassung der Rückführung bei Ausreisepflichtigen Kompetente Bearbeitung von Bildungsabschlüsse Unterstützung durch Bund
VII. Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Asylpaket II Beschlossene Maßnahmen: Unterbringung: fünf besondere Aufnahmezentren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstatten =>Manching und Bamberg für Bayern Residenzpflicht wird verschärft => volle Leistungen nur mehr bei Einhaltung Abschiebung: Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten => Bundesrat? Nur mehr schwere Krankheit oder drohende Lebensgefahr als Hinderungsgrund der Abschiebung. Familiennachzug: Aussetzung für subsidiär Schutzberechtigte auf zwei Jahre. Keine Änderung bei direkten Bürgerkriegsflüchtlingen. Integration: Eigenbeteiligung der Flüchtlinge mit 10€ pro Monat an den Kosten der Integrationskurse. Begonnene Ausbildung darf zu Ende gebracht werden + zwei Jahre Arbeitserlaubnis im Anschluss an erfolgreichen Abschluss. (Ehrenamtliche) Mitarbeiter die uMs betreuen, brauchen erweitertes Führungszeugnis => Missbrauchsschutz
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VIII. Unterstützung für bayerische Kommunen Einsetzen für eine geregelte Zuwanderung Finanzielle Unterstützung und gerechte Verteilung Maßnahmen für gelingende Integration
Finanzielle Unterstützung und gerechte Verteilung Finanzielle Unterstützung der Kommunen Freistaat kommt für die komplette Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber auf (Spitzabrechnung) ab 1.11. trägt Bayern die Kosten für die uM Entlastung der Kommunen bei Verwaltungskosten für uM Ausbau von zentralen Inobhutnahme-Einrichtungen je 8,5 Mio.€ für 2015 und 2016
Maßnahmen für gelingende Integration Integrationskonzept „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ (489 Mio. Euro) 1. Kultur und Sprache Wertevermittlung: Kurse (z.B. „Leben in Bayern“), Stärkung von Orten der Begegnung Stärkung der Sprachförderung auch für niederschwellige Angebote Info-Paket für die Gemeinden (Beantwortung wesentlicher Fragen) Finanzielle Unterstützung von Kindertageseinrichtungen und Kindergärten mit Asylbewerberkindern
Maßnahmen für gelingende Integration 2. Wohnen: Verhindern von Ghettobildungen Bis 2019: 28.000 neue, staatlich geförderte Mietwohnungen (jährlich 6000-7000) Forderung nach degressiver Abschreibung 3. Bildung: Ausbau von - Übergangsklassen, - Berufsvorbereitung an Berufsschulen, - Modellversuch „Islamischer Unterricht“
Maßnahmen für gelingende Integration 4. Ausbildung und Arbeit „Vereinbarung für Integration durch Ausbildung und Arbeit“ Ziele: bis Ende 2016: 20.000 Flüchtlinge mit Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Bis Ende 2019 60.000 erfolgreiche Arbeitsintegrationen Zielgruppen: 16-21 Jahre: (Schulpflicht) Angebot von begleitenden, schulersetzenden Systemen 22-25 Jahre: Einführung eines Brückenjahrs zur Begleitung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt Über 25 Jahre: Feststellung und Anerkennung der vorhandenen Qualifikationen, intensive Begleitung
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Konsequente Rückführung IX. „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhalten, ist uns ein Dreiklang in der Asylpolitik wichtig: Stärkung der Entwicklungshilfe Konsequente Rückführung Humanität …in der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber ..der nicht Bleibeberechtigten …zur Lösung der Probleme in den Heimatländern
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !