Das Aussenministerium Quellen: 1. Widmer, P.: Diplomatie. Ein Handbuch. Verlag für Zürcher Zeitung. Zürich, 2014. S 149-185 2. Buck, Ch.: Ein Tag im Auswärtigen Amt. In. Das Auswärtige Amt. 3. www.auswaertiges-amt.de 4. Nemstein, M. (Hrsg.): Der Außenminister und das Auswärtige Amt. Die Kunst der Diplomatie, 2010
Geschichtliche Bemerkungen Deutschland: Preußen → Königlich-Preussische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten Norddeutscher Bund → Das Auswärtige Amt Österreich 1720 → Geburtsstunde eines selbstständigen österreichischen diplomatischen Dienstes bis 1918 → eine Domäne des Herrschers Schweiz alte Eidgenossenschaft → kein Aussenministerium ab 1849 → Eidgenössisches Politisches Departementes (EPD)
Verschiedene Namen der Aussenministerien Deutschland → Auswärtiges Amt Österreich → Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Schweiz → Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Liechtenstein → Amt für auswärtige Angelegenheiten
Das Aussenministerium in Beziehung zu anderen Ministerien klassische Ausprägung → Fachministerium, das die gesamten Beziehungen zum Ausland abwickelt heute → koordinierende Aufgabe → entscheidende Institution für die diplomatischen Geschäfte
Aufbau des Aussenministeriums an der Spitze → Aussenminister Aufgabe: → Ausführung der Aussenpolitik seiner Regierung Deutschland → Staatsminister, Staatssekretäre Das Organigramme → von Land zu Land gibt es Unterschiede
Die Amtseinstufungen in der Schweiz, in Deutschland und Österreich Schweiz Deutschland Österreich Direktion Abteilung Sektion Abteilung Referat Abteilung Sektion
Aufnahme in den diplomatischen Dienst Wichtigste Rechtsgrundlagen Deutschland → Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst vom15.06.2004 Österreich → Verordnung über das kommissionelle Auswahlverfahren zur Eignungsfeststellung für die Verwendung im auswärtigen Dienst vom18.09.2007 Schweiz → Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordung vom 20.10.2002
Aufnahme in den diplomatischen Dienst diplomatische u. konsularische Berufe: → Versetzungsdisziplin → Aufnahmeprüfungen diplomatische Laufbahn (D u. Ö - „höherer Dienst“) → Hochschulabschluss (Lizenziat o. Bologna-Master) konsularischer Dienst (D u. Ö - „gehobener auswärtiger Dienst“) → Mittelschulabschluss, Abitur, abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
andere Anforderungskriterien Besitz der eigenen Staatsangehörigkeit, Respektierung der gesetzten Alterslimite (in der Schweiz 35 Jahre), guter Leumund, Beherrschung von mindestens zwei Fremdsprachen, gute, versetzungstaugliche Gesundheit
Der Prüfungsablauf In DACH Länder → Expertenkommission → Entscheidung über die Aufnahme der Kandidaten Zusammensetzung der Expertenkommission D u. Ö → aus höheren Beamten des Aussenministeriums, Vorschläge bindend Schw. → durch auswärtigen Experten ergänzt, Vorschläge empfehlend
Das Auswahlverfahren 1. Vorselektionsrunde 2. erste Selektionsrunde (sprachliche Kenntnisse u. Fachwissen) schriftlich 3. zweite Selektionsrunde (sprachliche Kenntnisse u. Fachwissen) mündlich + psychologischer Eignungstest, Vorstellungsgespräch - nur in D. 4. Aufnahme in die Grundausbildung, ins Praktikum/ in D. in den Vorbereitungsdienst Schlussevaluation (in D. Laufbahnprüfung)
Auswärtiges Amt Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde Gründung 1870 Hauptsitz Berlin Behördenleitung Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen
Das Auswärtige Amt Auswärtiger Dienst (GAD) : Auswärtiges Amt (Zentrale) (11.602 Mitarbeiter) Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate sowie ständige Vertretungen bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen Leitung : Bundesminister des Auswärtigen Aufgabe : Pflege der Beziehungen der BRD zu auswärtigen Staaten sowie zwischenstaatlichen u. überstaatlichen Einrichtungen (Abs. 1 GAD)
Organisation Berlin u. Bonn 230 Auslandsvertretungen → „Augen, Ohren u. Stimme“ der Bundesregierung 153 Botschaften 54 Generalkonsulate 7 Konsulate 12 Multilaterale Vertretungen
Geschichte Der Begriff Auswärtiges Amt geht auf die gleichnamige Institution des Norddeutschen Bund (1870) u. des Deutschen Reiches (1871) zurück. Deutsches Reich (1871- 1918) → durch Bündnispolitik eine der meistbeachteten Behörde → zwei Abteilungen (Politische u. Abteilung für Bereiche wie Außenhandel u. Rechts- u. Konsularwesen)
Geschichte Weimarer Republik (1919-1933) → Reichsaußenminister wichtigste Person: Gustav Stresemann → Verständigung mit dem Westen → der Beitritt zum Völkerbund → Räumung des besetzten Rheinlandes Deutsches Reich (1933-1945) Die Verstrickung des AA in die Verbrecher des „Dritten Reiches“ DDR (1949-1990) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR
Geschichte Bundesrepublik Deutschland → 1951 Wiedereinrichtung des Auswärtigen Amtes (unter dem alliierten Besatzungsstatus) in Bonn → 1991 rechtliche Grundlage „Gesetz für den Auswärtigen Dienst“ → Sitz: Berlin, Haus am Werderschen Markt
Leitung Minister, Staatsminister, Staatssekretäre Die Staatsminister → Unterstützung des Bundesaußenministers bei seinen Regierungsaufgaben. Die Staatssekretäre → Vertretung bei der Leitung des gesamten Auswärtigen Dienstes. → Aufsicht über die Auslandsvertretungen → „Direktoren Runde“
Leitungsstab Das Ministerbüro → organisatorische Unterstützung des Bundesministers bei der Erledigung seiner Aufgaben Das Parlaments- u. Kabinettsreferat → pflegt die Kontakte des AA zum Parlament → Vorbereitung der Sitzungen des Bundeskabinetts Das Pressereferat → ständige Beobachtung des Nachrichten- u. Pressebildes im Inland Ansprechpartner für Schriftpresse, Hörfunk u. Fernsehen für alle Fragen aus dem Geschäftsbereich des AA.
Planungsstab → Analyse von mittel- u. langfristigen außenpolitischen Entwicklungen → Erarbeiten von politischen Konzeptionen u. Strategien unter inhaltlichen wie kommunikativen Aspekten → Mitarbeiter: Experten aus Wissenschaft u. Wirtschaft
Quellen www.auswaertiges-amt.de Nemstein, M. (Hrsg.), Der Außenminister und das Auswärtige Amt. Die Kunst der Diplomatie, 2010