Antrags- und Genehmigungsverfahren bei Veranstaltungen
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Robin Thinnes Leiter Abteilung 3.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Sachbearbeiter Verkehrswesen / Veranstaltungsfläche Dietmar Zehnle 404-115 zehnle@stadt-waldkirch.de Gaststättenrecht / Alkoholausschank Albert Flach 404-113 flach@stadt-waldkirch.de Brandschutz / Versammlungsstätten Sibylle Auchter 404-181 auchter@stadt-waldkirch.de Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Im Vorfeld jeder Veranstaltung sollten Sie folgende Gesichtspunkte beachten: Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Zu beachten: Wer ist verantwortlich für die Veranstaltung / verbindlicher Ansprechpartner Wie viele Besucher werden erwartet Besteht Schutz durch eine Haftpflichtversicherung Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Zu beachten: Sind verkehrsrechtliche Regelungen betroffen Muss der Veranstaltungsort abgesperrt oder gesichert werden Antragsformular auf der Homepage der Stadt www.stadt-waldkirch.de/buergerservice/formulare 4 Wochen vorher Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Zu beachten: Werden Speisen und Getränke abgegeben Werden alkoholische Getränke abgegeben Antragsformular „Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs“ www.stadt-waldkirch.de/buergerservice/formulare ! 2 Wochen vorher! Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Zu beachten: Stehen Toiletten in ausreichender Anzahl, auch für Menschen mit Behinderung, zur Verfügung Sind Brandschutzmaßnahmen zu treffen Wird bestuhlt Sind Schutzgebiete nach Umwelt- und/oder Naturschutzrecht betroffen Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Besonderheiten bei größeren Veranstaltungen: Sicherheitskonzept Zugangskontrolle Sicherheitsdienst Sanitätsdienst Parkmöglichkeiten Anwohnerinfo Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen Brandschutzanforderungen Flucht- und Rettungswege Aufbau baulicher Anlagen Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Versammlungsstättenverordnung Geltungsbereich: Veranstaltungsstätten, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen Im Freien: mehr als 1000 Besucher und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Veranstaltungen im Freien Verkehrsregelungen Lärmgrenzwerte (Freizeitlärm-Richtlinie Bund) Brandschutz Ver- und Entsorgungsleistungen Natur- und Artenschutz Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Baurechtliche Anforderungen In der Regel fliegende Bauten Zelte Bühnen Fahrgeschäfte Anzeigepflicht bei der Baurechtsbehörde Gilt nicht für unbedeutend fliegende Bauten wie kleine Zelte, Toilettenwagen, Verkaufsbuden… Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Verkehrsrechtliche Anforderungen Erlaubnis, eine Veranstaltung auf der Straße durchzuführen Bei Anordnungen von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Vollsperrung von Straßen / Halteverboten) Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Umsetzung der verkehrsrechtliche Anforderungen Herr Rother Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Veranstaltungen auf oder in städtischen Privatflächen Herr Markon, Frau Friedrich Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Gebühren Verkehrsrechtlich Verwaltungsgebühr Kandelberglauf 60 € Fasnet Waldkirch 100 € Platzkonzert Rathaus Kollnau 40 € Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Gebühren Sondernutzungsgebühr Von der Erhebung der Sondernutzungsgebühr kann abgesehen werden, wenn die Sondernutzung im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere mittel- bzw. unmittelbar gemeinnützigen, sozialen, kulturellen, sportlichen sowie sonstigen allgemein förderungs-würdigen Zwecken dient. Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Gebühren Gaststättenrechtliche Erlaubnis bis 350 m² Veranstaltungsfläche: 1 Tag 40 € 2 Tage 51 € 3 Tage 69 € alle anderen individuell Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Schlussfazit Bitte sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne! Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Abteilung 3.3 | Robin Thinnes 06.11.2017