Erster allgemeiner Schulabschluss (ESA)

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 Präsentation transkript:

Erster allgemeiner Schulabschluss (ESA) Zentrale Abschlüsse

Wer nimmt teil? freiwillige Teilnahme auf Antrag der Eltern (formlos an Klassenlehrkraft bis 18.01.2017 oder spätestens 03.02.2017) Wiederholer/innen nach nicht bestandener Prüfung Schülerinnen und Schüler nach Konferenzbeschluss (1. Halbjahr)

Welche Prüfungsbestandteile gibt es? Projektarbeit mit Präsentation (ab Januar 2017, 22.03.2017) Abgabe der Mappen, 27.03.2017 Präsentation) schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch (mit sprachpraktischer Prüfung) mündliche Prüfungen auf Antrag in bis zu 2 Fächern (bis auf Englisch) und/oder in bis zu 2 Fächern bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote (Festlegung durch Prüfungsausschuss)

Termine ESA schriftliche Prüfung Mathematik: 17.05.2017 schriftliche Prüfung Deutsch: 19.05.2017 schriftliche Prüfung Englisch: 23.05.2017 sprachpraktische Prüfung Englisch 30.05.-01.06.2017 mündliche Prüfungen: ab 03.07.2017

Wie kommt die Endnote zustande? Fächer ohne Prüfungsteil: Vornote = Endnote Fächer mit schriftlicher Prüfung (Deutsch, Englisch, Mathematik): Vornote (z.B. „3“) und Note der Abschlussarbeit (z.B. „4“) im Verhältnis 2:1 (Beispiel: insgesamt „3“) Fächer mit mündlicher Prüfung ebenso im Verhältnis 2:1

Übungsmaterial, Beispielaufgaben und „alte“ Abschlussarbeiten http://www.za.schleswig-holstein.de

Wann ist der Abschluss erreicht? Wann wird man nach Klasse 10 versetzt? wenn nach erfolgreicher Abschlussprüfung nicht mehr als eine Endnote schlechter als „ausreichend“ („4“) ist und keine Endnote „ungenügend“ („6“) erteilt worden ist (auf der Anforderungsebene ESA, *-Niveau) wenn ohne Teilnahme an der Prüfung zum ESA das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 10 durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz erfolgt. Versetzt werden alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen mindestens auf der Anforderungsebene zum Erwerb des MSA in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde (exklusive der Projekt-Präsentationsnote).

Mittlerer Schulabschluss (MSA) Zentrale Abschlüsse

Wer nimmt teil? alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10, die den Mittleren Schulabschluss erwerben möchten Wiederholer nach nicht bestandener Prüfung Antrag der Eltern auf Befreiung bis 18.01.2017 bzw. spätestens 03.02.2017 (formlos an Klassenlehrkraft)

Welche Prüfungsbestandteile gibt es? Projektarbeit mit Präsentation (meist schon in Klasse 9 erbracht) schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch (mit sprachpraktischer Prüfung) mündliche Prüfungen auf Antrag in bis zu 2 Fächern (bis auf Englisch) und/oder in bis zu 2 Fächern bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote (Festlegung durch Prüfungsausschuss)

Termine MSA schriftliche Prüfung Deutsch: 17.05.2017 schriftliche Prüfung Englisch: 19.05.2017 schriftliche Prüfung Mathematik: 23.05.2017 sprachpraktische Prüfung Englisch 30.05.-01.06.2017 mündliche Prüfungen: ab 03.07.2017

Wie kommt die Endnote zustande? Fächer ohne Prüfungsteil: Vornote = Endnote Fächer mit schriftlicher Prüfung (Deutsch, Englisch, Mathematik): Vornote (z.B. „3“) und Note der Abschlussarbeit (z.B. „4“) im Verhältnis 2:1 (Beispiel: insgesamt „3“) Fächer mit mündlicher Prüfung ebenso im Verhältnis 2:1

Wann ist der Abschluss erreicht? wenn nach erfolgreicher Abschlussprüfung nicht mehr als eine Endnote schlechter als „ausreichend“ („4“) ist und keine Endnote „ungenügend“ („6“) erteilt worden ist (auf der Anforderungsebene MSA, **-Niveau)

Übungsmaterial, Beispielaufgaben und „alte“ Abschlussarbeiten http://www.za.schleswig-holstein.de

Wann ist die Zugangsberechtigung für die Oberstufe erreicht? wenn die Leistungen im MSA in nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach mit „mangelhaft“ („5“) oder „ungenügend“ („6“) benotet wurde (inklusive Projekt-Präsentationsnote) wenn die Leistungen im Ganzjahreszeugnis bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in nicht mehr als einem Fach schlechter als „ausreichend“ („4“) und kein Fach mit „ungenügend“ („6“) benotet wurde (ohne Projekt- Präsentationsnote) wenn die Klassenkonferenz zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler erfolgreich in der Oberstufe mitarbeiten kann

Habe ich es geschafft? Zeugnis Monika Deutsche 3 Mathematik 2 Englisch 4 Weltkunde 2 Physik 2 Biologie 2 Chemie 2 Projekt 4 Zeugnis Horst Deutsche 2 Mathematik 3 Englisch 2 Weltkunde 4 Physik 1 Biologie 4 Chemie 3 Projekt 2

FAQs Oberstufe http://heinrich-heine-schule.net/ file:///H:/FAQ%20Oberstufe.pdf