Konzept Erinnerungskontakte – Herkunft um jeden Preis?

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 Präsentation transkript:

Konzept Erinnerungskontakte – Herkunft um jeden Preis? 10. November 2017 Konzept Erinnerungskontakte – Herkunft um jeden Preis? Referat im Rahmen der PACH-Tagung Wie viel Herkunft braucht ein Kind? Biografische Herausforderungen für Pflege- und Adoptivkinder Gisela Kilde Dr. iur., Koordinatorin und Lehrbeauftragte am Institut für Familienforschung und -beratung

Übersicht Ausgangspunkt Herkunftsklärung eines Begriffs Ziele von Erinnerungskontakten Durchführungsmodalitäten Einschub: mediatisierte begleitete Besuche Voraussetzungen und Ausschlussgründe Schlusspunkt

I. Ausgangspunkt Beispiel 1 26.08.2018 I. Ausgangspunkt Beispiel 1 Lena (geb. 2001) ist das Kind der verheirateten Eltern Brigitte und Robert. Aus Sicht von Lena sind ihre Eltern glücklich verheiratet. Im Jahr 2016 verliebt sich Robert in Janine, eine Arbeitskollegin, und verlässt seine Familie von einem Tag auf den anderen. Lena nimmt dieses Verlassenwerden persönlich und kann nicht nachvollziehen, wieso ihr Vater ihre Familie im Stich lässt. Sie schreibt ihrem Vater Mails und Whatsapp-Nachrichten, in denen sie ihn grob beschimpft. Im Scheidungsverfahren der Eltern äussert sie in der Anhörung, dass sie ihren Vater nie wieder sehen möchte. Das Gericht sieht keine Möglichkeit, die mittlerweile 16jährige Lena gegen ihren Willen zu einem Besuch zu verpflichten.

I. Ausgangspunkt Grundrecht Kind (Art. 9 Abs. 3 KRK) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Persönlicher Verkehr zu Eltern (Art. 273 Abs. 1 ZGB) Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das minderjährige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr. Besuche Ferien Direkte Kommunikation

II. Herkunftsklärung eines Begriffs Begriff „Erinnerungskontakt“ strukturierte informelle Begegnungen zwischen Eltern und Kindern mit Hilfe einer Fachperson an einem neutralen Ort zum ungefilterten Informationsaustausch Anderer Name für dieselbe Idee: Begleitete Kurzkontakte

III. Ziele von Erinnerungskontakten ungefilterte gegenseitige Informationsvermittlung Realitätskontrolle  kein Superheld, kein Monster! nicht zwingend, aber möglich: Beziehungsaufbau – zu einem späteren Zeitpunkt eine „lebendige“ Form zur Wahrung des grundrechtlichen Kerngehalts des Kindes auf Kontakt zu seinen Eltern

IV. Durchführungsmodalitäten Gesprächskadenz: 3-4mal pro Jahr Ort: neutraler Ort wie Beratungsstelle, Fachstelle Dauer: 30-40 Minuten, ev. kürzer Fachperson aus psychosozialem Bereich wie Beiständin, Psychologin, etc. Wichtig: gute Vorbereitung der Beteiligten! Fachperson Elternteil Jugendliche-r

IV. Durchführungsmodalitäten Gesprächsinhalte Lebenssituation des Elternteils wie Wohnort, aktuelle Lebensumstände, ev. neue Beziehungen, Gesundheit, berufliche Beschäftigung und Gestaltung der Freizeit, ev. erweiterte Familie (Grosseltern/Tanten/Onkel) Lebenssituation des Jugendlichen Themen, zu denen Elternteil ein Auskunftsrecht (Art. 275a ZGB) hat, wie Entwicklung in der Schule, Gesundheit, ev. Ausbildungs- und Berufswünsche, bei gutem Verlauf: weitere Interessen im Sport, Kunst, Hobbies.  keine Fragen zu Emotionen in der aktuellen Situation  Bei gutem Verlauf zum Ende des Gesprächs dem Jugendlichen die Möglichkeit einräumen, direkte Frage an Elternteil zu richten.

V. Einschub: Mediatisierte begleitete Besuche Ursprung Platzierte Kinder und ihre besuchsberechtigten Elternteile (Frankreich) Modalitäten Besuch an neutralem Ort, begleitet von zwei Fachpersonen Begegnung zwischen Kind und Elternteil wird vor- und nachher mit psychologischen Fachpersonen reflektiert, mit dem Ziel emotionale Aufregung aufzufangen, die der Besuch verursacht hat.

VI. Voraussetzungen und Ausschlussgründe Erinnerungskontakte sind für die weitere Entwicklung des Kindes förderlich und können dem Kind zugemutet werden. Ausschlussgründe zu erwartende psychische oder physische Gewalt Entführungsgefahr durch den Elternteil Schwerwiegende negative Erfahrungen des Kindes mit dem Elternteil

26.08.2018 VII. Schlusspunkt

Weiterführende Literatur Cornalba Vincent, Contenir, transformer, retraiter, trois fonctions des visites mediatisées, Dialogue 2012, S. 131 ff. Kilde Gisela, Der persönliche Verkehr: Eltern – Kind – Dritte, zivilrechtliche und interdisziplinäre Lösungsansätze, Zürich/Basel/Genf 2015. Immoos Neva / Sigrist Valentina, Erinnerungskontakte – Eine neue Herangehensweise an hochstrittige Besuchsrechtsfälle, Bachelor-Arbeit Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, August 2014. Prinz Anna / Gresser Ursula, Macht Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern Kinder krank, Eine Analyse wissenschaftlicher Literatur, NZFam (Neue Zeitschrift für Familienrecht) 21/2015, S. 989 ff. Salzgeber Joseph / Schreiner Joachim, Kontakt- und Betreuungsmodelle nach Trennung und Scheidung, FamPra.ch, 2014, S. 66 ff. Staub Liselotte / Kilde Gisela, Erinnerungskontakte bei urteilsfähigen Kindern aus psychologischer und juristischer Sicht, ZBJV 149/2013, S. 934 ff.