Methodenlehre der Rechtswissenschaft

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 Präsentation transkript:

Methodenlehre der Rechtswissenschaft Wintersemester 2016/17

Argumentum ad absurdum Die abgeleitete Konsequenz muss wirklich absurd sein und nicht nur nach Ansicht des Autors falsch. Die absurde Konsequenz muss aus der richtig und vollständig dargestellten These nach den Regeln der Logik folgen, sie muss also, wenn auch implizit, in der Ausgangsthese enthalten sein. Es darf keine Möglichkeit geben, das absurde Ergebnis auf andere Weise zu vermeiden, als durch die Preisgabe der These. Die ad absurdum geführte These muss sich zu der zu beweisenden wie a zu non a verhalten, es darf kein Drittes geben. Die Gegenthese muss das absurde Ergebnis in allen Fällen zu vermeiden geeignet sein, in denen es nach dem argumentum ad absurdum ableitbar ist.

- Die logischen Beziehungen - Logik für Juristen - Die logischen Beziehungen -

Negation - S1 Konjunktion S1 ^ S2 Disjunktion S1 v S2 Alternative S1 und S2 Disjunktion S1 v S2 S1 oder S2 Alternative Entweder S1 oder S2 4

Implikation S1 → S2 Replikation S1 ← S2 Äquivalenz S1 ↔ S2 Immer wenn S1 dann S2; m.a.W.: S1 ist hinreichen für S2. S1 → S2 Replikation Nur wenn S1 dann S2; m.a.W.: S1 ist notwendig für S2. S1 ← S2 Äquivalenz Immer und nur wenn S1 dann S2; m.a.W.: S1 ist notwendig und hinreichend für S2. S1 ↔ S2 5