5 Themen zum Arbeitsgesetz Arbeitsrecht 5 Themen zum Arbeitsgesetz
Inhalt Nachtarbeit Jugendliche Arbeitnehmer Die Pausen Pikettdienst Arbeitnehmer mit Familienpflichten Pikettdienst
Nachtarbeit ArG 16-17e / ArGV1 27-33 Nachtarbeit verboten Zwischen 23:00 und 6:00 Bedingungen für Nachtarbeit Arbeitsorganisation in 2 Schichten Betrieb regelmässig mehr als 18 Stunden in Betrieb Nicht mehr als 1 Stunde zwischen Tag- und Nachtschicht Einverständnis des Arbeitnehmers 25% Lohnzuschlag weniger als 25 Nächte pro Jahr
Jugendliche Arbeitnehmer (1/2) ArG 29-32 / ArGV1 52-59 Definition Arbeitnehmer bis vollendeten 19. Lebensjahr Lehrling bis vollendeten 20. Lebensjahr Arbeitszeit max. 9 Stunden inkl. Überzeit obligatorische Stunden zur Ausbildung
Jugendliche Arbeitnehmer (2/2) ArG 29-32 / ArGV1 52-59 Zeitraum Arbeitszeit innerhalb von 12 Stunden Bis 16 Jahre max. bis 20:00 Uhr Ab 16 Jahre max. bis 22:00 Uhr Nacht- und Sonntagsarbeit Grundsätzlich verboten Ab 16 Jahren durch Sonderbewilligung möglich
Die Pausen (1/2) ArG 15 / ArGV1 18 Definition Je nach Dauer, ist die Arbeit durch Pausen zu unterbrechen Pausen können nicht aufgeteilt werden Bestimmungen dauert die Arbeit mehr als 5h30: 15 Min. dauert die Arbeit mehr als 7h00: 30 Min. dauert die Arbeit mehr als 9h00: 60 Min.
Die Pausen (2/2) ArG 15 / ArGV1 18 Grundsätze 1-4 Pausen sind in der Mitte der Arbeitszeit anzusetzen und können nicht Anfangs oder Ende Arbeitszeit kumuliert werden. Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn Arbeitnehmer Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen. Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden. Entsteht vor oder nach einer Pause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5½ Stunden, so ist für diese eine zusätzliche Pause gemäss den Bestimmung zu gewähren.
Arbeitnehmer mit Familienpflichten (1/2) ArG 36 Definition Erziehung von Kindern bis zum 15. Altersjahr. die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahe stehender Personen Mittagspause Auf Verlangen: Mittagspause von wenigstens 1.5 Stunden
Arbeitnehmer mit Familienpflichten (2/2) ArG 36 Freizeit Gegen Vorlage ärztliches Zeugnis max. 3 Tage Frei zur Betreuung kranker Kinder Überstunden und änderung Pikettdienst Nur mit Einverständnis der Arbeitnehmers
Pikettdienst ArG 6, 9-31, 36 / ArGV1 4-5 Definition Neben normaler Arbeit Bereitschaft für Sondereinsätze Dauer Höchstens 7 Tage innerhalb 4 Wochen Kann unter Bedingungen bis zu 14 Tage verlängert werden Ø nicht mehr als 5 Einsätze pro monat Kleiner Betrieb / zu wenige Personal Arbeitszeit Einsatz und Hin- und Rückweg wird als normale Arbeitszeit verrechnet