Arbeitsbedingter Stress und Gefährdungsbeurteilung

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 Präsentation transkript:

Arbeitsbedingter Stress und Gefährdungsbeurteilung Eine europäische Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsbedingter Stress - ein wichtiges Thema Stress ist das am zweithäufigsten gemeldete arbeitsbedingte Gesundheitsproblem. Nahezu jeder vierte Arbeitnehmer in der EU ist von Stress betroffen. Studien zeigen auf, dass zwischen 50% und 60% aller Fehltage darauf zurückzuführen sind. Für das Jahr 2002 beliefen sich die jährlichen volkswirtschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit arbeitsbedingtem Stress in der EU-15 auf 20 Mrd. EUR. Die Zahl der Personen, die an arbeitsbedingtem Stress leiden, nimmt vermutlich zu. Weitere Informationen siehe: http://osha.europa.eu/topics/stress

Weshalb ist arbeitsbedingter Stress ein so großes Problem? Immer mehr Menschen sind aufgrund folgender Faktoren von arbeitsbedingtem Stress betroffen: Änderungen der Arbeitsgestaltung, Organisation und des Managements Unsichere Arbeitsverträge Arbeitsplatzunsicherheit Stärkere Arbeitsbelastung und höheres Arbeitstempo Höhere emotionale Belastung von Arbeitnehmern Gewalt und Mobbing Unzureichende Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Was ist arbeitsbedingter Stress? Menschen leiden an Stress, wenn sie wahrnehmen, dass zwischen den an sie gestellten Anforderungen und den ihnen zur Bewältigung dieser Anforderungen zur Verfügung stehenden Mittel ein Ungleichgewicht besteht. Auf Dauer wird Stress zu einem Sicherheits- und Gesundheitsrisiko. Stress kann aber auch zu psychischen und physischen Belastungen führen.

Wer ist betroffen? Stress am Arbeitsplatz kann jeden auf jeder Stufe in jedem Sektor in jeder Unternehmensgröße betreffen. Stress beeinflusst die Gesundheit und Sicherheit von Personen die Gesundheit von Unternehmen die Gesundheit von Volkswirtschaften. Stress kann die Arbeitsplatzsicherheit beeinträchtigen und zu anderen arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen, wie Muskel- und Skeletterkrankungen, beitragen. Stress hat erhebliche Auswirkungen auf den Ertrag eines Unternehmens.

Symptome von arbeitsbedingtem Stress (1) Auf Unternehmensebene:  Fehlzeiten  Hohe Fluktuation der Beschäftigten Disziplinarische Probleme Gewalt und Mobbing Geringere Produktivität Fehler und Unfälle Höhere Kosten durch Entschädigungen oder Gesundheitsversorgung

Symptome von arbeitsbedingtem Stress (2) Auf persönlicher Ebene: Emotionale Reaktionen (Gereiztheit, Ängste, Schlafprobleme, Depression, Hypochondrie, Isolation, Erschöpfung, familiäre Probleme) Kognitive Reaktionen (Konzentrationsschwierigkeiten, Gedächtnisprobleme, Lernschwierigkeiten, Entscheidungsfindung) Verhaltensreaktionen (Drogen-, Alkohol- und Tabakmissbrauch, destruktives Verhalten) Körperliche Reaktionen (Rückenprobleme, geschwächtes Immunsystem, Magengeschwüre, Herzprobleme, Hypertonie).

Gesetzliche Bestimmungen – Pflichten der Arbeitgeber Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Arbeitgeber zum Management der Gefährdungen durch arbeitsbedingten Stress genauso verpflichtet wie zum Management anderer Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz. Arbeitsbedingter Stress kann durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Entscheidend hierfür ist die Gefährdungs-beurteilung. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchzuführen.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung? Die Gefährdungsbeurteilung ist das Verfahren zur Beurteilung von Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer, die aus Gefahren am Arbeitsplatz resultieren. Sie ist eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit, um herauszufinden: wodurch Verletzungen oder Schäden verursacht werden können, wie die Gefahren beseitigt werden können und, falls dies nicht möglich ist, welche Präventions- oder Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Gefährdungen vorhanden sind oder sein sollten. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Management von arbeitsbedingtem Stress.

Gefährdungsbeurteilung für Stress (1) Unabhängig davon, wer sie durchführt (der Arbeitgeber selbst, ein vom Arbeitgeber beauftragter Arbeitnehmer oder ein externer Prüfer), ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Arbeitnehmer einbezogen werden und an dem Prozess mitwirken. Sie kennen ihren Arbeitsplatz und müssen etwaige Änderungen der Arbeitsbedingungen oder -praktiken umsetzen. Es ist nicht möglich, allein aus der Situation abzuleiten, welche Menge an Stress diese verursacht.

Gefährdungsbeurteilung für Stress (2) Für die Gefährdungsbeurteilung für Stress gelten dieselben Grundsätze und Verfahren wie für andere berufsbedingte Risiken. Es stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. In den meisten Unternehmen hat sich allerdings ein einfacher, aus fünf Schritten bestehender Ansatz bewährt: Ermittlung der Gefahren und der gefährdeten Personen Bewertung von Gefährdungen und Setzen von Prioritäten Entscheidung über präventive Maßnahmen Ergreifen von Maßnahmen Überwachung und Überprüfung

Schritt 1: Ermittlung der Gefahren und der gefährdeten Personen (1) Bei der Ermittlung der Stressgefahr sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Zu hohe Arbeitsbelastung oder Exposition gegenüber körperlichen Gefahren Grad der Selbstbestimmung der Arbeitnehmer bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten Verständnis der Arbeitnehmer für ihre Funktionen Beziehungen, unter Berücksichtigung von Themen wie Mobbing und Gewalt Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetzte und erforderliche Weiterbildungen der Arbeitnehmer für die Erfüllung ihrer Aufgaben.

Schritt 1: Ermittlung der Gefahren und der gefährdeten Personen (2) Wir sind alle gefährdet, je nachdem, welchem Druck wir zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgesetzt sind. Die folgenden Faktoren können bei der Ermittlung, wer bzw. welche Arbeitnehmergruppen besonders gefährdet sind, hilfreich sein: Fehlzeiten, hohe Fluktuation der Beschäftigten, aggressive Kommunikation, Unfälle, psychosoziale Probleme, Gesundheitsprobleme und Beschwerden von Arbeitnehmern, usw. Besondere Aufmerksamkeit ist Arbeitnehmergruppen zu widmen, die möglicherweise einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, z. B. Arbeitnehmer mit Behinderungen, Wanderarbeitnehmer, junge und ältere Arbeitnehmer.

Schritt 2: Bewertung von Gefährdungen und Setzen von Prioritäten Bewertung der Gefährdungen aufgrund der festgestellten Gefahr unter Berücksichtigung folgender Faktoren: Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefahr einen Schaden verursachen wird vermutliche Schwere dieser Schäden die Häufigkeit der Exposition und Anzahl von Arbeitnehmern, die der Gefahr ausgesetzt sind. Erstellung einer Liste der Gefährdungen nach ihrer Tragweite Verwendung der Liste zur Aufstellung eines Aktionsplans

Schritt 3: Entscheidung über präventive Maßnahmen (1) Die Folgen von arbeitsbedingtem Stress zu verhindern ist besser, als nach ihrem Auftreten darauf zu reagieren. Entscheidend für die Vermeidung von arbeitsbedingtem Stress ist die Arbeitsorganisation und das Management. Wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsbedingtem Stress umfassen: Arbeitnehmern ausreichend Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben einräumen eindeutige Arbeitsplatzbeschreibungen zur Verfügung stellen Arbeitnehmer für gute Leistungen belohnen Arbeitnehmer die Einreichung von Beschwerden ermöglichen und diese ernst nehmen Arbeitnehmern Selbstbestimmung bei ihrer Tätigkeit ermöglichen

Schritt 3: Entscheidung über präventive Maßnahmen (2) Wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsbedingtem Stress umfassen zudem: Minimierung von körperlichen Risiken Einbeziehung von Arbeitnehmern bei Entscheidungen, die sie betreffen Anpassung der Arbeitsbelastung an die Kapazitäten und Ressourcen jedes Arbeitnehmers Zuweisung von Aufgaben zur Motivation Eindeutige Festlegung von Arbeitsaufgaben und Zuständigkeiten Schaffung von Möglichkeiten für soziale Beziehungen und Vermeidung von Unklarheiten bei Themen wie Arbeitsplatzsicherheit und Laufbahnentwicklung

Schritt 4: Ergreifen von Maßnahmen Einführung von Präventiv- und Schutzmaßnahmen Die effektive Umsetzung der Maßnahmen beinhaltet die Entwicklung eines Plans, in dem Folgendes aufgeführt ist: Wer macht was Welcher Termin wird für den Abschluss der Maßnahmen festgelegt Die Mittel für die Durchführung der Maßnahmen

Schritt 5: Überwachung und Überprüfung Die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von arbeitsbedingtem Stress ist zu überwachen. Eine Überprüfung der Beurteilung ist erforderlich: wenn wesentliche Änderungen der Arbeitsgestaltung, von Organisation und Management eintreten wenn eingeleitete Präventivmaßnahmen unzureichend oder nicht mehr angemessen sind regelmäßig, um zu gewährleisten, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung weiterhin auf dem aktuellen Stand sind.

Aufzeichnung der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung muss aufgezeichnet werden. Eine solche Aufzeichnung kann zu folgenden Zwecken verwendet werden: Weitergabe von Informationen an die betreffenden Personen (Arbeitnehmer, Sicherheitsvertreter, Manager, usw.) Bewertung, ob die erforderlichen Maßnahmen eingeführt wurden Nachweis für die Aufsichtsbehörden Korrektur von Maßnahmen, wenn sich die Umstände ändern.

Weitere Informationen und Unterstützung Auf der Website der Agentur finden Sie eine Fülle von Informationen und Tipps, die Ihnen weiterhelfen können: Ein Abschnitt zu arbeitsbedingtem Stress, einschließlich Veröffentlichungen und Fallbeispiele für gute praktische Lösungen aus der EU: http://osha.europa.eu/topics/stress Ein Abschnitt über die Gefährdungsbeurteilung, einschließlich Instrumente und Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung: http://osha.europa.eu/topics/riskassessment Informationen über arbeitsbedingten Stress speziell für KMU: http://sme.osha.europa.eu/products/stress_at_work Informationen über die Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung: http://hw.osha.europa.eu

Eine europäische Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung http://hw.osha.europa.eu Ein Gewinn für alle. Eine europäische Kampagne zur Gefährdungsbeurteilung