Global Equity Organisation 1st Chapter München, 26.03.2002 Welche Wirkungen Gesetzesänderung und neue Urteile auf Mitarbeitvergütungsmodelle in Deutschland haben Rosemarie Portner, LL.M., Rechtsanwältin/Steuerberaterin Partnerin bei Linklaters Oppenhoff & Rädler, Büro Köln, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln Tel. (0)221 2091(0)/-587/-939 Fax: (0)221 2091- 435 e-mail: Rosemarie.Portner@Linklaters.com
Gesetzesänderungen im Kapitalmarkt- und Aktienrecht Corporate Governance Kodex vom 26.02.2002: individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge und Bezüge des Aufsichtsrats Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmens-Übernahmen - Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) vom 01.01.2002): Squeeze-out-Regelung
Gesetzesänderungen im Kapitalmarkt- und Aktienrecht Beschluss des Bundestags zum Gesetz zur Fortentwicklung des Finanzplatzes - „4. Finanzmarktförderungsgesetz“ (FFG) vom 22.03.2002: Directors‘ Dealings
Gesetzesänderungen im Steuerrecht Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften - Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) vom 01.01.2002: Besteuerung von Belegschaftsaktien
Grundlegende Gerichtsurteile im Steuerrecht Bundesfinanzhof (BFH) Urteile vom 24.01.2001 I R 100/98, BStBl. II, 509 ff. I R 119/98, BStBl. II, 512 ff. Urteil vom 20.06.2001 VI R 105/99, BStBl. II 2001, 589 f. zum Zeitpunkt der Besteuerung
Grundlegende Gerichtsurteile im Arbeitsrecht Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 05.07.2000 (10 Sa 982/99) zur Anwendung deutschen Arbeitsrechts Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg vom 22.01.2002 Mitbestimmung des Betriebsrats
Corporate Governance Kodex 26.02.2002: Regierungskommission übergibt Corporate Governance Kodex Was bedeutet Corporate Governance? wörtlich: Unternehmensleitung hier: rechtl. und tatsächliche Verteilung der Aufgaben zwischen Aufsichtsrat Vorstand und Eigentümern
Corporate Governance Kodex Beinhaltet Empfehlungen („soll“) und Anregungen („sollte“, „kann“) für börsennotierte Unternehmen zu Verhaltensstandards und Offenlegungspflichten
Corporate Governance Kodex Zweck: Beurteilungskatalog für in- und ausländische Investoren für gute Unternehmensführung Steigerung der Attraktivität des deutschen Finanzplatzes
Corporate Governance Kodex Rechtsnatur Selbstverpflichtung der Wirtschaft - „soft law“ Für Soll-Vorschriften: gesetzliche Regelung im Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität - Transparenz- und Publizitätsgesetz (Beschluss der BReg.vom 06.02.2002) § 161: „comply-or-explain-Regelung“
Corporate Governance Kodex § 161: „ Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und –überwachung entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.“
Corporate Governance Auswirkungen auf Mitarbeitervergütungsmodelle Empfehlung zur Zusammensetzung der Vorstandsvergütung (Tz. 4.2) Fixum und variable Bestandteile Komponenten: einmalig jährlich wiederkehrend, an den Geschäftserfolg gebunden mit langfristiger Anreizwirkung, z.B. Stock Options oder Phantom Stocks
Corporate Governance Auswirkungen auf Mitarbeitervergütungsmodelle Empfehlung zur Vorstandsvergütung (Tz. 4.2) Konditionen von Aktienoptionen: Bezug auf festgelegte Vergleichsparameter, z.B. Aktienindex oder bestimmtes Kursziel ohne Möglichkeit nachträglicher Änderung der Erfolgsziele Angemessenheit Bekanntmachung des (Options) Plans
Corporate Governance Auswirkungen auf Mitarbeitervergütungsmodelle Empfehlung zur Vorstandsvergütung (Tz. 4.2) Offenlegung im Anhang des Konzernabschlusses nach Komponenten: Fixum erfolgsbezogen mit langfristiger Anreizwirkung individualisiert
Corporate Governance Auswirkungen auf Mitarbeitervergütungsmodelle Anregung zur Zusammensetzung der Aufsichtsrats-vergütung (Tz. 5.4) Fixum und Komponente mit langfristiger Anreizwirkung Offenlegung im Anhang zum Konzernabschluss nach Komponenten individualisiert
WpÜG - Squeeze-out Am 01. Januar 2002 WpÜG in Kraft getreten Änderungen des Aktienrechts in Art 7 - § 327a-f AktG neu eingefügt Ausschlussmöglichkeit für Mehrheitsaktionär ( 95 % der Aktien) - Squeeze-out nicht ausgeübte Wandelschuldverschreibungen und Optionen bleiben bei 95 % Berechnung unberücksichtigt Bei Ausübung - Barausgleich
4. FFG - Directors‘ Dealings Beschluss des Bundestags zum 4. FFG v. 22.03.2002 Veröffentlichungspflicht sog. Directors`Dealings Ergänzung bestehender Veröffentlichungspflichten durch § 15a WpHG (neu) Für wen? Primärinsider iSd § 15a WpHG (neu)
4. FFG - Directors‘ Dealings Veröffentlichungspflicht für Directors‘ Dealings Wozu? Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige von Geschäften (Erwerb und Veräußerung) mit Wertpapieren oder Derivaten, z.B. Optionen, des Emittenten bei Handel an deutscher Börse
4. FFG – Directors‘s Dealings Meldepflicht Gegenüber wem? Bundesanstalt (Aufnahme der Tätigkeit am 01.05.2002) und Emittent Worüber? Bezeichnung des Wertpapiers oder Derivats Daten des Geschäftsabschlusses Preis, Stückzahl, Nennbetrag beteiligte in- und ausländische Kreditinstitute Börsen
4. FFG – Directors`Dealings Veröffentlichungspflicht des Emittenten Wo? grundsätzlich auf Homepage des Emittenten Verpflichtung zum Schadensersatz des Emittenten (§ 37b und 37c), wenn nicht unverzüglich veröffentlicht wird oder unwahre Angaben veröffentlicht werden Voraussetzung: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Angabe ist geeignet, den Kurs zu beeinflussen
Steueränderungsgesetz Steueränderungsgesetz am 01.01.2002 in Kraft getreten Änderungen des § 19a EStG - Regelung zur Besteuerung bestimmter Vermögensbeteiligungen, z. B. Belegschaftsaktien - Steuerfreiheit der Hälfte des Werts, maximal € 154 Wegfall der 6-jährigen Sperrfrist
Steueränderungsgesetz Änderung des § 19a EStG Regelung zum Zeitpunkt der Bewertung von Aktien niedrigster Wert am Tag der Beschlussfassung, wenn Aktien innerhalb von 9 Monaten übertragen werden Aktien an einer deutschen Börse oder im amtlichen Handel oder geregelten Markt gehandelt werden Aktien an einer Börse im Europäischen Wirtschaftsraum oder im amtlichen Handel oder geregelten Markt gehandelt werden
Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) Urteile vom 24.01.2001 (I R 100/98, BStBl. II, 509 ff. und I R 119/98, BStBl. II, 512 ff) Gegenstand Zeitpunkt der Besteuerung des Vorteils aus Gewährung nicht handelbarer Stock Options: Zeitpunkt des Wegfalls der Verfügungsbeschränkungen? im entschiedenen Fall: Zeitpunkt der Ausübung Behandlung handelbarer Stock Options ?
Urteile des BFH Urteile vom 24.01.2001 Gegenstand Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug setzt voraus Üblichkeit einer Lohnzahlung durch Dritten und hinreichende Kenntnis des Arbeitgebers
Urteile des BFH Urteile vom 24.01.2001 Gegenstand zeitraumbezogene Aufteilung des Besteuerungsrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Stock Options als Belohnung für Tätigkeit in der Vergangenheit? oder Anreiz für Tätigkeit in der Zukunft?
Urteile des BFH Urteile vom 24.01.2001 Gegenstand Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist zu gewähren Anders: Hessisches FG U.v. 21.12.2000 (K 2270/00, DStRE 2000, 699), Revision eingelegt und FG München U.v. 18.09.2001(12 K 2969/041, EFG 2002,134), Revision eingelegt:
Urteile des BFH Urteil vom 20.06.2001 (VI R 105/99, BStBl. II 2001, 589 f.) Gegenstand Zeitpunkt der Besteuerung des Vorteils aus Gewährung nicht handelbarer Stock Options nicht Einräumung nicht Zeitpunkt des Wegfalls der Verfügungsbeschränkungen, sondern Zeitpunkt der Ausübung
Gerichtsurteil - Arbeitsrecht Anwendbarkeit deutschen (Arbeits) Rechts auch bei Optionsgewährung durch die ausländische Muttergesellschaft - Urteil des Hessischen LAG (10 Sa 982/99) vom 05.07.2000 Ähnlich Beschluss des LAG Nürnberg vom 22.01.2002 (6 Ta BV 19/01) bezgl. Mitbestimmung Betriebsrat anders: LAG Düsseldorf vom 03.03.1998 - Ansprüche nicht Bestandteil des Arbeitsverhältnisses
Zusammenfassung nur in einigen Bereichen spezielle Vorschriften für Mitarbeiterverfügungsmodelle / Stock Options Zahlreiche Fragen bislang unbeantwortet, insbesondere Arbeitsrecht, beispielsweise Betriebsübergang Steuerrecht, beispielsweise bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Risken und Chancen Sorgfältige Planung